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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.09.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-09-12
- Erscheinungsdatum
- 12.09.1918
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. X; 213, 12. September 1918. 16. Der § 59 einschließlich der Überschrift erhält folgende Fassung: Porto und Vcrsichcrnngsgebühr für Reisegepäck. § 59. I. Jeder Reisende kann der Post Reisegepäck bis zum Ge samtgewicht von 50 kF übergeben. II Für das Reisegepäck ist bei der Einlieferung Porto nach den für Pakete geltenden Sätzen (einschließlich der Neichsabgabe) zn ent richten. III An Versichernngsgebühr für Reisegepäck mit Wertangabe werden für jedes Stück ohne Unterschied der Entfernung und unab hängig vom Gewicht 5 Pfg. für je 300 oder einen Teil von 300 mindestens aber 10 Pfg. erhoben. IV Porto und Versichernngsgebühr für Reisegepäck werden nach denselben Grundsätzen erstattet wie Personengcld (H 54). Itbergangsvorschrift. Bei Briefen im Orts- und Rachbarortsverkehr, bei Postkarten im Fernverkehr sowie bei Drucksachen (Blindenschriftsendungen), Ge- schüftspapiercn, Warenproben über 100 F und Mischscndnngen, die nach den bisherigen Sätzen freigemacht sind, ist während der Monate Oktober und November 1918 nur der an dem Satze für freigemachte Sendungen fehlende Betrag, unter Abrundung etwaiger Brnch- pfcnnigc auf volle Pfennige aufwärts, nachzuerheben. Vorstehende Änderungen treten am 1. Oktober 1918 in Kraft. Berlin, den 2. September 1918. Ter Reichskanzler. In Vertretung: N ü d l i n. (Deutscher Neichsanzeiger Nr. 213 vom 9. Sept. 1918.) Bücherzettel. — Wie die Erörterungen über die neue Postordnung auf der letzten Herbstvcrsammlung der Vorsitzenden der Kreis- und Ortsvereine (vgl. Bbl. 1918, Nr. 210, S. 544) und verschiedene An fragen an den Börsenvcrein erkennen lassen, scheint Unklarheit über die Behandlung der Bücherzettel nach dem neuen Posttarif zu be stehen. Da sie darin nicht besonders erwähnt sind, scheinen viele der Meinung zu sein, daß cs dafür bei dem bisherigen Porto von 3 Pfg. bewendet. Dem gegenüber ist leider zu bemerken — und eine Aus kunft auf dem Postamt Leipzig bestätigt dies —, daß Büchcrzettel unter den Abschnitt Drucksachen nach der Allgemeinen Dienst anweisung § 8 X Ziffer 11 gehören und daher vom 1. Oktober an mit 5 Pfg. freizumachen sind. Eine Gesellschaft zur Förderung der Entwicklungslehre hat sich im Anschluß an die am 1. August dieses Jahres erfolgte Gründung eines Ernst Haeckel-Museums gebildet. Philosophische Syn these der genetischen Einzclforschung, Geschichte der Entwicklungslehre, Erweiterung der Entwicklungs-Theorie zu einer aktivistischcn Entwick lungs-Ethik, Ausbau des Haeckel-Archivs zu einem Seminar für ent wicklungsgeschichtliche Forschung und Lehre, Einrichtung von wandern den Volks-Hochschulen sind die Ausgaben, deren Förderung sich die neue Gesellschaft gesetzt hat. Persimliiachrichteli. Auszeichnung. — Herrn Hofvcrlcger Georg Dietrich in München ist »in Anerkennung der vorzüglichen Leistungen seines Kunstverlages» vom Grosthcrzog von Hessen das Ritterkreuz des Or dens Stern von Brabant verliehen worden. Verleihung des Eiserne» Kreuzes. — Mit dem Eisernen Kreuz k. Klasse wurde Herr Buchhändler Gerhard Kausfmann, Leutnant d. Res. in einem Rcs.-Jagcr-Bail., Söhn des Inhabers der Evangei. Buchhandlung Gerhard Kaufsmann in BrcSia», aus gezeichnet. Gefallen: der Kricgfretiv.-Gefr. in einem Jäger-Bataillon Herr Arthur Eulitz. Sohn des Buchhändlers Oskar Eulitz in Lissa, durch Kopfschuß bei Reims. Er beabsichtigte nach dem Kriege dem väterlichen Geschäft seine Kräfte zu widmen k ferner am 28. August der Unteroffizier Herr Fritz Brändel, ein treuer Angestellter der Firma K. F. Kochier in Leipzig, der schon seit Beginn des Krieges im Felde gestanden hat. Der im Bbi. 1818. Nr. 188 als gefallen gemeldete Musketier Herr Rudolf Kiaibcr, Zögling der Hcrberschcn Vcrlagshandlung zu Frciburg i. Br., hat sich nachträglich ans der französischen Ge fangenschaft gemeldet. Gestorben: am 3. September in Frciburg t. Br. nach längerem Leiden der frühere Teilhaber der C. F. Müllcrschcn Hosbuchhandlung in Karlsruhe Herr Er» st Oberlircher. Am 6. Juli 1888 in Freiburg geboren, trat der Verstorbene am 7. Juli 1884 in die Müller'sche Hofbuchhandlung ein und stand wäh rend der L7 Jahre seiner Tätigkeit auch längere Zeit mit an der Spitze dieser Firma. Ans Gesundheitsrücksichten schied er 1S11 aus der Firma aus. Bei Ausbruch des Krieges stellte sich Oberlircher freiwillig in den Dienst des Vaterlandes und leitete längere Zeit mit grober Umsicht die wirtschaftliche Versorgung eines gröberen Lazaretts in Freiburg i. Br. Hier erreichte ihn vor etwa zwei Jahren der ehrenvolle Nus. in den Vorstand der DarlehnSkasse des Reiche» cinzutrctcn, dem er freudig folgte, bis ihn Krankheit zum Aussehen zwang. In Anerkennung seiner groben Verdienste in dieser ehreit- amtlichcn Tätigkeit wurde er mit dem Preußische» Vcrdicnstkreuz sllr Kricgshilse und den, Badischen KriegSverdienstkrcnz ausgezeichnet. ^ ^ Sprechsaal. Teuerungszuschlag — Preisherabsetzungen — Antiquariat. Die großen Weltantiquariate iiiit ihren Bücherlagern von 8- und 7stelligen Zahlen kümmern sich um Preisherabsetzungen der Ver leger überhaupt nicht; nur die mittleren und kleineren wissenschaftlich geführten Antiquariate berücksichtigen diese in ihren Katalogen. Die Preisherabsetzungen werden von den Verlegern und Großhänd lern zu Verkaufspreisen öffentlich oder zu Barpreisen den Anti quaren direkt angezeigt. Dem Schreiber dieses — und wohl auch allen anderen Antiquaren — ist die letztere Art die willkommenere, da ihm dadurch die Preisstellung freisteht. Anders ist cs mit den herabgesetzten Verkaufspreisen. Der den Antiquaren darauf bewil ligte Rabatt ist 15, 25, höchstens 33^°/». Will der Antiquar diesen Preis überschreiten, so kann er bei seinen Kunden in Mißkredit kom men, wenn diesen zufällig der Verlagspreis bekannt ist, und er stößt womöglich auf den Widerstand des Verlegers. Und doch sind die Nabattsätze derart, daß die Aufnahme in die Kataloge sich kaum ren tiert — deshalb verschmähen auch die großen Firmen die »Preis herabsetzungen«. Der in seinen Veröienstansprüchen bescheidenere kleine Antiquar denkt: seinen Katalogen sind die Preisherabsetzungen eine willkommene Erweiterung; es kommt eins zum anderen; durch Bestellungen ans dem Lager ergänzt sich der Verdienst usw. Der Schnelligkeit halber ist der Antiquar auf den Post bezug angewiesen. An die volle Porto- und nicht unmäßige Verpackungsberechnnng hat er sich gewöhnt. Jetzt kommt aber die Verlegerberechnung mit 20 und 25°/, »Teuerungszuschlag«. Für den Antiquar ist es unmöglich, seinem Besteller zu sagen: Ja, jetzt kostet das Werk 25°/, mehr, da ich cs erst beziehen mußte und mein Lieferant mir auch so berechnet. Jeder Bibliothekar, jeder Bllcher- käufer würde eine solche Zumutung mit Entrüstung zurückweisen und sagen: Setzen Sie Ihre Bücher so an, wie Sie sie verkaufen können, und kommen Sie nicht hinterdrein mit solchen — Ausreden. End resultat: den Kunden ist der Antiquar los. Der Antiquar hat nur die Wahl, das Buch entweder zu liefern und zuzusetzen oder es als nicht lieferbar zu melden. ErstereS sich häufiger zu leisten, ist ein Ding der Unmöglichkeit; es bleibt ihm also nur übrig, den Verleger auszuscheidcn. Damit geht dieser aber auch leer aus, denn der Glaube: nun wird der Liebhaber bei einem anderen Buch händler das Werk bestellen, ist von 100 Fällen 99mal falsch, wenn es sich um das Angebot eines Antiquars, nicht um eine Nachfrage bei ihm handelt. Die Notwendigkeit, aus vor Jahren, oft Jahrzehnten wegen ihrer Ungangbarkeit herabgesetzte Werke jetzt TeucrungSzuschläge zu rechnen, ist wahrlich nicht vorhanden, wie denn verschiedene große Firmen ohne Zuschlag liefern. Welche Berechtigung ist da, daß die Werke eines vor 40 Jahren verstorbenen Professors, die seit 30 Jahren herabgesetzt sind, jetzt mit 25°/, Zuschlag belegt werden? Zwei Werke eines Künstlers lieferte eine A.-G. seit Jahren statt 40 und 32 für 10 und 8 jetzt fordert sie 13.60 und 12 Andere Werke desselben Künstlers liefert eine große G. m. b. H. nach wie vor statt 30 für 7 ./i. Die Möglichkeit ist also da. Ich bin überzeugt, daß solche Fälle richterlich nicht zugunsten der Verleger entschieden würden. S. —tz.
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