Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.04.1853
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- 1853-04-08
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- 08.04.1853
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519 1853.1 Bei dieser Lage der Sache und sofern auch in Preußen der Grund satz der vollen Gegenseitigkeit gilt, ohne daß der Fall vorgesehen wäre, daß der Vertrieb unbedingt verboten würde — was in Frankreich, wo es nur sehr wenig Nachdrucke von deutschen Werken geben dürfte, ohne allen Nachtheil für seine Staatsangehörigen geschehen konnte— stellt sich ein allgemeiner Vertrag mit dem deutschen Bunde, wodurch für die bereits veranstalteten Nachdrucke eine Vertriebsfrist gewonnen wird, als viel wünschenswerther heraus, als dies auf den ersten Blick den Anschein hat. Hl. Wir haben in den zwei vorstehenden Artikeln bei Beleuchtung der aus dem Frankfurter Journal abgedruckten Auslassungen über den hessen-darmstädtischen Vertrag mit Frankreich, zum Schutze des literari schen Eigenthums, den Doppelbeweis zu führen gesucht, erstlich, daß der Schutz eines von einem Inländer erworbenen Eigenthums dem aus wärtigen Verleger schon vermöge der Bundesgesetzgebung nicht verwei gert werden kann, und zweitens, daß durch das sächsische Gesetz dem Ausländer noch weit erheblichere Vortheile eingeräumt werden, als durch die französisch-deutschen Verträge. Heule wollen wir nun die in den Frankfurter Aufsätzen ganz besonders hervorgehobene Gefahr einer Auswanderung der deutschen Literatur nach Paris und die freiheitsmörderischen Anschläge auf die deutsche Presse näher in das Auge fassen. Bei der ganzen Haltung der mehrberegten Artikel freut es uns, daß die Befürchtungen derselben über den materiellen Punkt hinaus gehen; wir glauben allerdings mit gleich unzureichender Begrün dung. Daß die französischen Buchhändler schon jetzt befugt sind, die Erzeugnisse der deutschen Kunst und Literatur mit ausschließlichem Verlagsrecht zu erwerben, ist schon von uns erwähnt worden. Daß sie von diesem Rechte seit fünfzehn Jahren kaum in einem oder dem andern Falle Gebrauch gemacht haben, erweckt keine große Idee von ihrem Eifer, und die bisherigen Ergebnisse scheinen auch nicht den mindesten Anhalt für den tiefangelegten Plan zu bieten, deutsche Literatur und Kunst in Paris heimisch zu machen. Irren wir uns nicht, so ist sogar die unter Ludwig Philipp für viele Lehranstalten eingeführte Verpflichtung, deutsch zu lernen, von Ludwig Napoleon wieder aufgehoben worden- Daran, daß die Franzosen schon mehrmals, so unter Ludwig XIV. und Napoleon, daran gedacht haben, Paris zum politischen Central punkt Europa's zu machen, ist nicht zu zweifeln; es wäre aber in Wahrheit ein bemerkenswerthes Mittel zu diesem Zwecke, „deutschen Geistes Kraft und Macht" nach Paris zu ziehen, um Frankreich zur Herrschaft über Europa zu verhelfen, und schwerlich dürften die Franzosen sich durch einen solchen Plan geschmeichelt fühlen. Noch überdies hat aber „deutschen Geistes Kraft und Macht" sich bisher viel wirksamer im Zerstören als im Wicdcraufbauen gezeigt, und um nur «in Beispielzu erwähnen, baut es am Kölner Dom bereits sechs Jahr hunderte, während es kaum zweier Jahrhunderte bedurft hat, um die Kirche des reinen Gotteswortes bis auf die Grundmauern abzutragen. Wir zweifeln, daß Ludwig Napoleon viel damit gedient sein möchte, deutsche Awciselsucht und deutsche Tadelsucht in Frankreich einhei misch zu machen. Uns stellt sich die Schreckgestalt des neuen Paris, als Centralpunkt deutscher Kunst und Literatur, als ein sehr unschul diges Phantasiestück dar. Wenn ernste Stimmen aus Paris von dem völligen Stillstände „aller anregenden geistigen Thätigkeit und Erör- wrunq," sprechen und wenn dieser Stillstand Ziel und Frucht napoleoni- scher Politik wäre, so dünkte cs uns sehr unwahrscheinlich, daß dieselbe deutscher literarischerBewegung „diplomatischen"Vorschub leisten sollte- Voch viel weniger scheint aber Aussicht vorhanden zu sein, daß man sich in Paris versucht fühlen sollte, von „dem leeren und oberflächli chen Treiben der flüchtigen Tageserzeugnisse des Romans und Sa- lonsgeplauder" zu den tiefsinnigen Erörterungen des Volks der Den ker — wie wenig hat der gute Bulwec dieses Volk gekannt — über zugeben, die es selbst damals nicht gewollt hat, wo ein ganz anderer Geist der Wissenschaftlichkeit und der praktischen Forschung in Frank reich lebte und es gewohntwar, durch seine Leistungen aufdiesem Felde, vor den meisten andern Völkern sich auszuzeichnen. Uns scheint ein unversöhnbarer Widerspruch darin zu liegen, ein mal die Deutschen als ein Volk von Denkern zu bezeichnen und von ihren Schriftstellern zu erwarten, daß sie ihre Erzeugnisse am liebsten nach Paris verkaufen würden, und andererseits die heutigen Zustände der französischen Presse mit dem Plane zu verbrämen, Paris zum Cen tralpunkt deutscher Literatur machen zu wollen. In keinem Falle hat der Verfasser sich als Denker gezeigt, denn cs geht ihm das erste Erforderniß, die logische Klarheit, ab. Bange machen gilt aber nicht, auch da nicht, wo es sich im günstigsten Falle darum handelt, den Erzeugnissen deutscher Kunst und Literatur vermehrten Absatz zu eröffnen. Ist aber einmal das internationale Recht des literarischen Eigen- khums anerkannt, dann läßt es sich auch nicht mehr auf Frankreich beschränken. Wie es den Fuß bereits über den Kanal gesetzt hat, wird es bald auch den atlantischen Ocean überschreiten und mit derselben Si cherheit, mit welcher jetzt Gevatter Schneider und Handschuhmacher seine Waare auf alle Märkte der Welt bringt, wird in Zukunft auch der Künstler und Gelehrte nicht mehr dem ausgesetzt sein, von wohl wollenden Crispinen geplündert zu werden, unter dem beschönigendem Vorwände, durch wohlfeile Ausgaben für die Ausbreitung der Bil dung Sorge tragen zu müssen. Die allgemeinste Bildung wird dann verbreitet sein, wenn das Eigenthum an den Erzeugnissen der gei stigen Thätigkeit, mögen sie nun ausgeprägt werden in einer Form, in welcher sie wollen, unter allen Völkern die gleiche Achtung und den gleichen Schutz genießt. Es gab eine Zeit, wo die Bewohner der Schlosser ein Recht zu haben glaubten, den vorüberziehenden Kaufmann dafür bezahlen zu lassen, daß er nicht niedergeworfen und geplündert wurde. Es gab noch später eine Zeit, wo die Ufcrbewohner gestrandete Fahr-euge für gute Beute erklärten. Noch in den letzten Kriegen ist es für Recht gehalten worden, Kaperbriefe zur Plünderung friedlicher Schiffer auszugeben. Die fortschreitende Aufklärung über das We sen des Rechtes und des Eigenthums hat allen diesen Hebelgriffen ein Ziel gesetzt. Der Künstler, der Schriftsteller und der Erfinder sind heute die Einzigen, deren Eigenthum fast schutzlos geblieben ist, weil es nicht in die alten Register paßt und nur wenige Menschen dem Volke der Denker wirklich angehören, welches eine ebenso unsichtbare Gemeinde ist, wie die Gemeinde der Heiligen. Allein im Fortschritt sind wir auch auf diesem Felde begriffen und die Anerkennung dieses ursprünglichsten aller Rechte von Volk zu Volk gehört unter die erfreu lichsten Zeichen einer sonst trüben Zeit. Die Angriffe der Bosheit auf alles Eigenthum muß den Menschen dazu bringen, die Natur und das Wesen des Eigenthums näher zu untersuchen und je mehr dies geschieht, desto allgemeiner wird die Ueberzeugung von der Unantast barkeit des geistigen Eigenthums verbreitet werden, das heißt des Eigenthums, welches seine Quelle vorzugsweise auf die Thätigkeit der schöpferischen Kraft des menschlichen Geistes zurückführt. Originalausgaben und Nachdrücke. Der allgemein verbreitete Glaube, als seien die belgischen Nach drücke sehr viel wohlfeiler wie die französischen Originalausgaben, ist in sehr vielen Fällen unrichtig; und im Interesse der fran- zösischen Vcrleger u- der Moral ist es nothwendig darauf auf merksam zu machen. So kündigt man von Brüssel aus jetzt wieder an: „iverimee, I.e kruix Demetrius." 2 vols. 24 8-s netto. 75*
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