Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.10.1884
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- 1884-10-22
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- 22.10.1884
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4916 Nichtamtlicher Theil. 247, 22. Octoher. Das Krankenvcrsicherungsgesetz und der Allgemeine deutsche Bilchhandluiigsgchilscnaerband. Nach tz 2 des am December d. I. in Kraft tretenden neuen Krankencassengcsetzes kann aus Gemeinde- oder Bezirksbeschluh der Versichcrungszwang auch aus die Handlungs- bezw. Buchhand lungsgehilfen ausgedehnt werden, sobald deren Jahreseinkommen unter 2000 M, steht. Es ist das von vielen Gemeinden auch schon beschlossen, und deshalb muß wohl oder übel fast ein jeder Gehilse, der einer Krankencasse noch nicht angehört, nunmehr ernstlich daran denken, einer solchen beizutreten; denn der Zwang kann täglich für ihn ausgesprochen werdey. Es bleibt diesem nun, weil eine Betriebs-Fabrikscasse wohl nur Wenigen zugänglich sein wird, die Wahl entweder in eine Orts krankencasse (mit Gemeindeverwaltung), oder in eine locale freie Casse (mit Selbstverwaltung) oder aber in eine nationale Cassc einzutretcn. Daß die letzteren ihren Mitgliedern die meisten Vortheile bieten können, liegt aus der Hand. Sie haben eigene und deshalb billige Verwaltung, schreiben nicht die Anwesenheit an einem bestimmten Ort vor, sind bei epidemischen Krankheiten weit weniger in Gefahr als locale Cassen und können deshalb auch geringere Beiträge beanspruchen oder aber höhere Krankengelder zahlen als alle anderen. Für den Buchhandlungsgehilfen kann es nun aber keine geeignetere Casse geben als die des Allgemeinen deutschen Buchhandlungsgehilsenverbands, und auf diesen nochmals hinzuweisen, ist darum jetzt gewiß an der Zeit. Jedermann soll sich gegen Krankheitsfälle versichern, so will das Gesetz; Jeder sollte sich und seine Angehörigen gegen Krankheit, Feuer, gegen Alter und Noth so viel als nur möglich versichern, so sagt ein Jeder, der nur einmal die Wohlthat der Versicherung kennen gelernt hat, und dennoch gibt es unter unseren Gehilfen außerordentlich viele, die auch nicht einmal gegen Krankheit, die Jeden täglich treffen kann, versichert sind und weder Zweck noch Ziel des Gehilfenverbandes kennen. Ihnen möchte ich heute, (weil es eben für Buchhändler keine billigere, praktischere und vor- theilhaftere Krankencasse geben kann,) die des Allgemeinen deutschen Buchhandlungsgehilfenverbands der Beachtung empfehlen, der jetzt über 12 Jahre besteht, bereits gegen 60,000 M. Vermögen besitzt, nahezu 2000 Mitglieder hat, und dessen Verwaltung und Vorstand den Mitgliedern gewiß die größtmögliche Sicherheit bietet. Es ist leider nicht möglich hier ausführlich die Vortheile vor- zusühren, welche die Mitgliedschaft bringt, und ich beschränke mich deshalb darauf, zu bemerken, daß jeder Buchhandlungsgehilse und selb ständige Buchhändler, — denn auch diesen ist er nicht verschlossen, — an jedem Orte Deutschlands und des Auslands demselben beitreten kann, daß jedes Mitglied desselben vom etwaigen Zwange, einer Ortscasse beizutretcn, befreit ist, und daß die Casse dem Gesetz für die freien Hilfscassen jetzt angepaßt worden ist, der Verband also bezüglich der Wartezeit, der Höhe des Krankengeldes, Dauer der Krankengeldzahlung rc dasselbe bietet wie andere Cassen. Er bietet aber noch viel mehr; denn bei einem Beitrag, der nicht höher ist, als ihn jede Ortscasse beanspruchen wird (vom 1. Januar 1885 ab 20 M.), gehört das Mitglied zugleich einer Begräbnißcasse an, die den Hinterbleibenden bis 300 M. Sterbe geld bezahlt, und einer Wittwen- und Waisencasse, die, so jung sie ist, doch schon ein hübsches „erfochtenes" Vermögen besitzt, und der es an einer thatkräftigen Unterstützung seitens der Herren Chefs gewiß nicht fehlen wird, sobald erst diese in richtiger Weise darüber unterrichtet sind. Der demnächst zur Ausgabe gelangende Jahres bericht wird das besser können, als es hier möglich wäre. Daß endlich sich an die Wittwen- und Waisencasse eine all gemeine Altersversorgungs- und Jnvalidencasse für Buchhändler anschließen wird, ist gewiß nur eine Frage der Zeit. Die vom Vorstand zu beziehenden Statuten geben übrigens über die mit der Mitgliedschaft verbundenen Rechte und Pflichten genaueste Auskunft. Meine Absicht ist, die Säumigen auf den nahen 1. December nochmals aufmerksam zu machen, und ich thue das, weil ich selbst einmal in schwerer Zeit die Wohlthat der Mitgliedschaft reichlich kennen zu lernen Gelegenheit hatte. Seitdem habe ich schon Biele zum Beitritt bestimmt, und mehr als Einer hat es mir später ge dankt, der die Annehmlichkeit einer wöchentlichen Beisteuer von 15 M. zu den Krankheitskosten erfahren hat; Manchen habe ich aber auch kennen gelernt, der es später bitter bereute, daß er meinem Rathe nicht gefolgt war. Deshalb möchte ich auch heute allen Kollegen, die es noch nicht gethan haben, znrufen: Treten Sie dem Verbände bei, ob Sie mit Glücksgütern genügend gesegnet sind oder nicht. Wer es nicht ist, soll und muß es thuu, muß auch von einem geringen Gehalt so viel erübrigen, und wer es „Gott sei Dank nicht nöthig" hat, nun, der thue es seiner weniger glücklichen Kollegen wegen. Aber ich richte meine Worte auch an die Herren Chefs. Nicht wenige derselben, insbesondere die jüngeren, machen es jetzt bereits beim Engagement zu einer löblichen Bedingung, daß der Gehilfe dem Verbände beitritt; aber viele derselben haben sich, wie ich aus Erfahrung weiß, bis jetzt wenig um ihn bekümmert, ja hatten im Anfang sogar ein gewisses Mißtrauen gegen ihn, das freilich nun wohl gänzlich geschwunden ist. Das Gesetz will, daß der Arbeitgeber controlirt, ob seine Leute versichert sind, ja es schreibt sogar vor, daß er bei Ortscassen ein Drittel des Beitrags sür den Arbeit nehmenden bezahlt, und es liegt darum im eigenen Interesse der Herren Chefs, daß sie ihre Gehilfen jetzt anhalten Mitglieder des Verbands zu werden. Circa 250 Prinzipale steuern bereits jährlich einen freiwilligen Beitrag zur Bcrbaudscasse, und es ist Wohl keine eitle Hoffnung, wenn man annimmt, daß sich diese Zahl beim Inkrafttreten des neuen Gesetzes wesentlich mehren wird. Der Berliner Unterstlltzungsverein, aus den sich Mancher vielleicht verläßt, kann den Verband nicht ersetzen. Er hat sein eigenes, großes Feld segensreichster Thätigkeit in der Unter stützung, vorAllem in der Unterstützung der Alten und Schwachen, der Wittwen und Waisen. Ich zahle auch zu ihm jährlich meinen Beitrag, und wer immer es kann, soll das Gleiche thun; Keiner soll aber darüber die Pflicht vergessen, sich das Recht auf Krankengeld zu erwerben, und das kann jeder Buchhändler am besten durch Beitritt zum Allgemeinen deutschen Buchhandlungsgehilfenvcrband. Thue er es > Ein alter Gehilfe. MiSccllc». Aus dem Vereinsleben. — Der Berliner Verein jüngerer Buchhändler „Krebs" setzt die im vergangenen Winter mit Erfolg in's Leben gerufenen Vortragsabende auch im gegenwärtigen Winterhalbjahr fort. Bon den theils schon gehaltenen, theils noch in Aussicht genommenen Vorträgen nennen wir folgende Themata: Friedrich Perthes (Herr Ernst Bollert); — die künstlerische und typographische Herstellung einer großen illustrirten Zeitschrift (Herr Paul Hennig); — Geschichte der Schristen-Entwickelung (Herr Schriftsteller Hossmann); — die WeidmannscheBuchhand lung und Georg Reimer (Herr Georg Krehenberg). Weitere Redner werden sein: Herr vr. E. O. Hopp, Rcdacteur des Familienblattes, Oberlehrer 0r. Paul Lehmann und Herr Heinz ^ Worms.
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