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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.05.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-05-11
- Erscheinungsdatum
- 11.05.1903
- Sprache
- Deutsch
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3762 Nichtamtlicher Teil. ^ 107, 11. Mai 1903. an dem ein Urheberrecht nicht besteht, der Verfasser zur Ver schaffung des Verlagsrechts nicht verpflichtet; verschweigt aber der Verfasser arglistig, daß das Werk bereits anderweit in Verlag gegeben oder veröffentlicht worden ist, so finden die Vorschriften des bürgerlichen Rechts, die für die dem Verkäufer wegen eines Mangels im Recht obliegende Gewährleistungs pflicht gelten, entsprechende Anwendung. Das Gesetz trügt hierbei der Tatsache Rechnung, daß bei Werken, bezüglich derer dem Verfasser die Verschaffung des Verlagsrechts für den Verleger nicht möglich ist, die Pflichten desselben in andrer Weise geregelt werden müssen und daß zu diesen Pflichten vor allem gerechnet werden muß, daß der Verfasser nicht arglistig einen Mangel im Recht verschweigt. Ein Mangel im Recht ist aber sowohl in dem Bestehen eines anderweitigen Verlagsvertrags zu erblicken, als auch in der Tatsache, daß schon eine Ver öffentlichung des Werks stattgefunden hat. Der Verfasser ist mit der Deklarationspflicht belastet, sofern ihm die eine oder andre dieser Tatsachen bekannt ist; die wissentliche Verletzung der Deklarationspflicht gibt dem Verleger das Recht, von dem Vertrag zurückzutreten, und es ist hierbei nur noch zu be merken, daß die Wissentlichkeit nicht vermutet wird, sondern von demjenigen zu beweisen ist, der sich gegebnenfalls auf sie beruft oder ihr Vorhandensein behauptet, hier also von dem Verleger. Legt nun das Gesetz dem wissentlichen Verschweigen der bereits erfolgten Veröffentlichung selbst bei denjenigen Werken eine solche Bedeutung bei, bei denen die Ver schaffung der Verlagsrechte nicht zu den dem Verfasser ob liegenden Verbindlichkeiten gehört, so muß es dem Ver schweigen dieser Tatsache selbstverständlich daun eine noch erheblichere Bedeutung beilegen, wenn es sich um den Verlagsvertrag bezüglich eines Werks handelt, bei dem die Verschaffung des Verlagsrechts zu den wesentlichsten Bestandteilen gehört, und es kann deshalb kein Zweifel darüber obwalten, daß die Verschweigung dieses Umstands dem Verleger nicht nur das Recht gibt, von dem Vertrag zurückzutreten, sondern auch den Verfasser schadenersatzpflichtig wegen der in seinem Verhalten liegenden Vertragsverletzung macht. Allerdings ist zuzugeben, daß nicht schon die Veröffent lichung jedes Teils eines Werks diese Rechtsfolgen begründet, sondern nur die Veröffentlichung eines im Verhältnis zum Ganzen erheblichen Teils. Bei der Feststellung dieser Tat sache ist aber natürlich nicht etwa nur auf das äußre Ver hältnis, sondern auch auf den Inhalt zu sehen. Wenn der Urheber einer Sammlung von Gedichten dem Verleger ver schweigt, daß einige der Gedichte bereits vorher in Zeitschriften oder Zeitungen veröffentlicht waren, so wird wohl im allge meinen hierin kein Verstoß gegen die dem Urheber obliegenden Vertragspflichten zu erblicken sein, wenn aber der Verfasser z. B. eines Buchs »Die Geschichte der deutschen Sozialpolitik- den Verleger nicht darüber aufklärt, daß der die sozialpolitische Gesetzgebung von 1878 bis 1890 behandelnde Abschnitt schon anderweitig veröffentlicht gewesen ist, so wird ohne Zweifel auf dieses Verhalten des Urhebers die in vorstehendem dargelegte Beurteilung angewendet werden müssen. Es ist mit Genugtuung zu konstatieren, daß die Recht sprechung sich mit diesen Auffassungen im Einklang befindet. Kleine Mitteilungen. Eisenbahugüterkarte. (Vgl. Nr. 43, 62, 74, 77, 102 d. Bl.) — In Vervollständigung der Mitteilung in Nr. 102 d. Bl. wird uns von zuständiger Seite rnitgcteilt, daß die auf vcrschiednen Stationen der preußischen Staatsbahnen, u. a. auch auf dem Berliner und Magdeburger Bahnhof in Leipzig angestellten Versuche zur vereinfachten Abfertigung von Stückgut-Bücher sendungen rc. auf Eisenbahngüterkarte einstweilen eingestellt worden sind, weil die inzwischen gesammelten Erfahrungen ge nügende Unterlagen für eine weitre einheitliche Behandlung der Angelegenheit im gesamten preußischen Staatsbahnbereich ge liefert haben. Das Technolcxikon des Vereins Deutscher Ingenieure. — Das Anfang 1901 vom Verein Deutscher Ingenieure ins Leben gerufene Unternehmen eines allgemeinen technischen Wörterbuchs in den drei Sprachen Deutsch, Englisch und Französisch hat im In- und Ausland großen Anklang und wesentliche Förderung gefunden. Vereine und Einzelpersonen sind der Einladung zur Mitarbeit in großer Anzahl gefolgt und haben ihren lebhaften Eifer teils schon durch Einsendung hand schriftlicher Fachwörtersammlungen, teils durch feste Zusage solcher Beiträge bestätigt. Bis jetzt (Mai 1903) arbeiten 341 Vereine mit (272 deutsche, 42 englische und 27 fran zösische), entweder durch planmäßige Sammlung der technischen Ausdrücke und Redewendungen der durch sie vertretnen Fächer, oder durch sonstige nachhaltige Förderung (insbesondre durch Werbung von Mitarbeitern), oder endlich durch Zusendung ein- und mehrsprachiger Texte (Geschäftskataloge, Inventarverzeichnisse, Stücklisten von Maschinen, Lehr- und Handbücher u. s. w.) Zu den deutschsprachigen Mitarbeitern gehören auch die österreichischen und schweizerisch-deutschen, zu den französischen auch die belgischen und schweizerisch-französischen, zu den englischen auch die amerika nischen, kanadischen, südafrikanischen, angloindischen, australi schen u. s. w. Mitarbeitende deutsche Vereine sind z. B.: die meisten der 42 Bezirksvereine des Vereins Deutscher Ingenieure; Verein Deutscher Eisenbahnverwaltungen; Verein Deutscher Chemiker; Zentralverband der Preußischen Dampfkesselüberwachungsvereine; Verband Deutscher Patentanwälte; Deutsche Schiffbautechnische Gesellschaft, u. s. w. u. s. w.; — französische Vereine: 8ocivts äss InAsnisurs Lirils äs Braves, Paris; ^.ssociatiov ^micals äss r^vcisns liivves äs 1'ftools 6kvtrg.lv, Paris; 8ocists Ivtsruatio- vals <ik8 iiikvtricievs, Paris; 8ooists ä'B.vvourL^vnikvt pour l'Iväustris klatiovals, Paris; 8ooists lkra.nyg.i8s cks BüotoArapüis, Paris; Lzmckioat dsvsral äs l'Iväustris äs8 6uirs st llsaux äs la Braves, Paris, u. s. w. u. s. w.; englische Vereine: In8titution ok Llseüavieal Bvxivssrs, London; Institution ok Bisetrieal Bv^ivvkrs, London; äuvior Institution ok LvAÜrssrs, London; 8oeiet^ ok 6'bsmicg! Iväustr^, London: Institution ok iilining Bn^inesrs, New- castle-on-Tyne; Iran anä 8tsel Institute, London; 8oeistv ok ^rebi- tsots, London; Lritisü Optieal ^.ssooiatiov, London; Oxtieal 8ooist^, London; (Fels Bvgivssrs' Instituts, Birmingham, u. s. w.; ^msrioav 8oeisF ok Bivil BvKivssrs, New Jork; ^msrieav 8oeistzr ok icksolra- nioal BvArvssrs, New Uork; ^.wsrieav kailrva^ BvFrvssrivA anä Naivtsvaves-ok-IVa^ ^.ssoeiatiov, Chicago; ^wsrieav Btrsivieal 8oeisF, Brooklyn; IVssterv 8oeisF ok BvAivssrs, Chicago u. s. w.; 8outb ^.krieav Association kor tüs ^.ävanesmsvt ok 8cisncs, Capekown und Johannesburg, u. s. w. u. s. w. Von größeren Firmen und Einzelpersonen haben 2185 ihre Mitarbeit zugesagt, darunter z. B. folgende Großindustrielle: Fried. Krupp in Essen und das Fried. Krupp - Grusonwerk in Buckau-Magdeburg; Kaiserliche Torpcdowerkstatt in Friedrichs ort bei Kiel; Siemens L Halske A.-G., Berlin und Charlottenburg; Vereinigte Königs- und Laurahütte, Königshütte (O.-S.); Arthur Koppel, Berlin, New Jork, Kapstadt u.s.w.; Gebr. Körting, Körtings dorf bei Hannover, London und Paris; Biohm L Voß, Kommandit- Gesellschast auf Aktien; Elsässische Maschinenbaugesellschaft, Mül hausen und Grafenstaden u.s.w.; Whitehead L Co., Torpedofabrik in Fiume; Maschinenfabrik Örlikon, Örlikon bei Zürich u. s. w. u. s. w.; — Westinghouse Brake Co., London und New Dort; I. I. Griffin L Sons, London; The W. T. Henley's Telegraph Works Co., London; Fraser L Chalmers, Erith (Kent); Twyfords Ltd., Hanley (Staffs.); Shcrwin L Cotton, Hanley; Walter E. Mason, Horwich (Lancashire) u. s. w.; Trenton Iran Co., Trenton (New Jersey, ll. S. A.); B. F. Sturtevant Co., Boston und Berlin (Ventilatorenfabrik); Thos. D. West Co., Sharpsville (Pa.); Manning, Maxwell L Moore, New Uork; The Fairbanks Company, New Mark und London, usw. usw.; — I. L A. Niclauffe, Paris; Panhard L Levassor, Paris; Delaunay-Belleville, St. Denis; Schneider L Cie, Le Creusot; ^ämivistratiov äss Bbsivivs äs ksr Baris—llzwv—Llsäitsrravss, Paris usw.; Badrigus vatiovals ä'arrvss äs Avsrrs, Herstall-Lüttich; 8oc-ietv anonvine loüv Ooeüsrill, Seraing bei Lüttich; -täininistratiov äss Llivss, Morlanwelz bei Mons (Belgien), u. s. w. u. s. w. Schon allein das Ausziehen von Wörterbüchern und ganz besonders die Bearbeituirg von Tausenden ein- und mehrsprachiger Geschäftskataloge und Preislisten sowie von Lehr- uno Hand büchern, Lagerverzeichnisscn, Stücklisten, Zolltarifen u. s. w. hat bis Mai 1903 im ganzen 1200 000 Wortzcttcl ergeben. Dazu kommen nun in den nächsten zwei Jahren die Hunderttausende von Wortzetteln, die sich aus den Mitarbeiterbeiträgen ergeben werden. Zur Niederschrift dieser Beiträge hat der Verein Deutscher
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