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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.12.1884
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1884-12-15
- Erscheinungsdatum
- 15.12.1884
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- Deutsch
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5986 Nichtamtlicher Theil. 2S1, 15 Decembcr H. Ntsel ik No. in Hagen. Spurgcon, C. H., alttestamentliche Bilder. Predigten. 4. Hft. gr. 8°. * —. 60 2 Idls. ürs^. v. 3. ^.iNZteiv. 5. ^uü. xr. 8°. * 9. —; xsb. * 11. — " *^3. — arc- 1. * 1. 26. — 2. * 1. 80. 8pd^ri ede l' ixo o 6 0 . ^ ^ Specht, F., Tierstudien als Zeichen-Bor lagen u. Zimmerschmuck. 10 Steintafeln. Fol. In Mappe 25. — LoäsQbsQutriS. u. 6. 3rut66rtrax68 iiu preuss. Ltaat-o im 1883. k'ol. * 6. 40 f Herstellung, die, der Reinlichkeit in den Wohnungen der Armen. Ein Beitrag zu sozialer Verbesserg. 8°. - . 30 M. Wolf, Verlag in Leipzig. Hostemauii, II. 6., letzte öibelstuclisn. ssr. 8°. * 12. — L. Woerl in Würzdurg. Nau, C., Maria Stuart von der Ermordung Riccio's bis zur Flucht nach England. Nach der französ. Orig.-Ausg. d. I. Stevenson übers, u. erläutert v. H. Cardauns, gr. 8°. 1. 20 Nichtamtlicher Theil. Außerordentliche General-Versammlung des KreiSvereinS Rheinisch-Westfälischer Buchhändler in Köln am 16. November 1884. Tagesordnung: 1) Mittheilungen über Feststellung der Stammrolle. 2) Außerkraftsetzung, bezw. Streichung des in der General versammlung vom 7. September 1884 bei Revision der Statuten festgesetzten ß 31, resp. Herstellung einer anderen Fassung, für die seitens des Vorstandes vorgeschlagen wird: „Sobald seitens des Verbandes oder des Kreisvereins selbst, Listen der als Buchhändler anerkannten Personen, bezw. der als buchhändlerische Firmen anerkannten Handlungen aufge stellt sein werden, sollen diese Listen den Vereinsmitgliedern im allgemeinen, jedoch ohne Zwang, als Grundlage ihres geschäftlichen Verkehrs dienen. Präsenzliste: Aachen, Alb. Jacobi. „ M. Jacobi. Arnsberg, W. von Schilgen. Barmen, H Jnderau. Bochum, Krökel (Hengstenberg Nächst). Bonn, Karl Henry. Düren, R. Hamel. „ W. Solinus. Düsseldorf, Aug. Bagel. „ Felix Bagel. „ Aim. Henry. Elberfeld, R. Hartmann. Elberfeld, Hölscher lMebnr » Co.). Koblenz, I. Schuth. Köln, I. Bachem. „ F. L. Bachem. „ A. Ganz. „ H. Grüttner. „ F. Th. Helmken. „ Fr. Heyn. „ W. Lader. „ E. H. Mayer. „ Müller (I. G. Schmitz Verlag). „ P. Neubner. Herr E. H. Mayer erösfnete als stellvertretender Vorsitzender die Sitzung, unter theilweiser Verlesung eines Briefes des Herrn R. Voigtländer sen., welcher verhindert war, der Versammlung beizuwohnen, und ersuchte Herrn A. Ganz, die Führung des Pro tokolls zu übernehmen. Weil das Eingehen in die Einzelheiten der Stammrolle sehr viel Zeit in Anspruch nehmen könne und es die Hauptaufgabe der Versammlung sei, den H AI der revidirten Statuten zu erledigen, so empfiehlt Herr Mayer, sich zuerst mit dem zweiten Punkte der Tagesordnung zu beschäftigen. Der Z 31, führt er u. a. aus, sei zwar in der Generalversammlung vom 7. September er. in einer durch zu große Anzahl von Berathungsgegenständen etwas flüch tigen Behandlung zur Annahme gelangt; es habe sich aber gezeigt, und zwar namentlich nach Bestimmung der Grundsätze, auf welchen die Herstellung der Matrikel fuße, daß derselbe mit dem geschäft lichen Verkehr vieler Verleger unvereinbar sei. Man müsse des halb den Artikel unbedingt beseitigen oder eine annehmbare Aen- dernng zu Stande bringen, wenn man den bez. Verlegern die fer nere Mitgliedschaft nicht unmöglich machen wolle. Die Fassung des vom Vorstand cingebrachten Acnderungsvorschlags stelle er hiermit zur Discussion. Hartmann-Elberfeld spricht sich im Auftrag des Local vereins Barmen-Elberfeld für die volle Beibehaltung des am 7. September festgestcliten K 31 aus, vorzüglich, weil er nur darin einen Schutz gegen das herrschende Schleuderunwesen sehe. Ganz-Köln tritt gleichfalls für Aufrechthaltung des alten tz 31 ein und empfiehlt, denselben für die Verleger durch einen Zu satz annehmbar zu machen, der etwa lauten könne: „Die hieraus erwachsenden Berkehrsbeschränkungcn sollen dagegen für buchhänd lerische Artikel, die ihrer Natur nach auf den Massen- und Colpor- tagevertrieb angewiesen sind, nicht verbindlich sein." Hierdurch sei dem Verleger die gewünschte Freiheit gesichert, und dem Sortimenter könne keinerlei Nachtheil daraus erwachsen. Der vom Vorstand gemachte Aenderungsvorschlag sei unannehm bar, weil der Nachsatz den Vordersatz anshebe, so daß in dieser Fassung nicht einmal eine Anstandsregel, geschweige denn ein Gesetz gegeben sei. Laber-Köln erklärt, daß er zwar die nämlichen Interessen habe, wie der Sortimentsbuchhandel, daß er sich jedoch seine Ver kehrsfreiheit als Verleger nicht in solcher Weise beschränken lassen könne. Er sei nicht im Stande, langjährige solide Verbindungen aufzuheben, ausgenommen im Falle des Schleudereinachweises. Die im Verlag der M. Du Mont-Schauberg'schen Buchhand lung erschienenen Elementarschulbücher könne er den bisherigen Abnehmern weder ganz versagen noch auch mit Rabattkürznng liefern. Ganz-Köln hält es für selbstverständlich, daß Elementar schulbücher, die in ganzen Provinzen eingeführt sind, zu den in sei nem Zusatz erwähnten Artikeln gehören. Schuth-Koblenz streitet gegen die Einreihung der Elementar- schlllbücher in die sreizugebenden Massenartikel und beantragt als weiteren Zusatz zu tz 31: „Unter die Massenartikel sind die Schul bücher für Elementarschulen nicht zu rechnen." Krökel-Bochum glaubt gleichfalls dadurch geschädigt zu werden und sieht darin eine indirecte Gefährdung von ihm ge führter Nebenbranchen. Er schlägt folgende weitere Zusatzbestim mung vor: „Bisherige Verbindungen dürfen aufrecht erhalten werden, aber an nicht in die Matrikel ausgenommene Firmen sind keine Partiebezugsbedingungen zu gewähren." Helmken- Köln bezeichnet es als eine Kurzsichtigkeit, für ein geführte Schulbücher die allgemeine Bertriebssreiheit zu bean spruchen, welche keinerlei Einfluß auf die Höhe des Absatzes haben könne. Er findet ferner, daß die im vorgeschlagenen Zusatz ent haltenen Worte „Massen- und Colportageartikel" sich auf alle Bücher ausdehncn lassen. F. L. Bachem-Köln macht auf die Ungerechtigkeit auf-
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