Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.11.1927
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Xe 277, 28. November 1927. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel- damals den Gegenstand des Streites bildeten, bereits mehrere Jahre zuriicklagen. Cs wurde demzufolge auch vom Oberlandesgericht eine einstweilige Verfügung bestätigt, wonach verboten wurde, ein ob siegendes Urteil ferner weiterhin aus Reklamegründen zu veröffent lichen. 6. In jeder Gruppe erfolgen drei Prämiierungen durch Diplom der Internationalen Presse-Ausstellung Köln 1928. O. Das Preisgericht besteht aus vier Personen, und zwar je einem Vertreter des Verban des deutscher Reklamefachleute, des Bundes deutscher Gebrauchs graphiker, der Messeleitung, der Annoncen-Erpedition Rudolf Mosse. Besteht eine handelsübliche Frist für das Remissionsrecht im Zeitschristcnhandel? In einem neuerlichen, einem Gericht erstat teten Gutachten vom 22. Oktober 1927 hat sich die Industrie- und Han delskammer zu Breslau dahin ausgesprochen, daß im Zei 1 schrif - tenhandel kein Remissionsrecht dahin besteht, daß mangels ausdrücklicher Vereinbarung das Remissionsrecht, d. h. die Berechtigung des vertreibenden Abnehmers, nicht abgesetzte Zeit schriften an den Verlag zurückzuliefern, nur innerhalb von vier Wochen, von der Übersendung der Zeitschriften an gerechnet, ausgeübt werden kann, wenn der Abnehmer außerhalb des Ortes ansässig ist, an welchem der Verlag seinen Wohnsitz hat. Ebensowenig besteht ein Handelsgebrauch dahin, daß dieses Recht noch innerhalb von vier Wochen ab Übersendung der Rechnung ausgeübt werden kann, minde stens vor Übersendung der Rechnung nicht ausgeübt zu werden braucht. Wie die Kammer weiter erklärt, haben sich nach ihren Feststellun gen feste Handelsbräuche hinsichtlich des Nemissionsrechts im Zeitschriftenhandel überhaupt nicht herausgebildet. Es scheint, daß bei der Rücksendung der nichtverkausten Stücke mangels besonderer Abrede von den Verlegern im allgemeinen weites Entgegenkommen gegenüber dem vertreibenden Abnehmer geübt wird. Hierzu dürfte von Interesse sein, daß kürzlich in einem vor einem Berliner Gericht anhängig gewesenen Rechtsstreit von dem an einem vielbesuchten Saisonkurort ansässigen vertreibenden Ab nehmer als Kläger die Behauptung aufgestellt wurde, es sei handels üblich, daß von Saisonplätzen wie X. Monatsschriften erst dann zurückgesan'dt zu werden brauchen, wenn Aussicht auf Absatz nicht mehr besteht, sebst dann, wenn die Lieferungsbedingungen bestimmen, daß Remittenden nur innerhalb vier Wochen nach Erscheinen zurück genommen werden. Die hierüber in gleichem Sinne vom Prozeß gericht gestellte Beweisfrage über das Bestehen eines derartigen Han delsbrauchs wurde von dem zugezogenen Sachverständigen verneint mit dem Hinweis, daß der vom Kläger behauptete Haudelsbrauch im Sinne einer den Verkehr beherrschenden tatsächlichen, langanhalten den allgemeinen Übung, von deren Zweckmäßigkeit und Angemessen heit beide Vertragsteile überzeugt seien, nicht bestehe. (Anm. des Einsenders.) Unfallverhiitungskalcnder 1928. — Zum zweiten Male erscheint jetzt der von der Unfallverhütungsbilö G. m. b. H. beim Verbände der Deutschen Berufsgenossenschaften, Berlin W 9, Köthenerstr. 37, herausgegebene Unfallverhütungskalender, der dazu bestimmt ist, den Unsallverhütungsgedanken in möglichst weite Kreise der werk tätigen Bevölkerung zu tragen. Die meisten aller von den Berufs genossenschaften entschädigten Unfälle müssen auf Ursachen zurück geführt werden, die bei den Verunglückten selbst zu suchen sind. Sie sind in der Regel die Folge mangelnder Einsicht in bestehende Ge fahren oder von Sorglosigkeit und Unaufmerksamkeit. Zweifellos kann eine Einschränkung der großen Zahl dieser Unfälle und eine .Herabminderung der aus ihnen den Betrieben der Industrie, des Handels und des Verkehrs erwachsenden Belastung durch eine allge meine Aufklävuug der Versicherten und durch ihre Erziehung zur Mitarbeit erreicht werden. Diesen Zwecken soll der Unfallverhlltungs- kalender dienstbar sein. Durch ihn wird der Gedanke der Unfall verhütung auch in die Familie des Versicherten getragen und wach- gehalteu. Jeder Betriebsuuternehmer sollte den Kalender daher seinen Arbeitern als kleine, aber nützliche Gabe überreichen. Der Kalender kostet bei Einzellieferung 15 Pfennige, bei einer Lieferung von 100 und mehr Stück 12, und bei Bestellungen von 500 und mehr Stück 11 Pfennige einschließlich Verpackung. Anfragen und Bestellungen sind unter Angabe der Berufsgenos senschaft, bei der der betreffende Betrieb versichert ist, an die Unfall verhütungsbild G. m. b. H., Berlin W. 9, Köthenerstr. 37, zu richten. Anzeigen-Wcttbewcrb des offiziellen Katalogs der Internatio nalen Presscausstellung, Köln 1928. — der Anzeigen-Wett- bewerb hat den Zweck, möglichst weite Kreise für die Ausgestaltung guter und den modernen Werbegrundsätzen entsprechender Anzeigen zu interessieren. L. Der Wettbewerb ist in zwei Gruppen eingeteilt: 1. für einfarbige (schwarze) Anzeigen, 2. für mehrfarbige Anzeigen. verkekrSrrackrickten. Berliner amtliche Devisenkurse »m 2«. November 1927 »m 2S. November >927 Geldkurs Brl-ttur, Geldkurs Briefkurs L°ud°u l ^ 20,41 20 .6 20.405 20,445 100 Guld. 168,99 168,96 169,30 -Pes.)lPeso 1,783 1,792 1,783 WO Kr. 111,29 111,51 111,25 100 Kr. 112,18 112.38 112,14 112,36 100 Kr. 112.76 112,76 112,98 i 8 4,1825 4,1815 4,1895 Belgien . . . 100 Belga 58,40 58,52 58,415 58,535 Italien.... 100 Lire 22,77 22,81 22,66 22,80 Paris . . . . 100 Frcs. 16,45 16,49 16,445 16,485 100 Frcs. 80,66 80,82 80.62 80,78 100 Pesetas 69,98 70,12 70,17 70,31 1 Milreis 0,497 0,499 0,4975 0,4995 1 Yen 1.913 1,917 1,918 1,922 Prag .... 100 Kr. 12,397 12,417 12,395 12,415 100 Finnin. 10,552 10,531 10,555 20.57 20,56 20,66 3,028 3,022 3,028 100 Dinar 7,368 7.382 7,368 7,382 100 Schill. 58,98 59,10 58,99 59.11 Budapest . . . 100 Pengö 73,22 73,22 73,36 100 Guld. 81.59 81,61 81,77 1 türk. -F 2,170 2,163 2,167 Athen . . . . lOODrachm. 5,544 5,556 5,564 5,576 1 ägypt. zF 20,934 20,974 Bukarest . . 100 Lei 2,569 2,581 Warschau . . . 100 Zloty 46.85 47,05 Riga 100 Lats 80,78 81,12 Reual . . . WOEstn.M. 1,112 1,126 . . . 100 LitaS 41,51 41,69 — — Versonalnaclrrickten. 7ö. Geburtstag. — Der Verlagsbuchhändler Herr Retnholb Fröbel, Inhaber der Firma Reinhold Fröbel, Literarisches Bureau und Berlagshandlung sowie der Rosenthal'schen Verlagshandlung. M. E. Rosenthal in Leipzig, konnte am 24. November seinen 75. Geburtstag begehen. Herr Kröbel ist der älteste noch tätige Friedensrichter der Stadt Leipzig. Zt- Gestorbcn: am 25. November nach kurzer Krankheit der Buchhändler Herr Gustav Gabert in Brüx im iib. Lebensjahre. Der Verstorbene war seit IMS Inhaber der Buch-, Kunst-, Musik-, Schreib- und Zeichenmaterialienhandinng gleichen Namens in Brüx; seiner: am 17. November Herr Ferdinand Krähmer. Prokurist des Bibliographischen Instituts Aktiengesellschaft in Leipzig. Der Anzeiger sür den Buch-, Kunst- und Musikalienhandel, Wien, widmete dem Verstorbenen folgenden Nachruf: Am 17. November 1g27 starb in Teplitz-Schönau, wo er im Theresienbad Heilung von einem vor einem Jahre ausgetretenen Herzleiden suchte, Herr Ferdi nand Krähmer, K8 Jahre alt, ein Wiener Buchhändler, dessen sich die älteren Jahrgänge unter den Kollegen gewiß noch gerne erinnern werden. Er war viele Jahre bei Alfred Holder im Verlag tätig gewesen; Ende der achtziger Jahre war er unter anderem Vorsitzen der des »Buchsink». zu dessen Aljährigem Stiftungsfest anno 1889 er einen äußerst gelungenen Schwank »Das Prachtwerk» versaßt hatte. Die jugendliche Liebhaberin in diesem wurde von einer bildhübschen, jungen Wienerin, Helene Lawitschka, dargestellt, die dann seine Frau wurde, mit der er bis zu seinem Tode in harmonischster Ehe lebte. Am 1. April 18SK wurde Krähmer in das Bibliographische Institut in Leipzig berufen und tibersiedelte ganz dorthin; er hat sich durch seinen eisernen Fleiß, tadellose Pflichttreue und große Umsicht so bewährt, daß er bald mit der Prokura des berühmte» Welthauses betraut wurde, die er bis an sein Ende führte. So ist er nun, um mit Bismarck, den er sehr verehrte, zu reden: »in den Sielen» ge storben, Er war ein prachtvoller Mensch, ein treuer Freund, und alle, die ihn gekannt, werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Robert Mohr. Druck: E. örtlich t! ach 1 Sttmtl. tu ^etp,tg. — »ulchrijt^/echrtflleUuug u. Srpettttou: vetpz^g, »ert§tSwea 26 isse ?Buchhäuäerhaust. Poktsch?tebtach 27t/7ö.
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