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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.11.1927
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1927-11-29
- Erscheinungsdatum
- 29.11.1927
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- Deutsch
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277, 29. Nowmber 1927. Redaktioneller Teil. Börsenblatts, d. Dtschn. Buchhandel. öffnet. Es wäre nun noch nötig, in ausgiebigerem Maße Reklame für sie zu machen, denn in einer Stadt wie Stuttgart, wo so viele Veranstaltungen gleichzeitig sind, muß schon etwas auf die Trommel geschlagen werden, wenn man die Interessenten anziehen will. T. K. Die Münchener Schriftsteller an die Münchener Buchhändler und ihre Antwort. — Sehr geehrte Herren! Die in München lebenden Schriftsteller sähen es gerne, wenn Sie sich ihrer nachdrücklicher erinnerten. Wir erneuern damit einen Versuch, der schon im vorigen Jahre — leider ohne wesentlichen Erfolg — unternommen worden ist, nämlich: Sie zu veranlassen, die kom mende Weihnachtszeit und das in ihr belebte Buchgeschäst nicht nur dazu zu benutzen, beliebige »Geschenkliteratur« zu empfehlen und zu verkaufen, sondern ein übriges zu tun für die Münchener Autoren und deren Bücher. Der Zweck dieser Bitte ist, den so oft in letzter Zeit beredeten Zusammenhang zwischen Publikum und Buch zu er reichen; durchzusetzeu, daß die Münchener die Künstler kennen und schätzen lernen, die in ihrer Stadt leben. Da wir wünschen und hoffen, es möchten weite Kreise diese An regung ausgreisen, richten mir unsere Bitte öffentlich an Sie. In vorzüglicher Hochachtung für den »Schutzverband Deutscher Schriftsteller«, Gau Bayern, Der 1. Vorsitzende Thomas Mann, der 2. Vorsitzende: Bruno Frank, der geschäftssührende Gausekretär: Hans Friedrich. » In Ihrem Ausruf an die Münchner Buchhändler wird die Bitte ausgesprochen, in der bevorstehenden Weihnachtszeit den Werken Münchner Autoren besondere Beachtung zu schenken und damit dem bttcherkausenden Publikum Gelegenheit zu geben, die Schriftsteller kennen zu lernen, welche in seiner Mitte leben und schaffen. Unsere Antwort hierauf, die wir ebenfalls öffentlich an der gleichen Stelle zum Abdruck bringen lassen, kann nur in durchaus zustimmendem Sinne lauten. Die im Münchener Buchhändlerverein zusammengeschlossencn Buchhandlungen der Stadt werden gerne besondere Vorsorge treffen, Saß die Schöpfungen der heimischen Dichter und Autoren, soweit sie als Festgeschenke für Weihnachten in Frage kommen, allen Inter essenten gezeigt werden. Leider ist es vielfach Mode geworden, den nach amerikanischem Muster sensationell aufgemachten »Schlagern« nachzulaufeu, die nach sechs Monaten bereits vergessen sind, anstatt zum ernsten Buche zu greifen, das von bleibendem Wert ist. Früher hatte das Verhältnis zwischen Kundschaft und Buch händler eine mehr persönliche Note: die Beziehungen waren inniger und ließen den Buchhändler Freund und Berater sein; das ist durch das »Schlagerunwesen« größtenteils verlorengegangen. Das Publi kum wird gebeten, die Beziehungen zu seinem Buchhändler möglichst wieder in vorstehendem Sinne zu gestalten und dem guten Buche den Ehrenplatz aus dem Weihnachtstisch einzuräumen — möchte es in diesem Jahre, wo der Buchhandel eine so reiche Auswahl an wert vollen Neuerscheinungen in hervorragendster Ausstattung bei bil ligster Preisstellung zu bieten hat wie kaum zuvor, ganz besonders bevorzugt werden. Der Vorstand des Münchener Buchhändler-Vereins, v. Berchem, 1. Vors. Die Allgemeine Vereinigung der Angestellten des Buch-, Kunst- und Musikalienhandels veranstaltet am Dienstag, dem 29. November im Feurich-Saal in Leipzig ein Konzert. Mitwirkende sind: Mus ja Gottlieb (Violine), Werner Leibel (Violine). Frieda Gottlieb (Klavier), Georg Günther (Klavier), Elis. Urlaß (Gesang), Kamwervirtuos H. Berninger (Klarinette). Hans Zeise- Gött (Altes Theater) bringt einige Rezitationen zum Vortrag. Aus dem Programm: Händel, Beethoven, Schubert, Sinding u. a. — Karten zu je 75 Pfennig sind in der Geschäftsstelle der Allgemeinen Vereinigung der Angestellten des Buch-, Kunst- und Musikalien handels, Roßstraße 22, in der Lincke'schen Leihbibliothek, Burg straße 1—5, und bei I. H. Nobolsky, Nürnberger Straße 11, er hältlich. Preisausschreiben für ein landwirtschaftliches Lehrbuch in Ru mänien. — Die Union der Rumänischen Ackerbaukammern mit dem Sitz in Bukarest hat eine Prämie in Höhe von 200 000 Lei (5000 Mk.) für die Schaffung eines Handbuchs für theoretische und praktische Landwirtschaft ausgeschrieben. Die Arbeit muß umfassen: Studien und Pflege des Ackerbodens, Pflanzenkultur, Jnsektenlehre, Para sitologie der Pflanzen mit der Lehre der Verhütung derselben bei den Pflanzen. Konkurrenten, die nur eine dieser Fragen behandeln werden, erhalten die Hälfte der ausgefetzteu Prämie. Manuskripte sind bis zum 1. Oktober 1928 im Bureau der Union der Rumäni schen Ackerbaukammern in Bukarest zu erlegen. Nach Auszahlung der Prämie verbleibt das Manuskript Eigentum der Union, die cs nach ihrem Gutdünken drucken und verlegen lassen wird, wobei selbstverständlich der Name des Autors angegeben wird. Die Über prüfung der Manuskripte wird von einer von der Union eingesetzten Spezialkommission vorgenommen werden. vr. Meißel. Wiederaufleben einer deutschen Zeitschrift für Pädagogik in den Vereinigten Staaten. — Uber das sich mehr und mehr steigernde Interesse für deutsche Sprache, Literatur, Kunst und Wissenschaft in den Vereinigten Staaten hat so manche Mitteilung des Börsen blattes in den letzten Jahren Zeugnis abgelegt. Wir können nun mehr von dem in kürzester Frist bevorstehenden Wiederaufleben einer Zeitschrift berichten, die eine besondere Bedeutung für die Ver breitung der Kenntnis der deutschen Sprache und der Literatur über deutsches Erziehungswesen beanspruchen darf. Wie wir nämlich vom National leaebisro' 8 e in 1 n a iy der Universität Wisconsin in Madison, Wis., er fahren, werden die aus der Zeit vor dem Kriege auch in Deutsch land bekannten und geschätzten »Monatshefte für deutsche Sprache und Pädagogik« demnächst aufs neue herausgegeben werden. Die Redaktion dieser zuletzt 1918 im 19. Jahrgang damals noch in Milwaukee erschienenen Zeitschrift wird wie schon früher in den Händen von Professor vr. Max Griebsch, dem verdienten Päd agogen und Kenner der deutschen Literatur, liegen. Wohl seinen Be mühungen war es auch zu verdanken, daß in den Jahren 1920—1926 anstelle der Zeitschrift doch wenigstens ein Jahrbuch der Monats hefte erscheinen konnte. Anläßlich der vor kurzem vollzogenen Verbindung des Nationalen Lehrerseminars, früher in Milwaukee, mit der deutschen Abteilung der Staatsuniversität von Wisconsin ist auch die Redaktion der Monatshefte dorthin verlegt worden. Die Zeitschrift, die in Ab ständen von zwei Monaten und erstmalig wieder im Januar 1928 erscheinen soll, hat die Ausgabe, den Interessen des deutschen Unter richts und des Lehrers des Deutschen in den Schulen der Vereinigten Staaten zu dienen. »Dem Büchermärkte«, schreibt uns Herr Pro fessor Griebsch, »haben wir von jeher unsere besondere Aufmerk samkeit zugewandt. Wir hoffen, daß durch die Verbindung mit der Universität unsere Tätigkeit nach dieser Richtung hin eine weitere Förderung erfahren wird. Veröffentlichungen auf dem Gebiete deut scher Sprachwissenschaft und Literatur, der Päd agogik im allgemeinen und der Methodik des Unterrichts in den modernen Fremdsprachen im besonderen, sowie alle solche Neuerscheinungen, die geeignet sind, den Lehrer des Deut schen in bezug auf das kulturelle Leben in Deutschland auf dem laufenden zu halten, find uns von Interesse. Sollte der deutsche Verlag daher geneigt sein, uns Rezensionsexemplare aus diesen Gebieten zusenden zu wollen, so würden wir gern für deren Besprechung aus berufener Feder Sorge tragen oder wenigstens aus die Werke in dem entsprechenden Verzeichnis Hinweisen«. Herr Professor Griebsch knüpft an diese Mitteilungen die Bitte, die warm befürwortet werden darf, ihm umgehend geeignete Werke zur Rezension zuzusendeu, falls Wert darauf gelegt wird, sie schon im ersten Heft des neuen Jahrgangs besprochen zu finden. Die Anschrist ist: National leaebel^' Tewinar^, e. o. ?roke88or Uax ^ ^ ' vr. v. L. Verwendung günstiger Urteile zu Reklainezwecken. — Es ist viel fach zu beobachten, daß günstige Urteile von der obsiegenden Partei noch zu Veröffentlichungen in der Tages- und Fachpresse un-d zu Reklainezwecken benutzt werden, wenngleich der Kreis der Zeitungen, in denen die Veröffentlichungen des Urteils der obsiegenden Partei zugesprochen wird, jeweilig im Urteile festgelegt ist. Eine inter essante Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg führt zu dieser Frage aus, daß an und für sich dem Verletzten das Recht nicht abgesprochen werden könne, Urteile, die er in gewerb lichen Nechtsschutzstreitigkeiten zu seinen Gunsten erstritten habe, auf eigene Kosten zu veröffentlichen. Eine Einschränkung müsse lediglich nach der Hinsicht gemacht werden, daß eine solche Publikation nie mals zu Neklamezwecken ausgenutzt werden dürfe. So stellte sich beispielsweise das Oberlandesgericht Hamburg auf den Standpunkt, daß in dem behandelten Streitfälle ein sachlich begründeter Anlaß zur weiteren Veröffentlichung des Urteils in dem früheren Prozeß, sei es in Tageszeitungen, sei es in Fachzeitschriften, nicht mehr vor liege, da die irreführenden Anpreisungen der beklagten Firma, die 1395
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