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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.11.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-11-24
- Erscheinungsdatum
- 24.11.1902
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19021124
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/F 272, 24. November 1902. Amtlicher Teil. 9713 H«r»er'sche Berlagshandlung in Freibur» i. B. 9732 Llimmsu 3.U8 Llkiaria Iig-aell 1903. ^Lllrliell 10 3gkts. 10 80 29. ^ällrliell 12 Nrn. 9 Hinftorff'sche Hofbuchhandlung, Verlags. Eonto in Wismar. 9728,29 Fritz Reuters sämmtliche Werke. Neue billige Volks- Ausgabe. 3. Aufl. Hermann Partei in Berlin. 9739 Plon-Nourrit L Eie in Paris. 9727 Schulze L Co. in Leipzig. 9733 Bernhard Tauchnitz in Leipzig. 9738 ^Vslls, Ibs Loa I^aä)l. (I.-Lci. vol. 3618.) Allgemeiner Verein für Deutsche Lttteratur in Berlin. 9726 Tanera, Eine Weltreise. 6 ^ 50 geb. 8 Verlag Kontinent in Berlin. Verlagsanstalt Kosmos in Berlin. Die Berliner Jöhre. Bd. I. 1 geb. 1 50 H. A. Wienecke in St. Petersburg. 9718 9734 9737 Amtliche Gekanirtmachungm. Bekanntmachung, Liiisilhrnng drr neuen Rechtschreibung betreffend. Das königlich preußische Kultusministerium hat unterm 16. Oktober d. I. in betreff der Einführung der neuen Rechtschreibung angeordnet! Von Lehrbüchern für den grundlegenden deutschen Schreib- und Leseunterricht, sowie für den Unter richt in der deutschen Rechtschreibung sind von Beginn des Schuljahrs 1903/4 ab nur solche zur Einführung in die Schulen zuzulassen, die den neuen -Regeln re.- ent sprechen. Bereits eingeführte Lehrbücher der bezeichnten Art dürfen, sofern ihre Benutzung bei Auslassungen oder unerheblichen, in der Klasse vorzunehmenden Aenderungen einzelner Lesestücke, Sätze oder Wortformen sich in Einklang mit den neuen »Regeln rc.« bringen läßt, auch noch im Schul jahr 1903/04, aber nicht darüber hinaus, weiter gebraucht werden Sonstige neu erscheinende Schulbücher, sowie neue Auf lagen der bereits eingesührten dürfen nur dann zugelassen werden, wenn sie in der neuen Rechtschreibung gedruckt sind. Für die im Gebrauch befindlichen Ausgaben vou Schul büchern ist, sofern diese nicht zu der oben bezeichnten Gattung gehören, eine Uebergangszeit von fünf Jahren (bis zum Schluff des Schuljahres 1907/8) zu gewähren. Diese Bestimmungen kommen, soweit es mit Rücksicht aus den Unterrichtsbetrieb vereinbar ist, durchaus den von den Vertretern des Buchhandels auf der Konferenz im Juni 1901 ausgesprochenen Wünschen entgegen. Immerhin werden auch so nicht geringe Opfer von dem Buchhandel gefordert. Es besteht insbesondre die Gefahr, daß seitens einzelner Schulen weitcrgehende Forderungen gestellt werden und so die von dem Ministerium beabsichtigte Schonung des Buchhandels illusorisch werden würde. Es liegt im Interesse in erster Linie des Verlags buchhandels, aber auch des Sortiments, daß weitergehende Ansprüche zurückgewiesen werden. Wir bitten deshalb die Herren Verlagsbuchhändler, sich übereinstimmend derartigen Forderungen gegenüber, unter Hinweis auf die Bekanntmachung des Ministeriums, ab lehnend zn verhalte», vor allem aber uns von derartigen Fällen Kenntnis zu geben, damit wir, falls dieselben sich mehren sollten, seitens der Verlegerkammer bei dem Ministerium vorstellig werden können. Die Herren Sortimenter bitten wir auch in ihrem eignen Interesse um Unterstützung in der Durchführung dieser Maß nahmen. Die Deutsche Derlegerkammer. Bonz. Fischer, de Gruytsr. vr. Giesecke. Mohrmann. Feld. Springer, vr. Trübner. Reisland. Nichtamtlicher Teil. Verein der deutschen Musikalienhändler. Der Vorstand des Vereins der deutschen Musikalien händler giebt im Vereinsorgan »Mnsikhandel und Musik- pflege-- (V. 7.) vom 15. November 1902 das Nachfolgende bekannt! Bekanntmachung. (Nachdruck verboten.) In Gemäßheit von H 3, Ziffer Sa der Satzungen des Börsenvereins der deutschen Buchhändler sind die in der Hauptversammlung des Vereins der deutschen Musikalien händler vom 29. April 1902 angenommenen veränderten Rabattbestimmungen vom Vorstand des Börsenvereins der deutschen Buchhändler unterm 3 November 1902 genehmigt worden. Wir bringen diese Rabattbestimmungen die laut Be schluß der Hauptversammlung bezw. des Vorstands am l. Januar 1903 in Kraft treten, wie folgt, zur Kenntnis nahme und Beachtung: Rabattbestimmungen des Vereins der deutschen Musikalienhändler zu Leipzig. 1) Jedes öffentliche Angebot von Rabatt in ziffer- mäßiger oder unbestimmter Fassung hat zu unterbleiben. 2) In gleicher Weise ist untersagt die Gewährung eines höhcrn Rabatts! o als 25"/g von de» Ordinär-Artikeln, b. als 10°/„ von den Netto-Artikeln, vornehmlich den billigen Ausgaben der Firmen! Andrö, Breitkopf L Härtel, Litolff, Peters, Schuberth L- Co., Steingräber und anderer; >'. als !>"/o von denjenigen Netto-Artikeln, die der Ver leger nicht höher als mit 33'/,»/, gegen bar ra- battiert. ä. Netto - Artikel, die der Verleger nur mit höchstens 25°/o gegen bar rabattiert, dürfen nur wie Bücher geliefert werden. 3) Diese angeführten Rabattsätze sollen die äußerste Grenze bezeichnen, bis zu der gegangen werden dars, jedoch ist es Verlegern und Sortimentern in Ausnahmefällen 1278
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