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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.08.1929
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- 1929-08-17
- Erscheinungsdatum
- 17.08.1929
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Igo, 17. August IS2S. Redaktioneller Teil. Börlenblatt f.ü.Dtschn.vuchhandrl. eine Ausnahmestellung etnzmiehmen und aus Kosten der Gesamtheit zu leben. Es ist bezeichnend genug, daß diesen Anspruch niemals ein Großer im Reiche des Geistes und der Kunst stellt, sondern daß die ganze Schreierei um die Notlage der »Schaffenden» von den Mittel mäßigkeiten ausgeht, die ihre und ihrer guten Freunde Durchschnitts ware für Meisterwerke halten. Sie alle sollten zunächst einmal in einem bürgerlichen Berufe ihre Pflicht tun. Was einem Goethe, Schiller, Mörike, Storm und Keller nicht geschadet hat, wird wohl auch den Jünglingen und Männern von heutzutage keine Perlen aus der Krone brechen!« Das ist gewiß deutlich, meinetwegen prachtvoll grob. Aber: »Blüte edelsten Gemütes »ist die Rücksicht; doch zuzeiten »sind erfrischend wie Gewitter »goldne Rücksichtslosigkeiten.« Nur in diesem Stormschen Sinne habe ich Georg Göhler herzu geholt. Ich mutmaße, daß mit mir viele Buchhändler es höchlichst bedauern würden, wenn die Gegensätze zwischen Autoren und Buchhändlern sich zuspitzen sollten und auf beiderseitiges Stür men und Drängen hin schließlich das Reichsjustizministerium sich in die unangenehme Lage versetzt sehen sollte, zwischen Streitenden die oft so schwere Entscheidung finden zu müssen, von den Klippen des Reichstags zu schweigen. Es sind bereits bessere Wege beschritten worden. Zwischen dem Buch handel und dem Deutschen Hochschulverband finden seit einigen Jahren regelmäßige Verhandlungen über offene Fragen des Urheber- und Verlagsrechts statt, die zu freundlichem Ein vernehmen geführt haben. Zwischen dem Buch- und Kunst handel und dem Reichswirtschaftsverbande bildender Künstler ist unter dem Titel »Richtlinien« ein gemeinsames Verlagsrecht geschaffen worden. Zwischen dem Schutzverband Deutscher Schriftsteller und dem Deutschen Verlegerverein besteht seit Jahren ein Schiedsgericht. Warum es zunächst nicht weiter so versuchen? Wenn so die Persönlichkeiten sich menschlich näher treten, findet man oft, daß Gegner gar nicht die argen Men schen sind, als die sie einem vorher erschienen sind, und daß sich oft ganz gut mit ihnen reden läßt. Man lernt sich zu ver stehen, läßt sich überzeugen, wo man vorher gezankt hat. Daß die Gesetze von l90I, 1907 und 1910 in einigem, namentlich inbezug auf Filmbühnc und Rundfunk überholt sind, stellt niemand in Abrede. Daß Juristen eine ästhetische Freude daran haben können, Einheitsentwürse zu ersinnen, die unter Rechtsgrundsätze sauber und restlos das vielgestaltige Leben be grifflich einzuordnen suchen, die — vermeintlich — den Ge richten weniger Mühe machen, ist auch verständlich. Aber vom praktischen Standpunkte aus sehen sich die Dinge doch anders an. Die geltenden Gesetz« sind allen Beteiligten vertraut oder können es sein; in Verbindung mit der Literatur, der Recht sprechung, den Kommentaren lassen sie für das praktische Leben kaum noch Zweifel offen. Völlig neue, nach Form und Inhalt andere Gesetze würden mehrerer Jahrzehnte bedürfen, um sich so cinzuleben, wie die geltenden ein gelebt sind; inzwischen würden sie neue Zweifelsfragen hcrbei- führen, neue Rechtsunsicherheit, neuartige Streitigkeiten. Das Leben steht nicht still. Also keine grund stürzen den Umgestaltun gen! Eine Novelle genügt völlig! Die mit viel ernsteren Sorgen bedrängte Gegenwart hat wahrlich dringendere Aufgaben, als Bewährtes zu stürzen, um Unbewährtes mühsam anfzubauen. Man schenke doch den deut schen Gerichten, die gewiß nicht die schlechtesten des Erdballs sind, das Vertrauen, daß sie Zweifel richtig lösen werden. Und wenn sie wirklich hier und da einmal daneben hauen sollten, so ist das noch lange kein Volksunglück, und an Berichtigungen wird es nicht fehlen. Aber die übertriebene Gesetzesmacherei unserer Zeit ist ein Bolksunglück. »Was leistet die französische und englische Judikatur alles ohne den fortwährenden Schrei nach dem Gesetzgeber!« Mit diesem Worte Ernst Hey manns sDtsche. Juristenztg. 33. Jahrg. Heft 4) will ich für heute schließen. über neue Ereignisse in diesem Streben nach einem neuen Urhebergesetze hoffe ich zur gegebenen Zeit berichten zu können. 888 Neue deutsche Duchelnbandforschung. Die Pflege des Bucheinbands und seiner Geschichte, bis in die neunziger Jahre eine Domäne des Auslands, Frankreichs und Eng lands, wird heute auch in Deutschland in solchem Umfang betrieben, daß es sogar dem interessierten Beobachter dieses neuen Wissens zweiges schwer wird, bei der Fülle der Neuerscheinungen einen zu verlässigen Überblick über die Einzelergebnifse der Forschung zu ge winnen. Bei dieser Sachlage war es ein glücklicher Gedanke, in dem Jahrbuch für Einbandkunst ein Sammelbecken für Erforschung der Geschichte des Bucheinbands und Darstellung der heutigen Ein bandkunst zu schaffen, in dem alle, die auf diesem weitverzweigten Gebiet.Mitarbeiten, zu Worte kommen können. Bevor ich zu einer näheren Würdigung des jetzt vorliegenden zweiten Jahrgangs dieser Veröffentlichung übergehe, einige Worte über die Ursachen dieser überraschenden Zunahme der Bucheinbandliteratur in Deutschland. Die Einbandstudien der Franzosen und Engländer standen in nahem Zusammenhang mit den Tendenzen der großen Büchersammler und knüpften an den Renaissanceband, an die berühmten Einbände für Grolier, Maioli (Mahieu), ihre Zeitgenossen und Nachfolger an. Sie bevorzugten demgemäß fast ausschließlich die erlesensten Stücke der Einbandkunst, der mit Stempeln, Rollen und Platten verzierte Gebrauchseinband blieb unbeachtet und wurde übersehen. Wenn man das 1889 erschienene Werk von H. B. Wheatley, »Remar- kable Bindings in the British Museum« durchblättert, findet man neben den zahlreichen Renaissancebänden der Italiener, Spanier, Franzosen und Engländer nur einen deutschen Einband des sechzehnten Jahrhunderts abgebildet, der wohl nur deshalb ausgewählt wurde, weil er in seiner reichen Ausstattung den auf orientalische Muster zurückgehenden Renaissancebänden der Italiener und Franzosen nahe verwandt ist. Erst die gegen Ende des Jahrhunderts einsetzende stärkere Be schäftigung mit Wiegendrucken lenkte die Aufmerksamkeit einiger Forscher, unter denen neben dem Engländer Weale vornehmlich Schwenke, Loubier und Gottlieb zu nennen sind, aus die Leder schnitt- und Stempelverzierung der gotischen Einbände des 15. Jahr hunderts. Diese Studien wurden dann bald auch auf die Nollen- und Plattenstempel des 16. Jahrhunderts ausgedehnt, die in ihrer außerordentlichen Mannigfaltigkeit und weiten Verbreitung der Forschung neue Aufgaben und Ziele boten. Fast während des ganzen 16. Jahrhunderts finden wir den Rollen- und Plattenstempel be sonders als Schmuck deutscher Einbände in Gebrauch, vielfach sind Initialen und Monogramme auf den Stempeln angebracht und lassen Rückschlüsse auf ihre Hersteller, seien es nun Buchbinder oder Stempelschneider, zu. Dieses reiche Material ist im letzten Jahrzehnt nach den ver schiedensten Richtungen durchforscht worden und eine Fülle wertvoller Ergebnisse wurde zutage gefördert. Vor allem bietet das weiter unten zu besprechende, bedeutende Werk von K. Haebler, Rollen- und Plattenstempel des XVI. Jahrhunderts, eine umfassende Über sicht über diese Ergebnisse und ermöglicht ihre Verwertung. Wenn Loubier noch 1913 seinen programmatischen Aufsatz »Methodische Erforschung des Bucheinbandes« (Schivenke-Festschrift, S. 175 ff) mit der Feststellung einleiten zu müssen glaubte, daß »für die wissen schaftliche Erforschung der Entwicklungsgeschichte des Bucheinbands im Vergleich zu anderen wissenschaftlichen Disziplinen bisher wenig geleistet worden ist«, so trifft diese Behauptung vornehmlich dank seinen eigenen Anregungen und Arbeiten heute nicht mehr zu. An dererseits ist natürlich nicht zu verkennen, daß erst die intensive Beja-aftigung mit der Geschichte des Bucheinbands sehen lehrte, wie lückenhaft unser Wissen auch heute noch ist und wie zahlreich die schwer zu beantwortenden Fragen sind, die beim Versuch der zeutichen und örtlichen Bestimmung der Bucheinbände immer wieder auftauchen. Das wird besonders deutlich bei der Lektüre des zweiten Jahrgangs des Jahrbuchs der E i n b a n d k u n st*), auf dessen Inhalt ich jetzt näher eingehen möchte. Gleich seinem vor Jahresfrist erschienenen Vorgänger zerfällt auch dieser wiederum von Loubier und Klette herausgegebene Band in zwei Teile, deren erster der alten, deren zweiter der neuen Einbandkunst ge widmet ist. Sehr wirkungsvoll wird der erste Teil durch eine treff liche Arbeit von E. PH. Goldschmidt eröf-fuet. Seine »Prin zipien zur Lokalisierung und Datierung alter Bucheinbände« stellen sich als eine außerordentlich lehrreiche, in dieser Form noch nicht geschriebene Einführung eines ersten Kenners für jeden Forscher dar, der historische Einbandstudien betreiben will. Welche Unter suchungen hat ein Einbandforscher anzustellen, dem ein Einband des fünfzehnten oder sechzehnten Jahrhunderts zur Bestimmung vor kür Nllbsnckkunst (8. 8368861, Lolnm.-0686k.). VIII, 253 8. u. 86 r. 11. karbiZe lakein. 4° IM 35.—.
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