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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.09.1907
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- Band
- 1907-09-12
- Erscheinungsdatum
- 12.09.1907
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- Deutsch
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8978 0Srs«nrl-tt f. d, Dtschn, Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 213, 12. September 1907 Stahl, About, Aimard herausgegeben hat. Ich habe nicht weiter nachgesucht, da ich überzeugt bin, daß das von mir erlangte Ergebnis völlig genügt und daß ich nicht verfehlen würde, nötigenfalls noch viele andre Schriftstellernamen zu finden. Eine ungefähre Schätzung ergibt mehr als hundert Nachdrucke; wenn wir die Zahl der Bände statt der Zahl der Schriftsteller setzen, wird diese Ziffer noch viel höher. Ich habe für meine Beweisführung nicht nötig, zu unter suchen, wieviel Werke von 1815—1850 in Deutschland als Nachdrucke erschienen sind. Die Werke der angeführten Schriftsteller sind in großer Zahl auch in Holland eingesührt worden, wo deren Einführung und Verkauf verboten war. (S. Mühlbrecht, Denkschrift 1874 und Brinkman, De vaäruir in Rsäerlg,llä, 1875.) Was bedeuten die paar deutschen Bücher, die der holländische Buchhandel nachzudrucken gewagt hat, gegenüber diesem Nach druckssystem, das alle Anzeichen des Großbetriebs an sich trug. Dabei handelte es sich bei uns um Namen wie Schiller, Goethe und Körner, deren Werke allerdings noch nicht Ge meingut waren; aber diese nichtautoristerten Ausgaben er schienen vor 1850 und wo wurden zu jener Zeit die Werke dieser Schriftsteller nicht nachgedruckt? Es muß auch noch bemerkt werden, daß der Nachdruck in Deutschland erst 1883 aufhörte, als mit Frankreich ein für alle deutschen Staaten verbindlicher Literaturvertrag abge schlossen wurde. Dagegen hat der holländische Buchhandel, obwohl Holland der Berner Konvention nicht angehört, seit 1877 mit Ausnahme eines einzigen l898 im Haag erschiene nen Bändchens keinen Nachdruck in den Handel gebracht. (S. internat. Berlegerkongreß 1901, S. 177.) Wir dürfen diese Tatsachen als äußerst wichtig ansehen. Von großem Interesse scheint es mir auch, zu untersuchen, wem das Aushören der literarischen Freibeuterei in Holland zum großen Teil zu verdanken ist. Als 1858 in Holland »Düs Riss ot tüs Dutob Rspudlio« von Motley und die Werke von H. Heine erschienen, erregte dieser Nachdruck die lebhafteste Entrüstung unsres ehrenwerten Mitgliedes, des Herrn Frederik Müller. In einem sehr heftigen und für die damalige Zeit sehr bemerkens werten Artikel im »Nisuvsblsä voor äsv Doeübauäsl« protestierte er mit der größten Lebhaftigkeit gegen ein derartiges Verfahren. Dieser Protest ehrt heute noch sowohl seinen Verfasser als unfern Verein, und rief eine ganze Anzahl von Antworten hervor. Es folgte eine Polemik, in der Müller ganz allein stand und viele Angriffe zu erdulden hatte. Dennoch muß die Energie, mit der er auftrat, Eindruck gemacht haben, denn es gab in der Folge nur wenig Nachdruck; wenigstens hat der Nach druck bei uns niemals den Charakter einer förmlichen In dustrie angenommen, wie dies in Deutschland, Frankreich und Belgien der Fall war. Ich fühle mich also veranlaßt, hier zu erklären: 1. daß die Beschuldigung, daß der holländische Buch handel eine Stätte des Nachdrucks gewesen ist und noch ist, als unbegründet zurückgewiesen werden muß; 2. daß zu der Zeit, wo sozusagen jedes Land den Nach druck pflegte, der holländische Buchhandel dieses Gewerbe verhältnismäßig viel weniger betrieb als jedes andre Land; 3. daß seit beinahe dreißig Jahren bis auf diesen Tag nur ein einziger Nachdrucksfall im holländischen Buchhandel oorgekommen ist; 4. daß die holländische Buchhändlervereinigung, die ur sprünglich 1815 zur Bekämpfung des Nachdrucks nieder ländischer Werke gegründet wurde, bald auch ohne jede Ein wirkung von außen dazu übergegangen ist, den Nachdruck ausländischer Werke zu hindern und daß sie sozusagen durch ihr moralisches Vorgehen die Nachdruckstätigkeit in ihrer eigenen Mitte unmöglich gemacht hat. Ich kann hier nicht alle Urkunden vorlegen, die nötig sind, um meine Behauptung zu stützen; dies würde Ihre wohlwollende Aufmerksamkeit zu sehr in Anspruch nehmen. Ich habe verschiedene Beweise für das, was ich hier vor getragen habe, gesammelt und werde dieselben dem Bericht über diese Generalversammlung beifügen. Ich möchte nur noch ein Wort über das Übersetzungs recht sagen. Ein Artikel im »Droit ä's.utsur« vom 15. Mai d. I., der infolge der Mitteilungen erschien, die unser Vor stand seinen Mitgliedern im »Risuvsdlaä voor äsv Doslc- b-mäel» vom 9. April d. I. machte, besagt, daß zurzeit in Deutschland jede Übersetzung eines Werks, die ohne Autori sation des Verfassers oder des Besitzers des Verlagsrechts gemacht ist, als Nachdruck angesehen wird. Ich halte es für nötig, darauf zu erwidern, daß, solange bei uns ebenso wie im Ausland die Meinungen über diesen Gegenstand auseinandergehen und es nicht eine einstimmig anerkannte rechtliche Grundlage hinsichtlich dieser Angelegenheit gibt, wir das Recht haben, Übersetzung und Nachdruck als zwei von einander völlig unabhängige Dinge anzusehen. Wir stellen uns also auf den Standpunkt der Berner Konvention, die ebenfalls zwischen Nachdruck und Übersetzung unter scheidet und diese beiden Materien verschieden behandelt (s. Börsenblatt f. d. D. B. v. 22. Febr. 1906, S. 2004). Schließlich möchte ich noch eine Erklärung abgeben. Der Artikel des »Droit ä'autsur« macht Bemerkungen über den Ton, den unser Vorstand im »Msnvsb1g,är vom 9. April d I. in seinen Mitteilungen an unsre Mitglieder angeschlagen hat. Meine Herren, ich frage Sie aufrichtig, war es nicht höchste Zeit, daß gegen die gröblichen Kränkungen protestiert wurde, die uns besonders von deutscher Seite zu gefügt wurden? Braucht man sich zu wundern, daß wir die Stimme erhoben, nachdem wir festgestellt hatten, daß wir auf andre Weise nicht gehört wurden? Der Vorstand war überzeugt, daß er nicht nur das Recht hatte, sondern daß er sogar verpflichtet war, energische Worte zu gebrauchen, um das zu sagen, was er sagen mußte. Übrigens muß ich bemerken, daß der Artikel des »Droit ä'autsur« einen ganz günstigen Eindruck macht, obwohl ich seine Beweisführung nicht ganz unterschreiben kann. Er veranlaßt uns, auf der Hut vor den tendenziösen Nachrichten zu sein, die aus deutschen Zeitschriften kommen Davon werden einige offenbar so inkompetent, lächerlich und unge schickt geleitet, daß man kein andres Mittel hat, als darauf mit Schweigen oder mit Lachen zu antworten. Welches übrigens auch die Punkte sein mögen, in denen ich andrer Meinung bin als der Artikelschreiber des »Droit ä'-rutsur«, im ganzen stimme ich mit ihm überein uud er kläre nochmals ausdrücklich, daß ich mit ihm glaube, daß die Berner Konvention die einzige und beste Lösung aller inter nationalen Schwierigkeiten in literarischer Beziehung ver bürgen dürfte. Aber so gewiß alle Mitglieder dieses Vereins, die meine Gesinnungen teilen, mit mir übereinstimmen, so wünsche ich vor allem eine gerechte Würdigung der Lage, in der jede falsche und unbegründete Beschuldigung zurück gewiesen wird. * * » Die Versammlung billigte diese Ausführungen durch ihren Beifall. Ich gebe die Rede des Herrn van Stockum möglichst getreu wieder und nenne nur noch die verschiedenen Stellen aus Zeitschriften und Einzelwerken, die der Rede angehängt sind, nämlich: Mühlbrecht, Denkschrift 1874; Magazin für die Literatur des Auslandes 1881 Nr. 26; Droit ä'autsur 1891 S. 2, 1892 S. 48, 1899 S. 35, 1900 S. 10, 1905 S. 128; Mühlbrecht, Die Bücherliebhaberei
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