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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.11.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-11-22
- Erscheinungsdatum
- 22.11.1902
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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271, 22. November 1S02. Nichtamtlicher Teil. SS71 botenen Art keine Verwendung finden, sofern das Feilbieten oder Beslellungaufsuchen von Haus zu Haus innerhalb des Gemeindebezirks, des Wohnsitzes oder der gewerb lichen Niederlassung des Anbietenden erfolgt (Z 42 b Abs. 3 G.-O.). Der Besitz eines Wohnsitzes oder einer gewerblichen Niederlassung innerhalb des Gemeindebezirks, in dem man feilbietet oder Druckschriftbestellungen bei gewissen Personen aufsucht, berechtigt zum Kolportagebetrieb ohne vorgängige Bestellung von Haus zu Haus. Wer einen Druckschriftenhandel oder einen Druckschriften- vcrlag als stehendes Geschäft betreibt, hat die Berechtigung zum Druckschristenhausierbetrieb in Form der Bestcllungs- aussuchc (mit Muster) in Person oder durch Bedienstete auch außerhalb der Gemeinde der Niederlassung, ebenso das Recht zum Fcilbieten zwecks Kaufs. Die Bestcllungsaussuche kann auch bei Nichtgewerbetreibenden in deren Behausung und bei Gewerbetreibenden, welche Druckschriften oder Schriften der betreffenden Art nicht in ihrem Geschäftsbetriebe verwenden, geschehen iß 44 Absatz 3 G.-O). Vor dem Fcilbieten muß indes der Verwaltungsbehörde seines Wohnorts ein Ver zeichnis derjenigen Schriften, die man feilbieten will, zur Genehmigung vorgelegt werden. Das Verzeichnis darf keine Druckschriften, andre Schriften oder Bildwerke enthalten, die in sittlicher oder religiöser Beziehung Aergernis erregen können, ebenso keine Werke, welche unter Zusicherung von Prämien oder Gewinnen vertrieben werden, und keine Liefe rungswerke, deren Gesamtbezugspreis nicht aus jeder Einzel lieserung deutlich sichtbar ist. Das Feilbieten außerhalb der Gemeinde der Niederlassung darf sich nur auf die in dem Verzeichnis angegebenen Druckschriften rc., soweit diese zu gelassen sind, erstrecken nnd ist beständig bei sich zu führen und den Polizeibehörden auf Verlangen vorzuzeigen bei Vermeidung der Einstellung des Hausierbetriebs. Bei der Bestellungsaufsuche ist die Lösung einer Legi timationskarte bei der Verwaltungsbehörde des Nieder lassungsorts durch den Inhaber des Druckschriftenvertriebs oder -Verlagsgcschästs (Z 44 a G.-O.) notwendig vor Beginn der Bestellungsaufsuche. Die Legitimationskarte ist stets mit sich zu führen und hat Giltigkeit für ein Kalenderjahr. Die Erteilung der Legitimationskarte ist davon abhängig, daß die Person, auf deren Namen sie lautet, die in den Paragraphen 57 Ziffer 1—4 und 57b Ziffer 2 der Gewerbe ordnung aufgesllhrten Mängel nicht besitzt. Die Stelle der Legitimationskarte vertritt die auf Grund der internationalen Handels- und Zollvereinsverträge ausgestellte Gewerbelegiti- mationskartc (Formular Anlage 1 zu II ll Ziffer 2 der Be kanntmachung des Reichskanzlers vom 27. November 1896) Während bei der Bcstellungsaufsuche nur Proben und Musterexemplare zur Ansicht mitgeführt werden dürfen, darf beim Fcilbieten von Druckschriften die Ware selbst zum Kauf oder Bezug angeboten werden. Das ist ein großer Unterschied, der sich auch beim Hausiere» mit Druckschriften äußert. So lange ich die Druckschriften selbst nicht zum Kauf im Umherziehen anbicte, sondern nur Probeexemplare vorzeige und Bestellungen darauf ohne vorherige Bestellung außerhalb des Gemeindebezirks meiner Niederlassung suche, genügt die in H 44» bezeichnete Legitimalionskarte; biete ich aber die mitgcsührten Druckschriften ohne vorgängigc Be stellung außerhalb der Niederlassungsgemeinde zum Kauf an, so bedarf ich eines genehmigten Verzeichnisses und eines Wandergewerbescheins im Sinne von Z 55 ff. der Ge werbeordnung. Dagegen bezieht sich das in Z 56 Absatz 3 der Gewerbeordnung angeordnete Verbot sowohl auf das Feilbletcn, als auf das Bestellungsaufsuchcn. Wer einen stehenden Gewerbebetrieb oder ein Geschäft (Laden) in einer Gemeinde nicht besitzt, aber Druckschriften und andre Schrif ten, Bildwerke ohne vorherige Bestellung zum Kaufe seil bieten oder Bestellungen darauf außerhalb der Gemeinde seines Wohnsitzes suchen will, bedarf stets eines Wander gewerbescheins im Sinne von tz 55 ff. der Gewerbeord nung. Für den Wandergewerbeschein gelten die in den Paragraphen 60e und Kock durch die Novelle zur Gewerbe ordnung neueingefügten Bestimmungen betreffs Mitfuhrens, Vorzeigepslicht, Einstellungspflicht, Verbot der Ueberlassung des Wandergewerbescheins. Kleine Mitteilungen. Jörn Uhl und die Geistlichkeit. (Vcrgl. Nr. 287 d. Bl.) — Mit Bezug auf die durch die Blätter gcgangne und auch hier gemeldete Nachricht von einer geistlichen C-nsur des -Jörn Uhl sei nachstehende Ausklärung hier mitgetcilt, die der -Täglichen Rundschau- eingesandt worden ist. Es heißt da: -Durch ein Versehen war -Jörn Uhl- in das Schriften verzeichnis für die Kolportage des Landesoerein« für innere Mission hineingekommen. Diese Kolportage dient der Ver breitung hauptsächlich erbaulicher, jedenfalls ausgesprochen christ licher Litteratur. Man kann den Roman sthr hoch schätzen und dabei dach anerkennen, daß er in ein solches Verzeichnis nicht hineingehört. Auf jene« Berschen ausmerksam gemacht, hat der Vorstand des Landesvcreins für innere Mission die entsprechende Korrektur oorgenommen. Mit dem gegen den Roman gerichteten Angriff eines hiesigen Geistlichen steht er in keinerlei Zusammen hang. Dazu ist weder der Landesoerein eine spezifische Vertretung der -orthodoxen Geistlichkeil-, noch dürste hier von einem ,aus den Index setzen' geredet werden können.» Künstlerpreise und Kunstausstellung. — Die König liche Akademie der Künste zu Berlin giebt bekannt, daß das Stipendium der E'sten Michael Beerschen Stiftung im Betrag von 2250 ^ dem Maler Nikolaus Schaltenstern in Wien, das Stipendum der vr. Hugo Naussendorff-Stistung dem Maler Wilhelm Lrndner zu Berlin zuerkannt worden ist. Die für beide künstlerischen Wettbewerbe eingegangnen Arbeiten sind bis zum 23. d. M. im Akademiegebäude zu Berlin, Eingang Uni- Ausstellung ln Aussig 1903. — Der Gewerbeoerein in Aussig wird am 20. Juni 1903 eine Ausstellung für Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft eröffnen, die bis zum 14. September 1903 dauern soll. Das große Gebiet des zukünftigen Stadtparks wird mit entsprechenden Hallen, Häusern, Pavillons rc. bebaut werden. Mit der Ausstellung werden ein Wettstreit für Erfin dungen und Neuheiten, sowie verschiedne Sonderausstcllungcn verbunden sein, von denen die Ausstellung der deutsch böhmischen Künstler von besonderm Interesse sein dürfte. An meldungen sind an den Gewerbeverein in Aussig zu richten, von dem auch Programme zu haben sind. Weltausstellung in St. Louis 1904. — Der deutsche Reichskommissar für die im Jahre 1904 in St. Louis in Amerika abzuhaltende Weltausstellung. Geheimer Oberregierungsrat Le- wald, hat sich, wie wir schon berichtet haben, vor einigen Tagen nach New Jork eingeschifft. Gesprächsweise hat er seine Meinung dahin kundgegeben, daß die Ausstellung neben andern Schaffens gebieten hauptsächlich sur die bildenden Künste, das deutsche Kunst gewerbe und das deutsche graph sche Gewerbe von Nutzen sein dürste. Nach seiner Rückkehr, die zu Weihnachten erfolgen wird, beabsichtigt er, die entsprechenden gewerblichen und künstlerischen Mittelpunkte zu besuchen und mit den in Betracht kommenden Geschäftsleuten persönlich Fühlung zu nehmen. JubiläumS-Kunstausstellung in Karlsruhe. — Die zu Ehren des Regierungsjubiiäums des Großherzogs von Baden in diesem Jahr in Karlsruhe abgehallne Ausstellung von Kunstwerken hat nach jeder Richtung hin befriedigt. Nicht nur bat sie durch Ausstellung vieler hergcli« henen Meisterwerke aus Prioatbesitz und durch zahlreiche neue Werke von Bedeutung den Kunstfreunden reichen Genuß bereitet, sondern auch der Kunst oerkaufte Ausstellungsstücke betrugen im ganzen 271 750 ^tl, wovon die Maler den Löwenanteil daoontrugen (228 000 -^l). Viele Werke wurden für die großherzogliche -Kunsthalle- in Karlsruhe erworben, so daß auch die Oeffentlichkeit dauernden Nutzen von dieser Veranstaltung hat. 1273'
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