Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.08.1929
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- 1929-08-22
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- 22.08.1929
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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194, 22, August 1929. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Daß der amerikanische Buchverleger keinen Zollschutz benötigt, erklärt sich aus der Tatsache, daß die von ihm herausgebrachten Bücher sich mindestens ebenso billig hier Herstellen lassen wie sonst«l- wo in aller Welt. Es bringt ihm daher keinen Nutzen, wollte er etwa seine Bücher in Europa drucken lassen. Für die tatsächlichen Herstellungskosten eines neuen Buches ist der Umfang der in Aus sicht genommenen Auflage entscheidend. Falls z. B. Satz und Druck platten für ein neues Buch 600 K kosten, so wären das 60 Cents per Exemplar bei einer Auflage von 1000, und nur 6 Cents bei einer solchen von 10 000 Exemplaren. Da der hiesige Büchermarkt der größte der ganzen Welt ist, so ist leicht ersichtlich, daß sich Bücher in großer Auflage am besten hier herausbringen lassen. Ein wei terer, eine umfangreiche Einfuhr von Büchern zum Wiederverkauf erschwerender Grund ist die Notwendigkeit für den Verleger, mit der Herstellung des zu veröffentlichenden Buches nahen Kontakt aufrecht zu erhalten, soll das gewünschte Resultat erzielt werden. Bei den von amerikanischen Verlegern importierten Büchern handelt es sich fast ausschließlich um Werke englischer Verfasser in einer Auflage von 250 bis 1000 Exemplaren; nur in Ausnahmefällen wird letztere Ziffer überstiegen. Die Gepflogenheit solcher Ein fuhr besteht von Anbeginn des amerikanischen Buchverlagsgeschäftes; wo es sich um eine kleine Auflage handelt, werden die Bücher ge bunden importiert, wogegen bei größeren Mengen die Exemplare in rohen Bogen bezogen werden, um sie hier fertigzustellen. Die weitaus größte Zahl solcher aus England eingeführter Bücher ist für Unterrichtszwecke bestimmt, wogegen populäre Bücher, die nur einem vorübergehenden Bedürfnis entsprechen, nnr noch selten im portiert werden. Die in unserm Geschäftszweig obwaltenden Ver hältnisse machen es geradezu notwendig, ein derartiges, größerer Nachfrage begegnendes Buch hierorts drucken zu lassen, nicht nur wegen der billigeren Herstellung, sondern auch weil sich solch ein Buch in kürzerer Zeit hier Hersteilen als von Europa importieren läßt«. Einen Sturm der Entrüstung in unserer literarischen und wissen schaftlichen Welt hat die erst kürzlich gemachte Entdeckung hervorge rufen, daß der Entwurf des neuen Tarifgesetzes in Paragraph 305 einen Zusatz erhalten hat, dessen Folgenschwere die betreffenden Ge setzgeber sich bei Gutheißung der neuen Bestimmung kaum bewußt gewesen sein können. Während nämlich der gleiche Paragraph des bisherigen Zollgesetzes ein Verbot der Einfuhr von Büchern un sittlichen Inhaltes einschließt, sowie von Gegenständen, die unsitt lichen Zwecken dienen, wird in dem Zusatz das Verbot jetzt ausge dehnt auf »Bücher, Pamphlete, Drucksachen, Schrift stücke, Neklameartikel, Zirkulare oder sonstiges Material aufrührerischen Inhaltes, mit der Auf forderung zum Landesverrat, zu Aufruhr und gewaltsamem Widerstand gegen irgendwelches Gesetz der Vereinigten Staaten, oder mit Be drohung des Lebens oder des leiblichen Wohls des Präsidenten der Vereinigten Staaten«. Wie von Professoren der Harvard- und anderen Universitäten hervorge hoben wird, kann einer der Zolleinnehmer des Landes daraufhin sich veranlaßt sehen, auch den Werken von Karl Marx, von Proudhon, Stirner, selbst denen von Bertrand Russell, den Zutritt zu den Ver einigten Staaten zu verweigern, geschweige denn Büchern, die Rosa Luxemburg, Lenin, Stalin nsw. zum Verfasser haben. Selbst Ge schichtsbücher über die französische oder russische Revolution dürften ferner von der Einfuhr ausgeschlossen werden, während alle der artigen Werke in den Bibliotheken der großen Universitäten des Landes vorrätig sind und daselbst den Lernbegierigen zum Studium zur Verfügung stehen. Nach einer dem Gesetzentwurf von dem Ausschuß beigegebenen Erklärung handelt es sich bei diesem viel beanstandeten Zusatze um Übernahme einer gleichlautenden Bestim mung des Post-Gesetzes. Ungeachtet der Bestimmung der Bundes verfassung, wonach die Regelung solcher Fragen den Einzelstaaten überlassen bleibt, zeigt sich immer mehr das Bestreben des Washing toner Bürokratentums, über die Moral der Bürger der Vereinigten Staaten Jurisdiktion zu erlangen. Wie anläßlich zweier neuer Fälle, in denen die Postverwaltung die Ablieferung aus dem Ausland an gelangter Büchersendungen wegen angeblich unsittlichen Inhaltes den Bestellern verweigert hat, bekannt geworden ist, besteht eine von der Postverwaltung geführte »schwarze Liste« solcher Bücher, die be reits 800 verschiedene Werke einschließt. Dazu gehören neuerdings Voltaires »Candide« und die Werke von Rabelais, ferner Boccaccios »Decameron«, »The Arabian Nights«, Nousseaus »Confessions«, Gautiers »Mlle. de Maupin«, Balzacs »Droll Stories«, James Joyces »Ulysses«, Pierre Louys' »Aphrodite«, Krafft-Ebings »?s^eko- patkia 86xuali8« und die Werke vieler anderer berühmter Verfasser. Allgemein wird jedoch angenommen, daß der obige Zusatz in dem Tarifentwurf auf Grund der allgemeinen Kritik vom Senat fallen gelassen oder stark abgeändert werden wird. Zehn 3ahre Hamburger Fachschule für Duchhandlerlehrlinge. Wenn der Buchhändler-Verband »Kreis Norden« in diesen Tagen die fünfzigjährige Wiederkehr des Tages seiner Gründung festlich begeht, so sei auch seines Anteils an der Entstehung der Hamburger Lehrlingsfachschule für den Buchhandel gedacht. Von jeher waren Fragen der Fachausbildung Gegenstand der Beratung auf seinen Hauptversammlungen. Hier wurde schon 1890 die Einführung der Lehrlingsprüfung erstrebt, und 1927 stellte der Verband seine Leit sätze für die Ausbildung von Lehrlingen auf. Ostern dieses Jahres konnte die Fachschule für Buchhändler lehrlinge auf ein zehnjähriges Bestehen zurückblicken, denn seit Ostern 1919, seit Einführung der Berufsschulpflicht in Hamburg, besteht auch diese Fachschule als eine Einrichtung der Staatlichen Handels schulen. Sie verdankt ihre Entstehung einer Anregung des Ham- burg-Altonaer Buchhändler-Vereins, der für die Buchhändlerlehr linge besondere Einrichtungen wünschte, die ihnen Grundzüge des buchhändlerischen theoretischen Wissens vermitteln sollten. Das konnte aber nur geschehen, wenn die Buchhändlerlehrlinge in be sonderen Klassen zusammengefaßt wurden, in denen der gesamte Unterricht, der sonst naturgemäß auf den allgemeinen Warenhandel zugeschnitten war, ganz auf den Buchhandel mit seinen Besonder heiten abgestimmt würde. Die Berufsschulbehörde kam dem Wunsche der Buchhändler nach mit der Einrichtung besonderer Fachklassen. Damit entstand in Hamburg die erste Einrichtung dieser Art in Deutschland (abgesehen von der 1853 gegründeten »Deutschen Buch händlerlehranstalt« in Leipzig), d. h. eine Lehrlingsfachschule für den Buchhandel, die sich auf der Berufsschulpflicht aufbaut und den gesamten Unterricht auf buchhändlerischer Grundlage erteilt, denn die Berufsschulpflicht allein bietet die nötige feste Grundlage und sichert gegen die bei freiwilligen Einrichtungen unvermeidlichen un günstigen Erfahrungen. Die Schule umfaßt die im Buch-, Kunst- und Musikalienhandel tätigen Lehrlinge. Es bestehen drei auf steigende Jahresstufen, die als Unter-, Mittel- und Oberklasse be zeichnet werden. Die Zahl der Pflichtstunden beträgt in jeder Klasse zehn Stunden wöchentlich. Pflichtfächer sind: Literatur, Buchhandels betriebslehre mit Schriftverkehr, kaufmännisches Rechnen, Buchge werbekunde, Bürgerkunde, Wissenschaftskunde und Leibesübungen. Als Wahlfächer kommen Fremdsprachen und Kurzschrift in Frage. Für die Pflichtfächer sind folgende Wochenstunden festgesetzt. Lehrfächer Unter- Mittel- Oberklnsse 1. Literatur 2 2 2 2. Buchhandelsbetr. mit Schriftv. 2 2 2 S. Kaufm. Rechnen 2 2 4. Buchgewerbekunde 1 1 5. Buchhaltung 2 6. Bürgerkunde 1 1 1 7. Wissenschaftskunde 1 8. Leibesübungen 2 2 2 10 i» 10 Die geringe Zahl der berufsschulpflichtigen Lehrlinge im Buch handel gestattet alljährlich die Einrichtung nur einer neuen Klasse, sodas; aus Zweckmäßigkeitsgründen beide Geschlechter gemeinsam un terrichtet werden müssen. Etwa die Hälfte der Schüler(innen) hat Obersekunda- oder mittlere Reife. Der Unterricht wird ergänzt durch planmäßige Besuche buchgewerblicher Betriebe und Ausstellun gen. Um den jungen Leuten auch einen Einblick in die Organi sation und die Verkehrseinrichtungen des deutschen Buchhandels zu geben, fand in den letzten Jahren mit der Oberklasse eine Studien fahrt nach Leipzig statt, die auch Gelegenheit gab, klassische Stätten deutschen Geisteslebens in Weimar und Eisenach kennen zu lernen. Auch aus Gründen der Jugendpflege möchte die Fachschule diese Fahrten nicht missen. Die Schule steht in engster Fühlung mit der Praxis, sowohl mit den Fachvertretern im Beirat als auch mit den Fachvereinen, wobei sich eine erfreuliche Zusammenarbeit zum Segen des Nachwuchses ergeben hat. Daß in einer Fachschule für den Buch handel die Pflege des Gemüts und der Allgemeinbildung nicht zu kurz kommt, braucht wohl nicht betont zu werden. Erst im vergan genen Jahre ist der Lehrplan neu bearbeitet worden, sodaß wohl die Forderungen der Berufsschulpädagogik, den Berufsmenschen, den Staatsbürger und den Kulturmenschen im Jugendlichen vorzubereiten, lehrplanmäßig als erfüllt gelten dürfen. « N. H e e r, Studienrat. 905
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