Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.07.1921
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Redaktioneller Teil. X° 176, 30. Juli 1921. Entscheidend für die Uinsatzsteuerpflicht oder genauer, da außer Frage ist, daß die Steuerpflichtige eine gewerbliche Tätigkeit ausge übt hat, für die Höhe der Steuer kann allein sein, ob die Steuerpflich tige die Tätigkeit im eigenen Namen entfaltet hat oder nur als Ver treterin der Verfasser tätig geworden ist, sei es, das; sie als deren Be vollmächtigte mit den Bühncnleitungen verhandelte und abgeschlossen oder als Agent den Abschluß der Verträge vermittelt hat. Im ersten Falle war die Einräumung des Aufführungsrechts ihre eigene Lei stung, die sie zu gewähren und für die sie einzustehen hatte, für die sie aber auch das volle Entgelt bezog; im anderen Falle bestand ihre ge werbliche Tätigkeit nur in dem Handeln namens der Verfasser oder in der Vermittlung der Abschlüsse zwischen den Verfassern und den Bühnenlcitungen, und das Entgelt bestand lediglich in der Provision, während der den Verfassern zukommende Teil nur ein durchlaufender Posten war. Nun hat der Bezirksausschuß sestgestellt, daß die Steuerpflichtige die Verträge mit den Bühnenleitungen im eigenen Namen abge schlossen hat, und diese Feststellung wird durch den bei den Akten be findlichen Vordruck bestätigt. Danach ist kein Zweifel, daß sich die Bühnenleitungen ausschließlich an die Steuerpflichtige zu halten hatten, diese aber auch andererseits unter Ausschluß aller Ansprüche des Ver fassers zur Einziehung des Entgelts berechtigt war. Hiernach trat die Steuerpflichtige den Bühncnleitungen gegenüber durchaus im eigenen Namen auf; sie handelte weder als Bevollmächtigte der Verfasser, noch war sie deren Agentin. Danach hat sie die Steuer von dem gesamten Entgelte zu entrichten. Die Nechtsbeschwerdc will demgegenüber darauf hinaus, daß sich nach der ganzen Entwicklung des Verhältnisses aus den Beziehungen der Verfasser zu den Bühnenvertriebsfirmen ergäbe, daß diese nur Kommissionäre der Verfasser wären und von einer Leistling ihrerseits nur insoweit die Rede sein könnte, als sie den Abschluß des Auffüh rungsvertrags vermittelten und dafür eine Provision erhielten. Ur sprünglich hätten sich die Bühnenvertricbsfirmen als Aufführungs- agentcn bezeichnet und die Verträge im Namen der Verfasser mit den Bühnenleitungen abgeschlossen. Einige Verfasser hielten noch jetzt hieran fest. Die meisten hätten es jedoch für praktisch erachtet, das ge samte Aufführungsrecht auf den Verlag zu übertragen, weil dieser das Werk leichter geschäftlich ausnutzen könne, ohne den Verfasser ständig in Anspruch zu nehmen. Auch müsse der Verlag möglichst da gegen geschützt werden, daß einzelne Verfasser das Aufführungsrecht heimlich noch anderen Bühnen übertragen. Ob sich aus diesen Ausführungen ergibt, daß der Verlag den Ver fassern gegenüber trotz unbeschränkter Übertragung des Aufführungs rechts wie ein Beauftragter zur Wahrung ihrer Interessen verpflichtet sei, bleibt zweifelhaft; das eingereichte Vertragsmuster, das die Steuer pflichtige bei Abschluß ihrer Verträge mit den Verfassern der Bühncn- werke benutzt, läßt dies nicht erkennen. Aber selbst wenn dem Ver lage das Aufführungsrecht nach der zwischen ihm und den Verfassern getroffenen Abrede gewissermaßen nur zu treuen Händen übertragen wäre, würde dies für die Umsatzsteuer gleichgültig sein; nach außen hin — und dies ist entscheidend — bliebe er selbständig. Er würde die Stellung eines Verkaufskommissionärs haben, der zwar für fremde Rechnung, aber im eigenen Namen handelt und deshalb, wie der Senat ständig erkannt hat, mit dem vollen von ihm erzielten Entgelt umsatz steuerpflichtig ist. Daß die Verfasser, falls sie unmittelbar mit der Bühnenleitung abgeschlossen hätten, nach dem Umsatzsteuergesetze von 1918 steuerfrei geblieben wären, ändert nichts an diesem Ergebnis. Diese Steuer freiheit beruht auf der Sonderstellung der freien Berufe, die diesen Las Umsatzstcucrgesetz von 1918 einräumt. Auch nach dem Gesetze von 1919 bleibt derselbe Unterschied insoweit bestehen, als die Umsatzsteuer bei unmittelbarem Abschluß zwischen Verfasser und Bühnenleitung nur einmal, dagegen bei dem Dazwischentreten des Verlages als Kommis sionär zweimal fällig wird, nämlich einmal von dem Gesamtentgelte, das der Verlag, und außerdem von dem Teile, das der Verfasser er hält. Die mehrfache Besteuerung entspricht dem Wesen des Umsatz- steucrgesetzes. Die Ncchtsbeschwerde ist hiernach als unbegründet zurückzuweisen. H. Wille und Gestaltung. Almanach auf das Jahr 1921. Zum 25. Jahr des Verlages Eugen Diederichs in Jena. 8°. 212 S. mit 8 Tafeln und 11 Abbildungen. Jena 1921, Eugen Diederichs Verlag. Ladenpreis 5.—. Der Verlag Engen Diederichs in Jena kann am 14. September d. I. auf sein 25jähriges Bestehen zurückblicken. Als Jubiläumsgabe hat er 1140 schon jetzt vorstehend angezeigten Almanach veröffentlicht. In dem Almanach kommen fast ausschließlich die neuesten Autoren des Verlags zu Worte, die zugleich kennzeichnend für seine augenblickliche Richtung sind. Damit soll nicht gesagt werden, daß Eugen Diederichs jetzt andere Ziele verfolge als vor 25 Jahren, sondern man ist eher geneigt, anzunehmcn, daß er sich mehr und mehr dem ursprünglich gesetzten Ziele nähert. Es wäre eine inter essante Aufgabe, die vollständige Geschichte der Dicderichsschcn Verlags- tätigkeit zu schreiben. Sie wäre ein bedeutender Ausschnitt deutscher und fremder Geistesgeschichte und zugleich einer der wichtigsten Ab schnitte deutscher Buchkunst. Werke wie Maeterlincks Schatz der Ar men, illustriert von Melchior Lechter, und Goethes Faust, von F. H. Ehmcke, sind unvergänglich und werden immer in Verbindung mit dem Namen Eugen Diederichs genannt werden. Leider hat sich der Verlag seit 1914 zum Bedauern aller wirklichen Bücherfreunde in der Her ausgabe von Vorzugs- und Liebhaber-Ausgaben eine strenge Beschrän kung auferlegt. Neben den Holzschnitten von Walther Klemm zu Löns' Wehrwolf sind nur Shakespeares Hamlet, nusgestattet von E. N. Weiß, und die Goldene Legende von Jaeobus de Voraginc, von der jetzt endlich der zweite Band erscheinen konnte, zu nennen. Das bevorstehende Jubiläum wird noch Gelegenheit bieten, einen Überblick über die 25jährige Verlagstütigkeit zu geben; heute soll uns nur der vorliegende Almanach beschäftigen. Er ist eingeleitet von einem von Eugen Diederichs selbst verfaßten Aufsatz: Volk und Vater land, den man als Programm bezeichnen kann. Folgende Stelle, die zugleich ein Selbstbekenntnis enthält, mag daraus Erwähnung finden: »Wenn ich nach fast 25jühriger Tätigkeit zurückblicke, scheint mir die erste Periode des Verlags in einer überaus starken Betonung des Per sönlichkeitskultus und allerlei Ansätzen, iiber sie hinauszukommen, zu bestehen. Alle einseitige Kultur des eigenen Selbst führt zur Dis harmonie mit der Welt und mit sich selbst. Nur der sich verströmende Mensch gestaltet sich zur Harmonie, denn er wird schauend. Aber alles Sich-verströmen braucht, um sich nicht zwecklos zu erschöpfen, Wille und Gestaltung«. Daran schließen sich Proben aus Werken von Spitteler, Gerrit Engelke, Karl Bröger, Lulu v. Strauß und Torney, Max Barthel, Albert Talhoff, Jakob Kneip, Ernst Schmitt, Joseph Winckler, Agnes Miegel, Ernst Lissaucr, Will-Erich Peuckert, Alphons Paguet, Hans Freyer, Hcrman Nohl, Ernst Michel, Hans Blüher u. a. Den Beschluß bildet ein vollständiges Vcrlagsverzetchnis, dem ein rückschaueuder Überblick des Verlegers vorangestellt ist. Das Ver zeichnis selbst ist in 15 Gruppen eingeteilt und die Vcrlagswerke sind nach dem Erscheinungsjahr der ersten Auflage geordnet, was einen Überblick iiber die Tätigkeit in den einzelnen Jahren ermöglicht. Im Jahre 1896 kamen drei Gedichtbände von Ferd. Avenarius und E. N. Weiß heraus. Im Jahre 1897 stieg die Zahl der Veröffentlichungen auf 12, darunter das Werk von Hans Blum: Die deutsche Revolution 1848/49, und schon im Jahre 1901 erhob sie sich ans 57. Die stärkste Tätigkeit entfaltete sich in den Jahren 1911—14, die die Zahlen von 85, 98, 90 und 80 Verlagswerken aufweisen. Die Gesamtzahl beträgt außer den Zeitschriften annähernd 500. Als ganz richtig können diese Zahlen aber nicht angesehen werden, da manche Werke in ver schiedenen Abteilungen wiederkehren. Auch für die Kriegsjahre sind die Zahlen sehr hoch, doch handelt es sich hier vielfach um Broschüren und Flugschriften. Das Wörtchen »vergriffen« findet sich hinter vielen Titeln, ein deutlicher Beweis dafür, daß es dem Verleger nicht mög lich ist oder ratsam erscheint, selbst gangbare Werke neu anfzulegen, weil sich der Preis zu hoch stellen würde, um noch genügend Abnehmer zu finden. Der stattliche Band ist mit 8 Tafeln nnd 11 Abbildungen im Text geschmückt, die zum Teil der jüngsten Kunst angchören. Der Preis von 5 Mark ist außerordentlich billig zu nennen und erscheint nur möglich, wenn der Verleger den Fehlbetrag seinem Neklamekonto be lastet. Ohne Zweifel wird der Almanach in weiten Kreisen die ver diente Beachtung finden. Der Verlag Eugen Diederichs ist in der Kulturentwicklung der letzten Jahre kaum hinwegzudenken, und aus der Bedeutung, die ihm auf der »Bugra« in der »Halle der Knltur beigemessen wurde, kann man auf den hohen Wert seiner Verlags- erzeugnisse schließen. Herr Diederichs sagt in dem zuletzt erwähnten Aufsatze folgendes darüber: »Auf der Bugra, der Kulturwendeschan, die am Ende des Friedenszeitalters stand, ward mir 1914 aus Ver anlassung von Karl Lamprecht die große Ehre zuteil, als einziger Verleger der Gegenwart den Schlußpunkt in der vorgcführten mehr- tausendjährigen Entwicklungsreihe der Kultur zu bilden: als Repräsen tant der Knltur von heute und zugleich auch deren Zukunftsentwick lung«. F- W.
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