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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.03.1853
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1853-03-25
- Erscheinungsdatum
- 25.03.1853
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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1853.^ MM.) Prospekte, namentlich von Werken, die in Lieferungen erscheinen, bitte mir stets in 25 Exemplaren zu übersenden, dagegen mich mit allen unverlangten Novitäten durchaus zu verschonen. Pasewalk, den 16. März 1853. C. E. Braune. s3i6i.) Auctions- u. antiquarische Kataloge erbitten stets sogleich nach Erscheinen in zwei facher Anzahl. B. Westcrmann S> Co. in New-York. s3I62.s Insaratö in den nacdstskenden Nummern meiner Heiss- Dikliotkslc, welcke Lnde ^pril d. 3. neu erscksine», sind sieker von gutem Lrfolgs. Derartige Deiträge muss ick mir aber bis N^spälestevs rlen IS. Upril erbitten. leb bereckne dis Detitreile in !Vv. 2. 3. 4. 10. 11. mit je LVs»X, 17' mit je 4 H/. . <«rie >»t'N in Zerlin. tio. 2. Der gsnre klsrr für 12 kiIs. 5. Xull. — 1500. - ^o. Z. Der gsnro Iküringer>vsl<i für 12^-s. — 1500.— 4. 6snr Dresden und die 8uoks. Lekrveir. lür 12 bi-s. — 1500. — kio. 10. 6anr Potsdam kür 5 8^s. 6. ^ull. — 1000. — kio. 11. Ouids s kerlin et s Potsdam. 15. edit. — 1000. — kio. 14. Deop. prökliek's keisebuek kür klsnd- rv erster. 7. ^ull. — 5000 — ^o. 17. DeutsckerLrunnen- u. Ksde-Iislender kür die Saison 1853. — 5000. — s3i63.s Inserate in die bei G. W. Körner in Erfurt erschei nende „Schule der Physik" (Ausl. 3000) von Dr. Crüger, werden bis Ende April d. I. an genommen. Die Petitzeile berechne ich mit 3N-s. Besondere Beilagen werden gegen Vergütung von 4 ^ beigcheftet. s3l64.s Denjenigen Herren Verlegern, welche bisher so gütig waren, mir Anzeigen zum Gra tisbeilegen zu senden, diene zur Nachricht, daß ich deren für die Folge 3V0V mit folgen den Firmen brauche: Flemming'sche Sort.-Buchh. (I. Blum berg) in Glogau u. Steinau' A. Cleemann in Fraustadt A. Ziehlke in Guhrau H. Streisand in Grätz C. Goldschiener in Lüben. Glogau, März 1853. Flemming'sche Sort.-Buchh. (I. Blumberg.) lSi65.j Keine Disponent»«! sind wir^außer Stand ^gesetzt, in diesem Jahre Disponcnden zu gestatten. Langensalza, d. 15/3. 53. Schulbuchhaudlung des Th. L. D. 451 s3I6S.j Xur gek. kesobtung! Hiermit ersucke iek dringend, mir in be- vorstebendsr Ostermess« i^ickts rur Disposi tion stellen 2U v»ollen; derartige diotirungen rvsren umsonst, da ick sie durebaus nickt an- erstenno. klüncken. ck«8. ^idl. s3i67 j iLelnv irilsponvnÄen! Meine Remittenden-Facturen, die ich allge mein versandte, tragen folgende Bemerkung: Ich muß auf's Entschiedenste bitten, in dieser Messe durchaus Nichts zu disponiren- Laut meines Circulairs vom 15 Dee. v- I- habe ich meinen sämmtlichen Verlag (bis ultimo 1852) verkauft, und muß ich daher Alles, was in dieser Ostermcsse nicht re- mittirt wird, als fcstbehaltcn ansehen, das ich später nicht mehr annehme. Sie werden in den Verhältnissen meine Bitte genügend gerechtfertigt finden. Festverlang- tcs kann ich unter keiner Bedingung zurück nehmen, was ich, zur Vermeidung von un- nvthigen Unkosten, genau zu beachten bitte. Ich bitte hierdurch nochmals freundlichst, diese Bitte zu erfüllen, diejenigen Handlungen aber, die bereits schon disponirt haben sollten, nachträglich zu remittiren. Elberfeld, März 1853. Ganz ergebenst R. L. Friderichs. s3i68.j Erwiderung. Es hat dem Rathe der Stadt Leipzig ge fallen, in Nr. 33 dieses Blattes öffentlich be kannt zu machen, daß er, auf fernerweite An träge der unter der Firma Piloty und Ldhle zu München bestehenden Kunstanstalt, Heft 5 bis 15 des in der „sogenannten" Englischen Kunstanstalt allhier erscheinenden Bilderwerkes, betitelt „Der Kunstverein" wegen darin enthal tener widerrechtlicher Nachbildungen verschie dener von Piloty und Ldhle herausgegebencn Lithographien, auf Grund des Gesetzes vom 22. Februar 1844, provisorisch mit Beschlag belegt habe, wie Solches, laut Bekanntmachung vom 13. December 1851, mit Heft 1 bis 4 der selben Stahlstichsammlung bereits geschehen sei. Zur nähern Erläuterung und Verständigung dieser Bekanntmachung sehe ich mich gendthigt, in Wahrung meiner Ehre, die Bewandniß und den Hergang der Sache in Folgendem zu ver öffentlichen. Die Sithographieen der Kunstanstalt von Piloty und Ldhle in München sind eben so wie die Stahlstiche der englischen Kunstanstalt, Co- pien nach Gemälden der in den Münchner Gallerien öffentlich aufgestellten Gemälde, größ tenteils älterer, niederländischer und italieni scher, Meister. Nach Art. 1 des Gesetzes vom 22. Februar 1844 steht in Sachsen das Recht, Werke der Kunst auf mechanischem Wege zn vervielfältigen, ausschließlich dem Urheber selbst und seinen Rechtsnachfolgern zu, und nach Art. XI soll der durch dieses Gesetz geordnete Rechtsschutz Ausländern nur insoweit gewährt werden, als sie nachzuweisen vermögen, daß in dem Staate, dessen Angehörige sie selbst sind, hiesi gen Angehörigen ein dergleichen Rechtsschutz gewährt werden würde; eine Bestimmung, durch welche nach einer Verordnung des königlichen Ministeriums des Innern vom 5. Januar d. I. den Sachsen die vollständigste Gegenseitigkeit verbürgt werden soll. Die Kunstanstalt von Piloty und Löhlc hat von keinem Einzigen der von ihr copirten Maler den Erwerb der Rechtsnachfolge, und eben so wenig für die darunter befindlichen Ausländer — dreiundvierzig Ausländer gegen nur zwei Inländer — den Beweis der Gegenseitigkeit des Schutzes geführt. Es ist ihr derselbe nicht ein mal abgefordcrt, sondern die Beschlagnahme, ohne daß diesem gesetzlichen Erfordcrniß genügt worden wäre, angeordnet worden. Wegen dieses, nach meinem Dafürhalten ungesetzlichen, Verfahrens habe ich bereits unter dem 24. Juli v. I. bei der königlichen Kreis- direction Beschwerde geführt, und cs ist hier auf, unter dem 9. August, dem Rathe einBer- antwortungsbericht abgcfordert, dieser aber noch bis heute, nach sieben Monaten, nicht erstattet, vielmehr unter dem 14. Januar und 23. Februar d. I. mit weitern Beschlagnahme» fortgefahren worden, obschon von mir neuer dings unter dem 14. Januar, Rekurs an die königliche Kreisdircction gegen jeden weitern Vorschritt in dieser Angelegenheit bis dahin eingelegt worden war, wo Dieselbe über die von mir geführte Beschwerde Sie vorbehaltene hauptsächliche Entschließung gefaßt ha ben wird. Muß ich nun auch dem Rathe hiesiger Stadt cs überlassen, die Angemessenheit und Gesetzmäßigkeit des von ihm eingeschlagcnen Verfahrens der höhern Behörde gegenüber zu rechtfertigen, so leuchtet doch ein, daß vordem Beweis des redlichen Erwerbes eines ausschließ lichen Vervielfältigungsrechts vom Autor, und vor Entscheidung der höhern Behörde, von einer widerrechtlichen Nachbild ung nicht füg lich die Rede sein kann- Eben so wenig als zu dieser vorgreifenden Verurtheilung steht aber dem Rathe der Stadt Leipzig die Macht oder das Befugniß zu, dem Forterscheinen des mehr gedachten Stahlstichwerkcs Hindernisse in den Weg zu legen. Abgesehen davon, daß ich nach der obangezogenen Verordnung des königlichen hohen Ministeriums, mir Bestimmtheit glaube darauf rechnen zu dürfen, daß schon von der königlichen Kreisdirection dem Art. XI des Ge setzes werde volle Rechnung getragen werden, so könnte selbst ein Fchlschlagen dieser Hoffnung mich nicht außer Stand setzen, meinen Abon nenten gerecht zu werden. Denn sollte gegen alles Erwarten die provisorische Maßregel des Rathes aufrecht erhalten werden, so würde ich jedenfalls unbehindert sein, die Hl. Serie des Kunstvereins in Oesterreich oder Preußen er scheinen zu lassen, da in beiden Staaten, außer dem Erwerb des Verlagsrechtes vom Autor, von dem Verleger einer Eopie auch noch der Beweis geführt werden muß, daß der Maler sich vor der Veräußerung des Originals das Recht der ausschließlichen Vervielfältigung aus drücklich Vorbehalten und solches binnen zwei Jahren auch wirklich in Ausführung gebracht hak. Diesen Beweis vermag die Kunstanstalt von Piloty und Ldhle auch nicht für einen Einzigen der von ihr, wie von mir, copirten Maler zu führen und ich werde daher die den Abnehmern des Kunstvereins gemachte Zusicherung vollstän diger Lieferung der III. Serie des Kunstvereins, der jenseitigen Bekanntmachung ungeachtet, pünktlich erfüllen. Leipzig, den 18. Mär; 1853. Die englische Kunstanstalt. A. H. Payne.
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