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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.07.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-07-29
- Erscheinungsdatum
- 29.07.1907
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1907
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174, 29. Juli 1907. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 7475 Bestimmungsort erforderlichen Betrag im voraus zu erlegen. Im letztern Fall wird für neue Überweisungen leine weitere Ge bühr erhoben. Im Verkehr mit Deutschland wird für die post amtliche Nachsendung von Zeitungen, die ursprünglich vom Ver leger bezogen wurden, sowie für die zwischen den Zeitungs redaktionen zum Austausch gelangenden Tauschcxemplare von der Partei die gewöhnliche Zeitungsversendungsgebühr (siehe folgende Tabelle) eingehoben. Erfolgt die Überweisung solcher Zeitungen durch die Postanstalt erst im zweiten oder dritten Monate des Vierteljahrs, so wird die Versendungsgebühr mit bezw. i/„ des Jahresbetrags erhoben. Bei Annahme von Pränumerationen auf ausländische Zeitungen, die von Abonnenten im Okkupationsgebiet bestellt werden, wird nebst dem Erlaßpreis und der Vermittlungsgebühr noch der halbe Betrag der in folgender Tabelle ausgewiesenen Versendungsgebühr eingehoben. Außer der Versendungsgebühr wird bei jeder durch Vermittlung der k. k. Postanstalten erfolgten Bestellung, gleichgültig, ob es sich um die Bestellung einer in ländischen Zeitung oder Zeitschrift für das Ausland, einer aus ländischen für das Inland, oder einer ausländischen für das Aus land handelt, eine feststehende Vermittlungsgebühr von 10 Heller für jedes bestellte Exemplar etngehoben. Für Zeitungen aus Griechenland, die bis auf weiteres ausnahmslos durch die k. k. Zeitungsexpedition in Triest vermittelt werden, wird die für den Agenten noch in Betracht kommende Provision von 10 Prozent in den Preis mit einbezogen. Die folgende Tabelle zeigt die ausgerechneten Beträge der auf jedes Exemplar entfallenden Versendungsgebühr. M (Die auf Seite 26 der Posttarife im Offiziellen Buchhändler- I Adreßbuch enthaltenen Angaben über österreichischen Zeitungs- ^ verkehr haben ihre Gültigkeit verloren.) Tabelle der österreichischen Zeitungsgebühr. Für Zeitungen entfällt als Gebühr: Für Zeitungen entfällt als Gebühr: welche erscheinen 2 L § LZ mithin für welche erscheinen L -Z ^ mithin für 1 2 3 6 12 1 2 3 6 12 Monate Monate L b L b L b L b L ü b L ü L ü L b L b wöchentlich 2 mal 3 „ 4 „ » 3 ,, „ 6 „ 7 „ .. 12 .. „ 13 .. monatlich 5 „ --d Ts «S -S> i» 1 1 18 26 35 44 52 61 04 13 10 1 1 2 2 35 52 69 87 04 21 08 25 20 1 1 1 1 3 3 52 78 04 30 56 82 12 38 30 1 1 2 2 3 3 6 6 04 56 08 60 12 64 24 76 60 2 3 4 5 6 7 12 13 1 08 12 16 20 24 28 48 52 20 wöchentlich Imal monatlich 4 „ ,, 3 „ alle 8 Tage 1 „ 14 „ 1 „ unbestimmt d) 2 Heller bis zum Gewicht von 250^1 über 250^ siehe o> !' 8 6 4 8 5 9 17 16 12 8 16 9 17 ' 26 24 18 12 24 14 26 52 48 36 24 46 26 52 1 1 04 96 72 48 92 52 04 seltener als 2 mal im Mt. u. unter b) über 250 g Z 8 r—< Ol r-> Minimum pro Jahr > - 4 - 7 > 10 - 20 - 40 Minimum Pro Jahr - 4 . 7 - 10 . 20 - 40 Kleine Mitteilungen. Adolf Sponholtz Verlag, G. m. b. H. in Hannover. — Handelsregister-Eintrag: Im hiesigen Handelsregister ist am 22. Juli 1907 in Ab teilung eingetragen: zu Nr. 2957, Firma Adolf Sponholtz Verlag: Die Firma ist erloschen, in Abteilung U. unter Nr. 438 die Firma Adolf Sponholtz Verlag, Gesell schaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitze in Han nover. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines buchhändlerischen Verlagsgeschäfts. Das Stammkapital be trägt 20000 Geschäftsführer ist der Verlagsbuchhändler Adolf Sponholtz in Hannover. Der Gesellschaftsvertrag ist am 15. Juli 1907 festgestellt. Bekanntmachungen er folgen nur durch den Deutschen Reichsanzeiger. Der Gesell schafter Adolf Sponholtz bringt als seine Einlage das von ihm unter der Firma Adolf Sponholtz Verlag zu Hannover betriebene buchhändlerische Berlagsgeschäft mit Aktiven und Passiven (In ventar, Forderungen nach Abzug der Schulden) nach dem Stand vom 1. Juli 1907 ein. Der Wert dieser Einlage ist auf 2000 >6 festgestellt. Hannover, den 23. Juli 1907. (gez.) Königliches Amtsgericht. Abt. 4^,. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 177 vom 26. Juli 1907.) Unlauterer Wettbewerb. — Die Firma H. Zimmermann in Walds Hut (Verlag des -Alb-Boten«) hatte gegen den Ver leger und Redakteur der klerikalen »Neuen Waldshuter Zeitung- bei der Zivilkammer des Landgerichts Klage geführt wegen unlautern Wettbewerbs. Die Beklagten, Verleger R. Philipp und Redakteur König, wurden verurteilt, in Zukunft bei Ver meiden einer Strafe von 100 für jeden Fall des Zuwider handelns die Angabe: »Die neue Waldshuter Zeitung ist das verbreitetste Organ in den Bezirken Waldshut und St. Blasien- tn der »Neuen Waldshuter Zeitung- und der »Neuen St. Blasisr Zeitung« zu unterlassen. Der Klägerin wurde die Befugnis zu gesprochen, den verfügenden Teil des Urteils innerhalb 14 Tagen nach Rechtskraft des Urteils auf Kosten der Beklagten im -Alb- Boten- und der -Neuen Waldshuter Zeitung« bekannt zu machen. Außerdem haben die Beklagten die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. (Alb-Bote.) * Zoll für Kataloge, Preislisten re. nach Canaba. — In Canada unterliegen Geschäftskataloge, Preislisten und gedruckte Anpreisungen einem Zoll von 15 Cents für das Pfund (engl.). Bei Sendungen deutscher Herkunft wird außerdem ein Zuschlag von ein Drittel des Zollbetrags erhoben. Geschäftskataloge und Preislisten an Kaufleute (Architekten und Ingenieure werden nicht als solche angesehen) sind zollfrei, sofern der einzelne Empfänger nur ein Stück zum eignen Gebrauch erhält. Wird Vorauszahlung des Zolles gewünscht, so sind die Gegenstände an einen Agenten der Express Oowpav^ im canadischen Eingangshafen zu richten, der sie nach Erlegung des Zolles an die Einzelempfänger weiter sendet. Einfuhr nach Spanien. Gebühr für die konsularische Ansstellung oder Beglaubigung der Ursprungszeugnisse. — Laut Artikel 4 des spanisch-schweizerischen Handelsvertrags vom 1. September 1906 darf die Gebühr für die konsularische Ausstellung oder Beglaubigung der Ursprungszeugnisse im Ver kehr zwischen den beiden Ländern 2 Frcs. für das Stück nicht übersteigen. Während spanischerseits hierfür nach dem Konsular gebührentarif im allgemeinen 5 Peseten erhoben wurden, hat nun mehr die spanische Regierung das der Schweiz gemachte Zu geständnis auf die Erzeugnisse aller in Spanien bisher meist- 975»
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