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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.10.1921
- Strukturtyp
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- 1921-10-03
- Erscheinungsdatum
- 03.10.1921
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- Deutsch
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231, 3. Oktober 1921. Redaktioneller Teil. Verletzungen der Verkaufsbestimmungen. Zweimal sah sich der Vorstand leider gezwungen, gegen Mitglie der Konventionalstrafen auszusprechen. Zudem mußte ein Mit glied während 4 Wochen gesperrt werden. Es brachte dies natür lich eine Reihe unerquicklicher Auseinandersetzungen mit sich, die aber im Interesse unseres Vereins, unseres Berufsstandes über haupt nicht umgangen werden durften. Es ist zu hoffen, daß des Herrn Chefredakteurs, gelungen ist, solche haltlose Angriffe in Zukunft zu verhüten, überall, bei allen Verhandlungen mit Be hörden, Presse usw. ergibt sich, daß im Publikum eine große Miß stimmung gegen den schweizerischen Buchhändler herrscht. Immer und immer wieder werden ihm Kriegsgewinne auf Kosten der ausgebeuteten Konsumenten vorgeworfen. Es hat diese falsche, jedoch offenbar leider allgemein verbreitete Auffassung dem Vor endlich einmal überall die Einsicht durchdringt, daß nur Einigkeit stände seine Verhandlungen im Laufe des vergangenen Jahres stark macht und Übertretungen unserer Satzungen durch einzelne sehr erschwert. Es hielt oft sehr schwer und benötigte mehrmals vielleicht einen scheinbaren momentanen Erfolg versprechen, sich, verschiedentlicher Verhandlungen, um das vorhandene Mißtrauen aber nachher doch in das Gegenteil verwandeln und dann eine durch den Nachweis bei den kompetenten Stellen zu zerstreuen, daß Schädigung und Schwächung des gesamten einheimischen Buch-1 bei genauer Einhaltung der vom Vorstand vorgeschriebenen Ver- handels bilden. Der Existenzkampf unseres Berufsstandes ist kaufsbestimmungen infolge der enorm gestiegenen Unkosten von heute infolge der wirtschaftlichen Verhältnisse und nicht zuletzt einem Kriegsgewinn keine Rede sein konnte. Es bildet dies einen auch infolge des Verhaltens der deutschen Verleger ein so schwe-i weiteren schlagenden Beweis dafür, daß eben durch die Hano- rer, daß alle Kräfte zum Überstehen der Krisis erforderlich sind lungsweise einzelner, die sich nicht an die Verkanssbestimmungen und jede Zersplitterung oder Umgehung der bestehenden Satzun-, halten, sehr leicht ein ganzer Berufsstand konrpromittiert wird gen und jedes »im Trüben fischen-- nur dem Ganzen schadet. — ^ und ihm daraus ungeahnte Schwierigkeiten und .Hindernisse er- Das sogenannte »moderne Antiquariat« hat dem, wachsen. Vorstand seine Kontrollarbeit ungemein erschwert, indem vielfach! ^ ^ ^ ^ ^ ^ ^ . Bücher antiquarisch verkauft worden sind, ohne daß die hierzu in ft ^ ^ V a ^ haben. Wir waren gezwungen, den Antrquariatsparagraphen mach näher zu erläutern im folgenden Sinne: Gestützt auf den § 4 der Verkaufsbestimmungen wird aus drücklich darauf aufmerksam gemacht, daß cs nicht zulässig ist, neue Versammlung war, ein Sekretariat zu errichten. Der Vorstand hat mit der Wahl des Sekretärs ganz besonders Glück gehabt, indem Herr vr.R.von Stürler, der dasselbe im Nebenamt besorgt, sich unseren Vereinsangelegenheiten mit voller Hingabe widmet. Zeitweise wurde unser Sekretär derart mit Arbeit überhäuft, daß Bücher unter der Bezeichnung »Modernes Antiquariat« zu ver-chchses Nebenamt zu seinem Hmiptamt Wurde. Ganz besonders schleudern, auch wenn diese durch sog. »zweite Hand«- bezogen wurden, ftvextvoll ist es auch, daß der Sekretär in Bern wohnt. Er kann Nach 8 4 unserer Vcrkaufsbestimmungcn gelten vielmehr als anti- dort in wichtigen Angelegenheiten immer gleich mit den be- guarisch nur Gegenstände des Buchhandels, wenn sie Eigentum des 4„ff^den Regierungsstellen in Verbindung setzen Die sveüell Publikums lworunter aber gewerbsmäßige oder gelegentliche, außer- ^ftNoen megierungs,reuen in ^erornoung jetzen. -ne speziell halb des Buchhandels stehende Vermittler nicht zu verstehen sind) j ^^^"iüensi^im prägen waren natm.ich für unseren «ekretar gewesen, oder äußerlich nicht mehr neu, oder durch veränderte Auf- i ktwas ganz Neues, sodaß er sich zuerst in diese Materie emarbeiten lagen überholt, oder sonst inhaltlich veraltet sind, oder wenn der mußte. Es ist ihm dies in diesem Jahre glänzend gelungen. Nur zu begreiflich ist es, daß er heute, nachdem er gesehen hat, wieviel Ladenpreis vom Verleger ausdrücklich ausgehoben worden ist sRcst- auflagen). Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden dem Friedensrichter zur Feststellung des Tatbestandes unterbreitet und nach § 10 der Verkanssbestimmungen geahndet. Zur Feststellung des Tatbestandes ist es natürlich notwendig, daß diejenigen Firmen, welche tatsächlich ein Antiquariat führen, d. h. Bücher verkaufen, welche schon im Gebrauche des Publikums waren, was auch aus deren Aussehen hervorgehcn muß, genaue Ver zeichnisse über den Ankauf dieser antiquarischen Bücher führen. Kann der Beweis Wer den einwandfreien Ankauf eines antiquarisch angebotenen oder verkauften Buches nicht erbracht werden, so wird über die betreffende Firma unnachsichtlich die Sperre verhängt. Das moderne Antiquariat sRestauflagen), d. h. Bücher, deren Ladenpreise vom Verleger ansgehobcn worden sind, ist von diesen Bestimmungen ausgenommen. Es wurde auch von verschiedenen Seiten die Anregung ge macht, im Buchhandel Ausverkäufen veranstalten. Der Vor stand hat diese Frage nie aus den Augen gelassen, namentlich in bezug auf Erscheinungen von Kriegsliteratur, Belletristik in min derwertiger Ausstattung usw. Bis heute konnte sich jedoch der Vorstand zu einer Freigabe dieser Artikel noch nicht entschließen, da die Folgen zu gefährlich wären. Vorläufig können deshalb für den Verkauf als modernes Antiquariat von Kriegsliteratur einzig die kleinen Kriegsbücher der Verlage Scherl und Ullstein, sowie Meyers Klassiker in Pappbänden, für welche der Verlag keinen Ladenpreis mehr festsetzt, in Betracht kommen. Der Vorstand wird nicht unterlassen, wenn er die Zeit für gekommen hält, über weitere Freigaben zu entscheiden und eventuell zu bestimmen, in welcher Weise etwa ein diesbezüglicher Verkauf zu erfolgen hat. Presse. An Angriffen auf den schweizeri schen Buchh an d e l hat es auch in diesem Jahre nicht gefehlt. Bedauerlich ist es, daß sich hierzu zweimal ein angesehenes Blatt! nicht teilnahmlos an den heutigen Verhältnissen vorübergehen. wie der »Bund« hergegeben hat. Der Vorstand hat in beiden! Sehr gute Dienste leistet der Anzeiger im weiteren dem Vorstand Fällen eine Berichtigung der tendenziös verbreiteten Nachrichten als offizielles Publikationsmittel von Beschlüssen, Mitteilungen veranlaßt. Er hat es auch nicht unterlassen, durch eine Delega-!usw. zu ständiger Orientierung der Mitglieder. Es können aus tion der Chefredaktion des genannten Blattes ausführlich die diese Weise viele teure Zirkulare erspart werden. — Die Redak- Lage des schweizerischen Buchhandels und die Schwierigkeiten, mit tion, die anfänglich in dankenswerter Weise von unserem Vor- denen er zu kämpfen hat, vor Augen zu führen, und es darf Wohl standsmitgliede und Kassierer, Herrn Otto Wicke, übernommen angenommen werden, daß es, gestützt auf das Entgegenkommen j worden war, mußte von diesem im November 1920 infolge allzu 1485 Arbeit das Sekretariat gibt, seine Ansprüche bedeutend erhöhen muß. Die diesjährige Generalversammlung wird darüber ent scheiden müssen, ob die Beiträge für das Sekretariat in dem Matze erhöht werden sollen, daß es uns möglich ist, die wertvolle Kraft des Herrn vi. v. Stürler unserem Verein zu erhalten. Ich erwarte bestimmt — insbesondere für meinen Nachfolger —, daß die Generalversammlung dem Antrag unseres Kassierers zustim men wird. Sehr gute Dienste hat uns auch unser Vereinsorgan »D e r Anzeiger für den Schweizerischen Buchhandel geleistet. Durch Vertrag mit dein Art. Institut Orell Fühlt, A.-G., Zürich, ist vereinbart worden, daß der vier Druckseiten umfas sende Textteil als Vereinsorgan nur an die Mitglieder des S. B.-V. versandt wird, während die Wiederverkäufen nur den Anzeigenteil erhalten. So ist unseren Mitgliedern günstige Ge legenheit zu freiem Gedankenaustausch und zu stetigem Kontakt geboten. Es ist nur zu hoffen, daß von dieser Gelegenheit in Zu kunft in noch vermehrtem Matze Gebrauch gemacht wird. Es soll der rcge^gegenseitige Meinungsaustausch den Vorstand über die bei den übrigen Vereinsmitgliedern herrschenden Ansichten orten tieren und ihm so wertvolle Anhaltspunkte für die von ihm zu treffenden Entscheidungen geboten werden. Jede Anregung wird stets gern ausgenommen und deren praktische Auswertung ge prüft werden. Es ist auch nicht zu vergessen, daß der Textteil unseres Anzeigers dem Börsenvereinsvorstand zugestellt wird, und daß es für uns alle nur gut sein kann, wenn auch dort die aus unserer Mitte kommenden Anschauungen und Gedanken be kannt werden. Jede Teilnahmlosigkeit ist schädlich, und ein exi stenzfähiges, hochstehendes Sortiment wie das schweizerische darf
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