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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.04.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-04-17
- Erscheinungsdatum
- 17.04.1903
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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3050 Nichtamtlicher Teil. ^k-87, 17. April 1903. Die Geheimhaltung des Börsenblatts. lVergl. Börsenblatt 1902. Nr. 243, 245, 247, 256, 257, 262, 267, 272, 285, 292, 297; 1903, Nr. 2, 4, 14, 23, 35, 41, 45, 56, 63, 69 u. 75.) XXX. (Zu obiger Frage kommen in Betracht das Rundschreiben des Vorstandes des Verbands der Kreis- und Ortsvereinc im deutschen Buchhandel an die Vorstände dieser Vereine, abgedruckt in Nr. 75, S. 2632, und der Artikel »Der Schutz des Laden preises«, abgedruckt in Nr. 76, S. 2669. Diese beiden Veröffent lichungen, die zusammcngehören, seien in dieser Artikelreihe als XXX. Beitrag zur Börsenblattsrage gezählt. Red.) XXXI. (Siehe die Veröffentlichung: »Das Börsenblatt und die Leipziger Eintragsrolle« in Nr. 77, S. 2698.) XXXII. (Siehe die Resolution des Elsaß-Lothringischen Buch händler-Vereins, abgcdruckt in Nr. 77, S. 2700.) XXXIII. (Siehe den Artikel: »Bibliotheken, Bibliothekare und Buchhandel« von Erwin Nägele in Nr. 82, S. 2869.) Es folgt nun als neuer Beitrag: (Red.) XXXIV. Nachdem durch das Rundschreiben des Verbandsvor standes der Kreis- und Ortsvereine im Börsenblatt vom 1. April (Nr. 75) und den offiziösen Artikel im Börsen blatt vom 2. April ein Teil des Inhalts der vom Vorstand des Börsenvereins als Manuskript versandten Broschüre: »Der Schutz des Ladenpreises« zur allgemeinen Kenntnis gebracht ist, läßt sich übersehen, in welcher Richtung sich die Diskussion zur Ostermesse bewegen wird, und ich möchte auf einen Punkt, der in der Frage der Sekretierung des Börsen blatts von ausschlaggebender Bedeutung sein wird, schon setzt näher eingehen. Aus beiden Veröffentlichungen geht hervor, daß man glaubt, der Vorstand des Börsenvereins habe den Bibliotheken gegenüber im Börsenblatt »ein wertvolles Kompensations-Objekt« in Händen, um letztere seinen Wünschen in der Rabattstage gefügiger zu machen. Das ist jedoch, soweit ich die Sachlage übersehen kann, ein großer Irrtum. Ich bin fest überzeugt, daß die Bibliothekare nie und nimmer geneigt sein werden, über diese beiden Gegen stände (das Börsenblatt und die Rabattfrage) im Zusammen hang zu verhandeln. Dies ist ja auch der Grund, daß die in Aussicht genommene Konferenz nicht zu stände kam; die Bibliothekare verlangten, daß beide Fragen für sich, ge trennt und unabhängig, behandelt würden, worauf der Vorstand des Börsenvereins nicht eingehen wollte. Würden die Bibliothekare diesen Standpunkt aufgeben, so wäre das ein Zeichen nicht anzunehmender Unkenntnis der Ver hältnisse. Das klingt für unfern Börsenverein herb; aber bei ruhiger Würdigung der Tatsachen ist es nun ein mal nicht anders, und ich halte es für besser, die Sache beim richtigen Namen zu nennen, als sich mit ganz irrigen Voraussetzungen zu täuschen. Die Verhältnisse liegen doch einfach so, daß folgende drei Gesichtspunkte zu Geltung kommen: 1. Die Bibliothekare haben die Aufhebung des Börsen blattbezugs als eine Kränkung ausgenommen und zwar hauptsächlich infolge der Form, in der sie stattfand (ver gleiche hierzu Centralblatt für Bibliothekswesen 1902, S. 125 u. ff.). Sie erwarten die Wiederherstellung des frühem Zustands und werden keine Gegenkonzession machen, es sei denn die ausdrückliche Verpflichtung, jeden Miß brauch, der aus dem Bezug des Börsenblatts entstehen könnte, zu verhüten. 2. Es ist bereits von andrer Seite auf die praktische Unmöglichkeit hingewiesen worden, ein Blatt, das in einer Auflage wie das Börsenblatt erscheint, völlig zu sekretieren. Tatsächlich dürfte es wohl auch schon jetzt jeder Bibliothek, die einen besondern Wert darauf legt, in der einen oder- andern Weise zugänglich sein. Vom praktischen Stand punkt ist die Frage also für die Bibliotheken bereits ge löst; die Freigabe hat mehr oder weniger nur noch einen theoretischen Wert. 3. Wenn die Maßregel der Sekretierung die un beschränkte Zustimmung des gesamten Buchhandels fände, so läge die Sache für die Bibliotheken ungünstiger. Ein an sehnlicher Teil des Buchhandels ist aber andrer Meinung und steht, wie aus den verschiedenen Artikeln im Börsen blatt hervorgeht, in der Sekretierung einen direkten Schaden speziell für den wissenschaftlichen Verlagsbuchhandel. Es unterliegt daher gar keinem Zweifel, daß über kurz oder lang dieser Teil des Buchhandels sich mit der Durchführung der Sekretierung nicht einverstanden erklären und seine Aufhebung verlangen und durchsetzen wird. Die Bibliothekare können einstweilen den Lauf der Dinge ruhig abwarten; die reife Frucht fällt ihnen in nicht allzu langer Zeit von selbst in den Schoß, ohne daß sie irgend welche Kompensationen zu geben brauchten. Unter Berücksichtigung aller dieser Umstände ist ein An trag auf Freigabe des Börsenblatts an die Bibliotheken, dem auch der Schreiber dieser Zeilen nicht fernsteht, beim Vorstand eingebracht. Schon die Form und der Wortlaut zeigt, daß der Antrag auf tunlichst leichte und für den Börsenverein und seinen Vorstand annehmbarste Weise einen Weg zu finden beabsichtigt, um aus dem offen baren Dilemma herauszukommen. Er ist kein kategorischer Auftrag für den Vorstand; es wird diesem vielmehr in vollem Vertrauen der weiteste Spielraum gelassen, seine An schauungen zur Geltung und mit den in weiten Kreisen des Buchhandels herrschenden und, wie verlautet, auch von: Vereinsausschuß ausgesprochenen Ansichten in Einklang zu bringen. Wie die Verhältnisse liegen, wird der Antrag zunächst in der Delegierten - Versammlung zur Diskussion kommen und hier schon sein Schicksal in der Hauptversamm lung besiegelt werden. Lehnt die Delegiertenversammlung den Antrag ab, so wird sich den Verlegern, von denen der An trag im wesentlichen ausgeht, unbedingt die Überzeugung aufdrängen, daß der Verband der Kreis- und Ortsvereine nicht die Vertretung des Gesamtbuchhandels, sondern hauptsächlich dcr Sortimenter-Jnteressen ist, und der Verlag wird zur geson derten Wahrung seiner Interessen geradezu herausgefordert werden. Ich halte es für sehr gefährlich, einen weitern Differenzpunkt zwischen Verlag und Sortiment zu schaffen.' Wer Ohren hat zu hören und Augen zu sehen, dem wird es nicht entgangen sein, mit welchem Mißbehagen der Verlag zum großen Teil die neueren Versuche der Sortimenter betrachtet, ihn zu majorisieren; es ist kein Geheimnis, daß gerade die großen Verleger an der Organisation des Börsenvereins weit geringeres Interesse haben als das Sortiment. Falls der Antrag diesmal abgelehnt wird, so wird er, wenn nicht bis zur nächsten Ostermesse ein andrer Ausgleich im Sinne des Antrages stattgefunden hat, ganz sicher in verschärfter Form wiederkommen und voraussichtlich eine mehrfach größre Anzahl Unterschriften tragen, die für den vorliegenden nur in engbegrenztem Kreise eingeholt worden sind. Meines Erachtens hat unter den obwaltenden Verhältnissen die Se kretierung des Börsenblatts den Bibliotheken gegenüber eine so geringe Wichtigkeit, daß sie ganz zurücktritt gegenüber dem Schaden, den sie in der kurzen Zeit seit ihrer Ein führung bereits angerichtet hat. Je rascher die erbitterte
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