Börsenblatt für den Deutschen Vuchhandel Nr. 88 <R. 44) Leipzig, Dienstag den 12. April 19S8 185. Jahrgang Mitteilung über Ausfuhrregelung (Wiederholt aus Rr. 84) Die durch die gemeinsame Anordnung der Präsidenten der Reichsschrifttums-, Reichspreffe- und Reichsmusikkammer vom 27. August iyz; verordne«- Ausfuhrregelung wird mit Wirkung vom 2;. April iyz8 auf das Land Österreich erweitert. Jeder österreichische Buch-, Musikalien-, Lehrmittel-Verleger bzw. -Händler ist berechtigt, sich an der Regelung zu beteiligen. Zugelassen sind diejenigen Buch-, Musikalien-, Lehrmittel-Verleger und -Händler, die sich über den Verein der österreichischen Buch-, Kunst- und Musikalienhändler, Wien I, Grünangergaffe 4, bei der Wirtschaftsstelle des deutschen Buchhandels, Berlin SW 68, Friedrichstraße zi, melden. Die Wirtschaftsstelle sendet nach Eingang der Meldung den Exporteuren die er forderlichen Unterlagen zu. Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausfuhrregelung ist die einheitliche Festsetzung der Ladenpreise für die oben genannten Verlagserzeugnisse in Reichsmark. Die neu festgesetzten Preise müssen im „Börsenblatt für den Deutschen Buch handel" bzw. im „Mustkalienhandel" angezeigt werden. Dabei ist es den einzelnen Verlegern überlassen, entweder die Preise der einzelnen Werke in der Anzeige aufzuführen oder auf den berichtigten Verlagskatalog hinzuweisen. Im letzteren Falle ist der Verlagskatalog unter Einschreiben in zwei Stücken an die Wirtschaftsstelle des deutschen Buchhandels, Berlin SW 68, Friedrichstraße zi, und ferner in einem Stück an die Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig C 1, Gerichtsweg 26, einzusenden. Für die Ausfuhr von Zeitschriften ergeht weitere Mitteilung. Berlin, den 7. April igz8 Wirtschaftsstelle des deutschen Buchhandels gez. Hederich Bekanntmachung der Geschäftsstelle des Börsenvereins Anmeldung zu den Kantateveranstaltungen Im Anschluß an die Veröffentlichung im Börsenblatt Nr. 84 vom 9. April 1938 geben wir folgendes bekannt: 1. Das Festkonzert im Gewandhaus am Sonnabend, dem >4. Mai 1938, 20 Llhr, unter Leitung von Gene ralmusikdirektor Paul Schmitz und unter Mitwirkung von Opernsänger Friedrich Dalberg hat nach stehende Vortragsfolge: Gluck, Ouvertüre „Iphigenie in Aulis" Ldaydn, Zwei Arien für Baß aus der „Schöpfung" Mozart, Sinfonie in v lohne Menuett) Verdi, Arien für Baß aus „Simone Boccanegra" und „Sizilianische Vesper" Richard Strauß, Don Quichotte Eintrittskarten werden zum Preise von RM 4.—, RM 3.- und RM 2.— ausgegeben; sie werden der Reihenfolge des Eingangs der Bestellungen entsprechend verteilt. Falls die bestellte Platzart vergriffen ist, wird die nächste geliefert. 2. Zur Kundgebung des Deutschen Buchhandels und Feier des fünfundzwanzigjährigen Bestehens der Deutschen Bücherei im Neuen Theater am Kantate-Sonntag, dem IS. Mai 1938, I I Llhr, ist der Eintritt frei. Zur Teilnahme berechtigt sind Mitglieder der Reichsschrifttumskammer, Gruppe Buchhandel, und des Börsenvereins. Karten werden nach der Reihenfolge des Eingangs der Bestellungen ausgegeben. Von Wünschen für bestimmte Plätze im Parkett oder den Rängen bitten wir deshalb abzusehen. Karten für Angehörige, namentlich solcher der auswärtigen Mitglieder, werden, soweit möglich, zur Verfügung gestellt. 3. Das Kantateeffen in den Sälen des Buchhändlerhauses findet am Sonntag, dem 15. Mai 1938, 20 Llhr, statt. Preis des trockenen Gedecks RM 3.—. 301 Nr. 86 Dienstag, den 12. April 1S38