Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.01.1853
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- 1853-01-07
- Erscheinungsdatum
- 07.01.1853
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- Deutsch
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1853.) (160.) Z. Kühtmann K Co. in Bremen suchen unter vorheriger Preisanzeige: 4 Skell, Beitrage zur bildenden Gartenkunst. München 818. 1 Liederbuch f. Freimaurer- s16l.^ I. HeßEllwangen sucht billig: 1 kiasobe, Isxiv. nniv. rei numsr. äis Istr- tern Ikeilo. 1 Weiske's Rechtslexikon; auch einzelne Bände. 1 Kanne, Mythologie der Griechen. Leipzig 1845. 1 Döllinger's Verordnungen - Sammlung in 4. 1 Caroline Pichler's Schriften. Das Bänd chen 44. 1 Seuffert, Blätter für Rechtsanwendung. (162.) Adolph EnSlin in Berlin sucht: 1 Berzelius, Chemie. Vi erte Aufl. compl- 1 Harnisch, Land- und Seereisen. Theil 1. u. 3. (G. Fleischer.) 1 Hauff, Lichtenstein. Theil 2- gr. 8. 1 Alexis, Cabanis. Theil 1. 1 Dietzsch, Taschenb- d. neueren Entdeckungs reisen. Theil 4. 1 Chamisso, Tagebuch seiner Reise. (163.) Prätorius ö» Seydc in Leer suchen unter vorheriger Preisanzeige: 1 Doisen, novse D^poldes. iutorpr. opistol. Iscobi. (kremen 1739.) 1 silseks, r« epistol. Iseobi. (loipsix 1730.) 1 Weber, clo epist. Iseobi ostliol. slque ors- tione Iseobi, ^.els spost. 15, 13. (Witten berg 1795.) 1 Kisrig, <>e virtut. spistolse Isoobi. (Duis burg 1782.) 1 lisiser, <le nonnullis laoobi epist. virtutib. (»alle 1797.) (164.) Friedrich Cazin in Münster sucht billig unter vorheriger Preisanzeige: 1 Göthe's Werke. Taschen-A. 1 Entscheidungen des k. pr. Ober-Tribunals. 1 lobner, bibliotbees msnualis oonoionstoris. oomplet. (16b) Paul Halm in Würzburg sucht: 1 Prager, med. Vierteljahrschrift, Jahrg. ZiirückverlangtcRcuigkcttcn. ji66.j Bitte um schleunigste Remission sämmtlicher Exempl. vom Taschenkalender für Aerzte auf 1853, wo keine sichere Aussicht auf deren Absatz vorhan den, da zahlreiche feste Bestellungen, wegen Mangels an Exempl., nicht effectuirt werden können. Obiges gleichzeitig zur Nachricht auf die vielen Monita um Expedition. Carl Heymann in Berlin. 31 Gehilfenstellen, Lehrlings stellen u. s. w. (167.) Offene Stelle. Im Geschäft des Unterzeichneten ist die Stelle eines Gehilfen frei, bei deren Besetzung Hauptbedingungen: Fertigkeit der polnischen und deutschen Sprache, so wie der Besitz guter Zeugnisse sind. Letztere sind in Copie einzusen denden gefälligen Anträgen beizufügen. Der Eintritt kann jeder Zeit geschehen. Warschau, im Dec. 1852. Rud. Fricdlein. si68.) Gehilfen-Stelle offen. Ich suche als zweiten Gehilfen einen noch jungen Mann, welcher mit den nöthigen Fä higkeiten, Eifer und Liebe zum Geschäft ver bindet, wogegen ihm die freundlichste Aufnahme zugesichert wird. Lusttragende, mit den ndthi- gen Zeugnissen versehen, wollen sich direct an mich wenden. SchleunigerEintritt wird gewünscht G. A. Grau in Hof. Offene'/Stelle. Ein solider, an Thätigkeit gewöhnter jun ger Mann kann unter bescheidenen Ansprüchen s o - gleich ein Engagement finden. Offerten un ter 8. fff 1. an Herrn C. F- Schmidt in Leipzig. Vermischte Anzeigen. (170.) Vom 1. Januar 1853 an werde ich meine Nova selbst wählen und ersuche daher die Herren Verleger von Musikalien, mir un verlangt keine Sendungen zukommen zu lassen. Bern, 21/12. 52. C. L. Kirchhofs. (171.) Bitte an die Herren Musikverleger- Von leichten Messen mit u. ohne Orgcl- begleitung, für kleine Landchöre arrangirt, bitten wir um Zusendung von einem Expl. s 6onä. Ein günstiger Erfolg für gediegene Musik ist gesichert. - Zchnder in Baden in der Schweiz. (172.) Das A.^7 Payne'sche Nach- stichwerk „Der Kunstverein m. Serie; die Gallerien von München und Schleißheim betreffend. Als letzte Entgegnung auf einen von der engl. Kunstanstalt A. H. Payne zu Leipzig im dortigen Börsenblatte Nr. 139 inserirten fri volen Angriff der Person unseres Instituts- Vorstandes, finden wir uns veranlaßt, mit wie derholter Bezugnahme auf unsere Erklärung vom 21. Decbr. v- I- nachstehend den wörtli chen Inhalt einer über die Verlängerung der Schutzfrist für unsere lithogr. Abbildun gen aus den k. b. Gemälde-Gallerien er haltenen Privilegiums-Urkunde 8. 51. des Königs von Bayern zur Kenntniß unserer verehrlichen Handelsfreunde zu bringen, und bitten dieselben zugleich, ihre Beurtheilung der vorliegenden Streitsache bis zur seinerzeitigen Einsichtsnahme der oberstrichterlichen Aussprüche gefälligst suspendiren zu wollen. München, den 2. Januar 1853- K. B. priv. Kunstanstalt v. Piloty u. Sohle. Privilegium für die Inhaber der in München unter der Firma „Piloty und Löhle" bestehenden Kunstanstalt, nämlich die Wittwe Babette Pi loty und den pensionirten Ingenieur - Geogra phen und charakterisieren Hauptmann Peter Löhle zu der von ihnen mit allerhöchster Be willigung begonnenen Herausgabe lirhographir- ter Abbildungen von Gemälden aus den k. Gal lerien zu München und Schleißheim. Maxmilian II. von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben rc. rc' Nachdem die Inhaber der zu München un ter der Firma „Piloty und Löhle" beste henden Kunstanstalt, nämlich die Wittwe Ba bette Piloty und der pensionirte Ingenieur- Geograph und charakterisirte Hauptmann Pe ter Löhle zu München um taxfreie Verlei hung eines Privilegiums für die von ihnen mit allerhöchster Bewilligung begonnene Heraus gabe lithographirter Abbildungen von Gemäl den aus der Pinakothek, aus der Gallerie zu Schleißheim und aus der Privat-Gallerie Un seres vielgeliebten Herrn Vaters, des Königs Ludwig 1. Majestät, auf den Zeitraum von zehn Jahren nach Ablauf der durch das Gesetz vom 15. April 1840 im Artikel III. bestimm ten Schutzfrist gebeten haben: so wollen Wir denselben auf den Grund des Artikels IV. des erwähnten Gesetzes das nachgesuchte Privile gium und zwar sowohl bezüglich der bereits erschienenen, als auch rücksichtlich der ferner noch erscheinenden Abbildungen hiermit taxfrei ertheilen. Wir gebieten sonach sämmtlichen Unter- thanen Unseres Königsreichs, insbesondere allen darin angesessenen Inhabern von Kunst- anstaltcn und Kunsthandlungen, bei Vermei dung der in dem angeführten Gesetze angedroh ten Rechtsnachtheilc und Strafen, wider Wis sen und Willen des rechtmäßigen Verlegers die erwähnte, in der Kunstanstalt von Piloty und Löhle erscheinende Sammlung von Ab bildungen weder selbst nachzubilden, noch den Verkauf fremder unbefugter Nachbildungen derselben zu übernehmen, oder auf irgend eine Art zu begünstigen und weisen sämmtliche Be hörden Unseres Königreiches an, jede Verletzung der durch dieses Privilegium erthei- ten Rechte nach den Bestimmungen des ange führten Gesetzes vom 15. April 1840 zu be handeln und zu bestrafen. . . . Wir gestatten, daß dieses Privilegium zu Jedermanns Nachricht und Warnung den inner halb des obengenannten Zeitraumes zu veran staltenden Ausgaben der hier in Frage stehen den Bildersammlung vorgedruckt werde; auch soll dasselbe in gleicher Absicht durch das Re gierungsblatt bekannt gemacht werden. Zu dessen Urkunde haben Wir dieses Pri vilegium eigenhändig unterzeichnet und Unser geheimes Kanzlei-Jnsiegel beidrucken lassen. Gegeben, in Unserer Haupt- und Resi denzstadt München den siebcnzehnten Novem ber, im Jahre Eintausend acht hundert fünf zig und zwei. . Max. (1-. 8.) v. Zwehl. Auf Königlich allerböchften Befehl, der General-Secretär: Ministerialrath Epp len.
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