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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.11.1927
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- 1927-11-29
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- 29.11.1927
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VMmbMMwNMckmViMurM Nr. 277 (R. 148). Leipzig, Dienstag den 29. November 1927 94. Jahrgang. Redaktioneller TÄ Der Mengenpreis. (S. auch Bbl. Nr. 2«7.) Gegen den vom Kollegen Schmorl vorgeschlagenen Mengen preis sprechen so schwere Bedenken, daß an dessen Einführung, solange wir einen festen Ladenpreis haben, wohl gar nicht ge dacht werden könnte. Wir dürfen nämlich nicht vergessen, daß der Schutz des Ladenpreises gleichbedeutend mit dem Schutz des Sortiments ist. Nur wenn wir diesen Grundsatz fallen lassen, unsere Existcnzsähigkcit und Existenzberechtigung selbst unter graben wollen, können wir meines Erachtens von einer Be rechtigung des Mengenpreises sprechen. Die buchhändlerischen Gesetzgeber haben wohlweislich drin tz 12 der Verkaufsordnung die Einschränkung mitgegeben. Sie wollten, um eine wirkliche Durchlöcherung des Ladenpreises und damit eine dauernde Gefährdung zu verhüten, den Partie preis durchaus zur Ausnahme machen. Änd die Anwendung des Partiepreises wird tatsächlich schon dann unlauter, wenn sie nur aus geschäftlichen Interessen geschieht, wenn beispiels weise ein Verleger den Verlegerkollegen, der ein gleiches oder ähnliches Werk hat, im Wettbewerb dadurch ausstechen will, daß er lediglich des Absatzes und Konkurrenzkampfes wegen einen Partiepreis, das heißt also Rabatt anbietet. Der Kampf der Verleger um den Absatz ihrer Werke bei Behörden würde schon, wenn der Partiepreis keine Ausnahme bedeuten sollte, unbedingt so groß werden, daß das Sortiment dabei> immer mehr und schließlich ganz ausgeschlossen würde, während die Erläuterung zu Z 12,2 der Verkaufsordnung die Ausnahmefälle sehr deut lich begrenzt, unter anderm als »solche, in denen der Verleger durch die ausnahmsweise Inanspruchnahme von Vereinen und Behörden einem Werke Absatzmöglichkeiten erschließt, die dem regulären Vertriebe durch das Sortiment ver schlossen sind». Selbst der lediglich zum Kausreiz geschaffene Subskrip tionspreis wird durch Z 13 der Verkaufsordnung deutlich zu einer Ausnahme gestaltet und zeitlich begrenzt. Das natürlich auch zum Schutz des Ladenpreises und damit zum Schutz des Sortiments. Wenn gewisse Leute vom Buchhändler immer wieder Rabatt zu fordern ein Recht sich anmaßen, so glauben sie dieses noch viel mehr haben zu dürfen, wenn sie eine größere Menge von Büchern kaufen oder gar eine »Partie» eines Buches, obgleich sich der Großabnehmer eines Buches, wie ich später erläutern werde, sogar noch weit unterscheidet von dem Großabnehmer irgendwelcher anderen Ware. Daß aber nur derjenige den Partiepreis bestimmen darf, der auch den Ladenpreis festsetzt, dürfte eine Selbstverständlichkeit sein. Liegt doch darin außerdem auch wieder sehr deutlich die Absicht, Ladenpreis und Sortiment zu schützen, da die Erlaubnis zur Festsetzung eines Partiepreises nur auf einen Zweig des Buchhandels, den Verlag, beschränkt ist, wodurch ohne weiteres der Begriff der Ausnahme noch deutlicher wird. Wenn wir uns darüber klar werden wollen, ob ein Bücher käufer zur Forderung eines Vorzugs- oder sagen wir gleich Mengenpreises berechtigt ist, so müssen wir auch das nach rein kaufmännischen Grundsätzen prüfen. Wir müssen bedenken, daß im kaufmännischen Brauch der Großabnehmer, das heißt der Großverbraucher, Vorzugspreise erhält. Derjenige, der selbst viel von einer Sorte verbraucht, also selbst persönlich verbraucht und auf einmal viel davon kauft, soll einen Preisnachlaß haben. So bei den vom Kollegen Schmorl angeführten Beispielen Seife, elektrischen Bahnfahrten, Mittagessen usw. Ein reiner Kausreiz, sich im voraus festzulegen, auf einmal von der gleichen Ware mehr zu kaufen, obgleich man diese erst allmählich verbraucht. Bei Büchern ist das aber gar nicht der Fall. Der gleiche Ro man, das gleiche Lexikon usw. wird ja gar nicht zwanzigmal von dem einen Käufer selbst »verbraucht«, wie Seife, Mittagessen, elektrische Bahnfahrt usw., sondern es wird nur für noch 19 andere Käufer mit bezogen. Das ist nicht mehr die erste, die Grundform für den Anreiz, sondern ist die daraus erst später entstandene Form der Ausnutzung dieses Vielverbrauchsangebots durch Zusammenschluß von mehreren Verbrauchern zu Einkaufs vereinigungen, Vereinen, Genossenschaften usw. Und damit sind wir schon bei der ganz großen Gefahr angelangt, die dem Sorti ment aus dem Mengenpreis erwachsen muß. Noch viel mehr als heute würden dann Justiz- und andere Behörden nur noch zu Mengenpreisen kaufen, aber nicht beim ortsansässigen Sortiment, sondern beim Verlag oder Spezial sortiment außerhalb, obgleich gerade eben die Hauptgemeinschaft des Einzelhandels Fortschritte in der Bekämpfung der Beschaf fung der Bedarfsartikel durch Zentralstellen zu machen beginnt. In den großen Firmen würden die Bestellungen der Arbeiter und Angestellten fast nur noch durch Zusammenschluß partie weise zum Mengenpreis geschehen. Aber würden die Lieferungen etwa durch das ortsansässige Sortiment geschehen? Nein, in den allerseltensten Fällen oder nur dann, wenn das Sortiment auch einen Reisevertrieb hat. Den wahren Vorteil des Mengen preises hätten eine Zeitlang und nur eine Zeitlang die Reise buchhandlungen zum Schaden des Sortiments; eine Zeitlang nur deshalb, weil in größeren Betrieben der Zusammenschluß zu Büchereinkaufsvereinigungen ganz von selbst kommen würde. Damit würde die Forderung nach höherem Rabatt sich immer mehr durchsetzen, bis schließlich aus dem Zusammenschluß eine Werkbuchhandlung entstanden ist. Aus die gleiche Art würde der Mengenpreis zur Züchtung von Vereinsbuchhandlungen den besten Vorspann abgeben. Konsumvereine usw. könnten unge straft, ja mit Recht in Gestalt von Mengenpreisen ihren Mit gliedern und Abnehmern Rabatt auf Bücher gewähren. Würde es nicht für kleine und mittlere Sortimenter eine große Schä digung bedeuten, wenn der größere Kollege Listen zur Bestellung von Büchern aushängt und auslegt zur Erzielung des niedrig sten Mengenpreises, den der kleinere Kollege nicht bieten kann, weil er dazu nicht genügend Kunden hat? Kaum würde ein Lehrbuch noch einzeln, sondern nur klassenweise gekauft, der reguläre Sortimenter also immer mehr ausgeschaltet werden, weil er überflüssig wird. Das bisherige Schulbücherlager des Sortimenters für den Verkauf ist ja dann nicht mehr erforder lich, da doch gemeinsam zum Mcngenpreis »bestellt» wird. Das aber geschieht auch bei anderen Büchern schließlich vorteilhaft gleich direkt beim Verlag oder dort, wo der niedrigste Mengen preis herausgequetscht wird. Denn darüber wollen wir uns doch nicht täuschen, daß die Forderung nach niedrigerem Mengen preis und Rabatt beim Einzelkauf immer stärker und häufiger wird! IZ8»
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