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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.05.1884
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1884-05-19
- Erscheinungsdatum
- 19.05.1884
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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I1K, IS. Mai. Amtlicher Theil. 2323 Druck eines neuen, die gesammten Bestände der Bibliothek ent haltenden Katalogs ist so weit gediehen, daß die Fertigstellung desselben »och im laufenden Jahre zu erwarten steht. Erst dann wird die Benutzung unserer so werthvollen Sammlung auch wei teren Kreisen zugänglich gemacht werden, wie wir ihr schon jetzt durch Vornahme einiger baulicher Aenderungen ein ihrer Bedeu tung würdigeres Ansehen gegeben haben. lieber den Fortgang der Arbeiten an der Geschichte des deutschen Buchhandels ist der von Herrn vr. Kapp an die Historische Commission eingesandte 6. Bericht bereits im Börsen blatte veröffentlicht worden. Zu unserer Freude haben wir aus demselben ersehen, daß Herr vr. Kapp seinem im vorigen Jahre angekllndigten Ziele zwar nicht ganz, doch ziemlich nahe gekom men ist und einen Theil des Manuskripts vom ersten Bande mit .der Zusicherung abgeliesert hat, den anderen Theil noch im Laufe dieses Jahres folgen zu lassen. In Uebcreinstimmung mit der Historischen Commission haben wir beschlossen, das Kapp'sche Werk zu drucken, sobald das Manu skript des ersten Bandes vollständig vorliegen wird. Die Weiterführung des voäox unnckinarins ist nach dem von Herrn H. Pallmann der Historischen Commission erstatteten Berichte leider nicht in dem Maße vorwärts geschritten, wie wir dies nach dem vorigen Berichte erwarten durften. Der Grund liegt hauptsächlich in der Bearbeitung der ersten Jahrgänge, welche sich bei weitem schwieriger und zeitraubender herausgestellt hat, als anfangs angenommen werden durfte. Doch hofft Herr Pallmann seine Zusage in kürzester Zeit erfüllen zu können. Vom Archiv sür die Geschichte des deutschen Buch handels ist auch in diesem Jahre ein Band erschienen und dem Buchhandel bereits übergeben worden. Das von uns im vorigen Jahre versuchsweise in einer Aus lage von 400 Exemplaren wieder herausgegebenc Meßhilfsbuch hat einen Absatz von 187 Exemplaren ä 50 Ps. gehabt. Ob gleich dem Vereine aus diesem Unternehmen ein Deficit von über 400 Mark erwachsen ist, haben wir in Anbetracht des immerhin nicht unbedeutenden Bedarfs auch in diesem Jahre eine Heraus gabe dieses Buches beschlossen und mit der Herstellung desselben unser Centralbureau beauftragt, von welchem dasselbe gegen Be zahlung von 50 Pf. sür das Exemplar verabfolgt wird. Von den übrigen Angelegenheiten, welche uns im Verlause des verflossenen Jahres beschäftigten, haben wir in erster Linie die Resolution zu erwähnen, welche die vorjährige Hauptver sammlung annahm und die dahin lautet: „1) Der Vorstand des Börsenvereins möge in Verbindung mit dem Vorstande des Verbandes der Provinzial- und Local vereine in Berathung treten, in welcher Weise die allseitig an erkannten, im deutschen Buchhandel gegenwärtig herrschenden Miß- stände, namentlich bezüglich der Schleuderei, gelindert oder be seitigt werden können, dadurch, daß der Börsenverein die Er ledigung der schwebenden Fragen in den Kreis seiner Wirksamkeit zieht und eventuell durch Erweiterung zu einer Innung des deutschen Gesammtbuchhandels einer Lösung entgegengeführt; er möge ferner 2) Das Ergebniß seiner Berathung einer demnächst zu be rufenden außerordentlichen Generalversammlung der Mitglieder des Börsenvereins zur Beschlußfassung vorlegen." In Ausführung dieser Resolution haben wir im Herbste des vorigen Jahres eine gemeinschaftliche Berathung mit dem Verbandsvorstande, welcher durch seinen Vorsitzenden, Herrn Lamport in Augsburg, vertreten war, abgehalten, deren Ergebniß in dem heute aus der Tagesordnung sub V. stehenden Anträge vorliegt. Wir können davon absehen, hier näher aus diese Berathungen einzugehen, da das darüber ausgenommene Protokoll ausführlich im Börsenblatte veröffentlicht worden ist und außerdem ein Referat bei der Verhandlung über den erwähnten Antrag gegeben werden soll. Eine weitere Angelegenheit, welcher wir unsere Aufmerksam keit zugewendet haben und welche heute gleichfalls einen Gegen stand unserer Tagesordnung bildet, betrifft den Bau einer neuen Buchhändlerbörse, über welchen das Nähere bei der Verhandlung über den betreffenden Antrag mitgctheilt werden wird. Die Gewerbegesetz-Novelle, welche uns in der Zeit ihrer gesetzgeberischen Berathung und Beschlußfassung wiederholt zu Ein gaben an den Reichstag veranlaßt hatte, ist inzwischen Gesetz geworden. Zwar hat der von uns vertretene Standpunkt insofern nicht die volle Berücksichtigung gesunden, als von der Colportage auch solche Druckschriften ausgeschlossen worden sind, welche mittelst Zusicherung von in Schriften und Bildwerken bestehen den Gewinnen und Prämien Vertrieben werden; wir dürfen aber zu den Regierungen das Vertrauen hegen, daß sic die ein geführten neuen Bestimmungen mit derjenigen Rücksicht hand haben werden, welche die Interessen des auf der Colportage be ruhenden legitimen Buchhandels erfordern. Sehr erfreuliche Thatsachen haben sich in dem verflossenen Jahre auf dem Gebiete der internationalen Literar-Con- ventionen zugetragcn. Nachdem wir bereits in unserem vor jährigen Berichte auf den damals in Aussicht stehenden Ab schluß einer Literar-Conventivn zwischen Deutschland und Frank reich Hinweisen konnten, ist letztere am lg. April v. Js. unter zeichnet und in Nr. 20 des Neichsgesetzblattcs vom v. I. publicirt worden. Dieser Convention ist nun bereits eine zweite zwischen Deutschland und Belgien gefolgt, welche am 12. December v. Js. unterzeichnet und am 25. März d. Js. im Reichstage angenommen worden ist. Beiden Conventionen verdanken wir in unseren literarischen Beziehungen zu Frankreich und Belgien eine wesentliche Ver einfachung und Erleichterung. Denn mit ihnen sind die vielen in ihren Bestimmungen von einander abweichenden Staatsver träge der einzelnen deutschen Bundesstaaten in Wegfall ge kommen; mit ihnen ist der literarische Rechtsschutz auch auf diejenigen deutschen Bundesstaaten ausgedehnt worden, welche bisher desselben entbehrten; mit ihnen haben die Formalitäten der Eintragung aufgehört, welche dem Verleger die Erlangung des Rechtsschutzes oft so schwierig machten; mit ihnen endlich ist auch die Dauer des Rechtsschutzes, was die Uebersetzungcn an langt, um das Doppelte verlängert worden. Beide Conventionen sind in ihrem Wortlaute völlig übereinstimmend und das Gleiche gilt auch wenigstens in allen wesentlichen Beziehungen von den denselben beigefügten Anlageprotokollen. Sind wir somit dem von uns seit längeren Jahren erstrebten Ziele nach einem einheit lichen, keinen Formalitäten unterliegenden internationalen Rechts schutz an Werken der Wissenschaft und Kunst um ein großes Stück näher gekommen, so ist doch das Ziel selbst »och lange nicht erreicht. Denn die literarischen Beziehungen Deutschlands zu Amerika, Dänemark, England, Holland, Italien, Oesterreich- Ungarn, Skandinavien und Rußland harren noch immer ihrer den Anforderungen der Gegenwart entsprechenden Regelung. Indessen steht zu erwarten, daß es der Reichsregicrung gelingen wird, den internationalen literarischen Rechtsschutz durch Abschluß von ähnlichen Staatsvcrträgen auch aus die obigen Länder aus zudehnen; in Rücksicht auf diesen Umstand haben wir geglaubt, von der Errichtung eines Eintragsbureaus, wie wir solches in
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