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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.09.1884
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1884-09-17
- Erscheinungsdatum
- 17.09.1884
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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4266 .V 217, 17. September. Nichtamtlicher Theii. buchhandlungen unseres Verbandes, mit denen statutenmäßiger Verkehr zu Pflegen, wurden sehr stark verlangt. Herr Hinrichs-Detmold reserirte über die Delegirtenver- sammlung in Leipzig in eingehendster Weise. Die Anträge der Buchhändler Braunschweigs: „1. Die dem Sortimenter sür die Remission aller im Laufe des Jahres erhaltenen, durch Ansichtsversendung zu ver treibenden Werke belassene Frist beträgt bei Zurückberufung vor der nächsten Ostermesse drei Monate. 2. Das Ersuchen um Rücksendung ist dem Sortimenter durch zweimaliges Inserat im Buchhändler-Börsenblatt und einma lige gleichzeitige persönliche Benachrichtigung via Leipzig oder per Post mitzutheilen rc.", sowie der Buchhändler Hildesheims: „Die Verleger aufzusordern, unter keinen Umständen ferner an Buchbinder oder sonstige nicht in Schulz' Adreßbuche aufgesührte Firmen zu dem üblichen Buchhändler-Rabatt zu liefern", sollen dem Vorstande des Verbandes der Provinzial- und Localvereine im Deutschen Buchhandel zur Befürwortung unter breitet werden. Der Beitrag für das nächste Jahr wird aus fünf Mark fest gesetzt. Aus dem Vorstände schieden drei Mitglieder aus, welche aber wieder gewählt wurden, sodaß der Vorstand, nachdem auch die Vertheilung der Aemter vorgenommen wurde, besteht aus den Herren: Brandes-Hannover und Hinrichs-Detmold, als Vorsitzenden; Fu e n d e l i n g - Hameln u. K a l lm e y er - Braunschweig, als Schriftführern; Lindemann-Hannover, als dem Cassirer; Calvör-Göttingen, Wagner-Braunschweig, als Bcisitzenden und Herrmann-Hildesheim, Stessen-Hildesheim und Rackhorst- Osnabrück als Stellvertretern. Die Herren Calvör, Fuendeling, Hinrichs und Wagner wurden als Delegirte sür das nächste Jahr wieder gewählt. Eine längere Debatte entspann sich darüber, ob die vom Vorstande ausgestellte Stammliste nur Mitglieder enthalten, oder auf alle Firmen des Bezirks ausgedehnt werden solle. Man ent schied sich schließlich sür das elftere; doch soll die Liste nun auch ausdrücklich als Mitgliederliste bezeichnet werden. Maßgebend für diesen Beschluß waren hauptsächlich zwei Gesichtspunkte: einer seits die Schwierigkeit, unter den Nichtmitgliedern die Auswahl zu treffen, andererseits die Hoffnung, dadurch einen Druck aus die dem Verbände jetzt noch fern stehenden Firmen auszullben, daß sie sich demselben anschließen. Uebrigens ist die Zahl der Letzteren nur noch gering. Die Statuten erhielten eine kleine Aenderung: als Vorort wurde Hannover bestimmt, ohne Rücksicht auf den Wohnort des Vorsitzenden. Der Rabatt-Paragraph wurde dahin geändert, daß von jetzt an die Beschlüsse der 1884er Delegirten-Versammlung in Kraft treten. Ein Vorstandsantrag, vertreten durch Calvör-Göttingen, die Verleger aufzufordern, auf Wunsch der Sortimenter direct mit halbem Porto zu liefern, soll vom Vorstände weiter bearbeitet werden. Nach Schluß der Generalversammlung vereinigte ein heiteres, solennes Mahl die Mitglieder noch einige Stunden, bei dem es an heiteren und ernsten Toasten nicht fehlte. Th. Fuendeling, Schriftführer. Zur Berner Literarconferenz. Auf der in Bern tagenden Conserenz, welche den Entwurf eines Gesetzes zur internationalen Regelung des Schutzes der Urheberrechte an Werken der Literatur und Kunst durchberäth, sind die folgenden Staaten vertreten: Deutschland durch Legationsrath Reichardt, Geheimrath vr. Meyer und Geheimrath Professor vr. Dam- bach; — Oesterreich durch Ministerialrath vr. Emil Stein bach; — Ungarn durch Ministerialrath Julius Züdor; — Belgien durch Legationsrath Graf E. Errembault de Dudzeele; — Frankreich durch E. Arago, L. Ulbach und den Generalconsul Lavolls; — Großbritannien durch den Gesandten F. O. Adams; — die Niederlande durch General consul B. L. Vervey; — Schweden durch den Generalsecretär im Auswärtigen Amte A. Lagerheim; — Norwegen durch Herrn F. Bätzmann; — die Schweiz durch die Bundesräthe Droz und Ruchonnet und Professor A. von Orelli. Auch Haiti ist vertreten durch Herrn L. I. Janvier. Eine Delegation aus Italien ist angckündigt, aber noch nicht angekommen. Als Secretäre sungiren: R. Soldau, Oberrichter aus Lausanne, und B. Frey, Uebersetzer auf dem eidgenössischen Handelsdepartement. Herr Bundesrath Droz eröffnetc die Verhandlungen mit einer Rede, die in kurzen Zügen aus die Geschichte der einschlagenden Bestrebungen in jüngster Zeit und aus die hohe Wichtigkeit des Verhandlungsgegenstandes hinweist. „Die Initiative zur Anbahnung eines internationalen Ueber- einkommens ist von den Schriftstellern und Künstlern der ver schiedensten Länder und Sprachen selbst ausgegangen, welche zum Schutze ihrer Rechte eine Vereinigung gründeten. Die De- legirten der Letzteren waren voriges Jahr im nämlichen Saale versammelt, um ihre Wünsche an die Adresse der Regierungen aller civilisirten Länder zu formuliren. Sie ersuchten den schwei zerischen Bundesrath, sich ihrer Interessen anzunehmen und den anderen Staaten Vorstellungen zu machen, daß es in hohem Maße wünschenswerth wäre, zum Schutze des schriftstellerischen und künstlerischen Eigenthumsrechtes eine universelle Union ein- zuleiten, welche aus der Einheit der Prinzipien und einer ein heitlichen Anwendung derselben zu beruhen hätte." „Der Bundesrath hat nicht gezögert, diese ehrenvolle Mission zu übernehmen, weil er darin ein Werk internationaler Gerech tigkeit erblickte, dem die Schweiz in ihrer bescheidenen Rolle als Vermittlerin im Concert der Nationen ihre Mitwirkung nicht versagen könne. Unsere Einladung hat bei allen Nationen wohl wollende Ausnahme gesunden, und die Versammlung so vieler hervorragender Vertreter gilt uns als ein günstiges Vorzeichen für das Resultat dieser Conserenz." „Es gibt wenige Gebiete des Rechts, welche einen so kosmo politischen Charakter haben und sich so gut für eine inter nationale Codification eignen, wie das des Urheberrechts, welches uns heute beschäftigt. Wir leben in einem Jahrhundert, in welchem die Werke künstlerischen und literarischen Schaffens sich über die ganze Erde verbreiten, allen Sprachen zugänglich ge macht werden und alle Formen der Reproduction annehmen. Ist es nicht billig, daß der Autor überall in seinem Recht geschützt werde, wo sein Werk verwerthet werden soll?" „Die Verschiedenheiten in der Gesetzgebung bestehen weniger im Prinzip, als in subjectiven Anschauungen, und es ist möglich, eine gleichförmige Regel aufzustellen am Platze willkürlicher Ab weichungen. Die Schwierigkeiten, welche dem Streben nach einem solchen Ziele entgegenstehen, sind allerdings nicht zu über sehen. Eine erste Frage ist die desSystems, welches der Ueber- einkunst zu Grunde gelegt werden soll; eine zweite die der For malitäten, welche sür die Feststellung des Rechts zu erfüllen sind und nach den Wünschen der Schriftsteller und Künstler sehr einfache sein sollen. Ferner werden die Fragen rücksichtlich des Rechtes der Uebersetzung die Conserenz in hervorragender
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