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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.07.1902
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- 1902-07-05
- Erscheinungsdatum
- 05.07.1902
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- Deutsch
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.V 15», 5, Juli ISO» Nichtamtlicher Teil, 5471 Seiner Ansicht, daß der Erfinder siebzehn Jahre nichts als Versuche gemacht habe, kann Hupp nicht zuftimmen. Er ist nicht abgeneigt, den Eintrag der Jahreszahl 1453 am Schluffe des ersten Bandes in dem Klemmschen Exemplar der 42zeiligen Bibel für richtig zu halten; aber wenn er auch auf diese Weise für den Beginn des Bibeldrucks zu dem Jahre 1450 kommt, so ist damit doch nicht allzu viel ge wonnen, Wenn wirklich schon 1436 die Buchdruckkunst erfunden war und selbstverständlich auch schon ausgeübt worden ist — denn man muß dann auch annehmen, daß auf der geheimnisvollen Presse im Hause Dritzehens auch schon gedruckt worden ist —, so ist es ganz unbegreiflich, daß sich von den Drucken während dieser vierzehn ersten Jahre gar nichts sollte erhalten haben, abgesehen natürlich von dem Missaie, das ja Hupp für früher hält. Dieser Umstand wäre aus dem Grunde so unverständlich, weil sich doch aus den Jahren nach dem Bibeldruck eine ganze Reihe Drucke feststellcn läßt, Gutenberg soll nach Hupp bei seiner Erfindung von dem Stempeldruck, dessen Anwendung durch Buchbinder schon für das Jahr I486 fcstgcstellt ist, ausgegangen sein. Das müßte aber schon vor dem Jahre 1489 gewesen sein, denn nach dem Tode Dritzehens sollte ja schon die in dessen Hause befindliche »Presse« auseinandergenominen werden, damit das Geheimnis bewahrt werde. Es genügte, daß man zwei Wirbelchen, Schrauben, aufdrehte, dann fielen die Stücke aus einander, Die unten in der Presse liegenden »Stücke« sollten herausgenominen und auf die Presse gelegt werden, dann könne niemand erkennen, was es sei, Ucber diese Stücke hat sich schon mancher vergeblich den Kopf zerbrochen; Hupp thul den gewagten Schritt, sie für gegossene Druckplatten oder vielmehr für Zeilenpatrizen in der Größe von 4, 5 oder 6 Zeilen zu halten. Er läßt damit Gutenberg von der Benutzung beweglicher Lettern als Stempel zum Druck den Rückschritt zu Druckplatten machen, deren nur einmalige Benutzungsmöglichkeit doch gerade als Mißstand empfunden werden mußte und die man vor Gutenberg in dem heutigen Belgien unzweifelhaft schon zur Herstellung von Büchern be nutzte, Meiner Ansicht nach hat die Presse im Hause des Dritzche» mit der Buchdruckerkunst nichts zu thun. Die Stücke, die in dieser Presse lagen, wurden meines Erachtens zum Zwecke ihrer Bearbeitung nur einer Pressung unter worfen, einem Druck ausgesctzt; die zwei Wirbel oder Schrau ben werden einfach zwei scharnierartige Vorrichtungen zu sammengehalten haben, mit deren Hilfe die zwei oder auch vier Teile der Presse aus- bezw, zueinander paßten. Diese Wirbel hat man sich so groß zu denken, daß sie je einer Breitseite der Presse entsprachen. Man steckte die Wirbel durch die Oesen der beiden Teile, und der Verschluß war fertig. Beim Herausziehen sielen die Teile auseinander. Was da von dem früheren Spiegelsabrikantcn durch Pressung erzeugt wurde, wird sich wohl ohne neue Funde schwerlich jemals feststellcn lassen. Daß es etwas gewesen ist, was mit dem Drucken zusammenhina, scheint aus der Zeugen aussage des Goldschmieds Hans Dünne hervorzugehen, wo nach er von Gutenberg bei hundert Gulden an dem verdient hatte, was zum Drucken gehört. Das Drucken hat aber Gutenberg bekanntlich nicht erfunden, und außer Büchern kann man auch andere Sachen drucken oder vielmehr, wie wir jetzt sagen, bedrucke». Daß Gutcnberg schon 1436 Bücher oder auch nur Einblattdrucke hergestellt habe, halte ich für aus geschlossen, weil ich, wie schon gesagt, nicht annehmen kann, daß die Erzeugnisse einer neuen Kunst, die Aufsehen errege» mußte, in die eine ganze Anzahl Leute eingeweiht war und die zum Gegenstand einer Gerichtsverhandlung gemacht worden war, aus einem Zeitraum von anderthalb Jahr zehnten spurlos verschwunden sein sollen. Was das Material der Stempel betrifft, aus dem Gutenberg seine Matrizen angefertigt hat, so ist Hupp anderer Meinung als Schwenke, welcher glaubt, aus der minderen Schärfe des Abdrucks schließen zu können, daß es sich um Bleimatrizen gehandelt habe, »die sich mit Stempeln aus weichem Metall oder sogar aus Holz entweder durch Gießen oder durch Einschlagen in das halbflüssige Blei Herstellen ließen,« Hupp erinnert demgegenüber daran, daß zu Guten- bcrgs Zeit alle Goldschmiede Stahlpunzen benutzt haben, mit denen sie in den Siegclstcmpeln thatsächliche, wenn auch anderen Zwecken dienende Matrizen schufen. Als erste von Gutenberg geschaffene Type, das erste vollständige Alphabet von Stempeln, betrachtet Hupp das Material, mit welchem das Rosenthalschc Missale gedruckt worden ist. Er glaubt, daß der Erfinder mit diesen Stem peln schon in Straßburg operiert habe; aber an Straßburg als Erfinderstadt der Buchdruckerkunst, d, h, der Kunst, mit bewegliche» Lettern zu drucken, sei nicht zu denken, »denn bis zum Frühjahr 1444, wo er hier zum letzten Male ur kundlich nachgewiesen ist, konnte er, selbst wenn er gleich nach dem Prozesse s143Sj den richtigen Weg eingeschlagen hätte, kaum schon die ganze Einrichtung umgeändert und es in der Handhabung einer neuen bereits zu der Fertigkeit gebracht haben, die wir in dem besseren Teile des Missale- druckes erkennen«. Ob hierzu nicht doch ein Zeitraum von 3>/. Jahren ausreichend sein müßte, soll hier nicht unter sucht werden. Wenn aber Hupp sagt: -Wie wir sehen, strebte Gutenbcrg 1439 auf einem ganz anderen Wege, nämlich mittelst gegossener Zeilenmatrizen, seinem Ziele zu«, so würde es doch richtiger heißen, »wie wir vermuten«; denn diese geheimnisvolle Pressengefchichte in dem Hause Dritzehen ist denn doch noch in zu tiefes Dunkel gehüllt, als daß sich für die Buchdruckerkunst irgend etivas daraus »ersehen- ließe. Die Zeit vom Frühjahr 1444 bis 1448, in welcher Gutenberg für uns verschollen ist, nimmt Hupp für die Zeit an, in der er und seine Gesellen sich im Drucken mit be weglichen Einzelbuchstabe» geübt haben. Die Summe von 150 Goldgulden, die zu gunsten Gutenbergs 1448 in Mainz ausgenommen wurden, nimmt Hupp als das Kapital in An spruch, dessen er zum Guß der nötigen Anzahl Lettern, zum Ankauf von Papier und zum Unterhalt seiner Diener beim Missaledruck zu bedürfen glaubte. Damit kommt er für diesen Druck auf das Ende des Jahres 1448, ist aber gleich bereit, ihn auch vor 1447 zu setzen, falls der Kalendcrdruck Zedlers als diesem Jahr angehörend nachgewiesen werden könnte. Ohne solche neuen Funde wird also alles Nachdenken, Kombinieren und aller Scharfsinn zu nichts Bestimmtem führen. Aber die letzten Jahre haben dargethan, daß wir in dieser Beziehung nicht zu verzagen brauchen, sondern daß die Hoffnung noch besteht, unser» Enkeln den Vorhang mehr gelüstet hinterlassen zu können, als er uns überkommen ist, G, Hölscher, Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht, K 183 St.G.B, Wahrnehmung be rechtigter Interessen. (Nachdruck verboten.) — Erinnerungen an den Elberfelder Militärbefreiungsprozeß beschäftigten in den jüngsten Tagen das Reichsgericht. Auf dein deutschen Aerztetage, der im vorigen Jahre in Hildesheim stattfand, wurde von vr, Pröbsting ein längeres Referat erstattet über die Behandlung, die dem vr. mocl. Schulze in Köln im dortigen Gefängnis zuteil geworden sein soll, vr, Schulze war wegen Verdachts der Teil nahme an den Militärbesreiungen in Haft genommen, doch stellte sich später seine Unschuld heraus. Der Bericht des vr. Pröbsting beruhte aus Mitteilungen des vr, Schulze selbst. Nach dem Hildes heimer Berichte brachte die -Kölnische Zeitung- einen Artikel. Die Gesängnisoerwaltung in Köln fühlte sich durch diesen be leidigt, Das Landgericht Köln nahm eine Beleidigung als er- 716«
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