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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.11.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-11-24
- Erscheinungsdatum
- 24.11.1902
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19021124
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190211249
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9714 Nichtamtlicher Teil. ^ 272, 24. November 1-02. gestattet, größere Partien eines Werks an Behörden, Institute, Gesellschaften und dergleichen zu besonders er mäßigten Preisen zu liefern. Als größere Partie sind zu betrachten: die gleichzeitige Lieferung a. bei Chorstimmen: von mindestens 100 einzelnen Chorstimmen eines Werks; d. bei Orchester-Dublierstimmen: von mindestens 50 Stimmen des Streichquintetts oder Streichquartetts desselben Werks; o. bei Texten: von mindestens 100 Texten eines Werkes; ä. bei Studienwerken der Gesangs- und Instrumental musik: von mindestens 50 Exemplaren eines Werks 4) Kataloge moderner Musikalien, die mißbräuchlicher weise die Bezeichnung »antiquarische Musik« führen, sind unzulässig. 5) Jedes Mitglied ist berechtigt, an seine Angestellten für deren persönlichen Gebrauch zu Nettopreisen zu liefern, dagegen ist es verpflichtet, die Benutzung der Verlangzettel zu eigenmächtigen Bestellungen zu verbieten Leipzig, Deutsches Buchgewerbehaus, den 15. November 1902. Der Vorstand des Vereins der deutschen Musikalienhändler zu Leipzig. Fritz Schuberth, Ernst Eulenburg, Karl Peiser, Schriftführer. Schatzmeister. Preßleiter. Max Brockhaus, Archivar. Carl Andrä, Frankfurt a. M; Bernhard Hartmann, Elberfeld; Franz Plötner, Dresden; Bruno Scheithauer, Berlin; Eugen Spitzweg, München. Karl Hesse, Geschäftsführer Im Anschluß hieran teilt die Geschäftsstelle des Vereins folgendes mit: Bekanntmachung. Am 15. November 1902 versandten wir in Ansehung der am 1. Januar 1903 in Kraft tretenden neuen Rabattbestimmungen an die Mitglieder des Vereins der deutschen Musikalienhändler nachstehend abgedrucktes Rundschreiben nebst den erwähnten zwei Anlagen und sehen den Bestellungen entgegen. Leipzig, Deutsches Buchgewerbehaus, den 15. November 1902. Geschäftsstelle des Vereins der deutschen Musikalienhändler zu Leipzig. Karl Hesse, Geschäftsführer. (Nachdruck verboten.) Leipzig, Deutsches Buchgewerbehaus, den 15. November 1902. Geehrter Herr Kollege! Um die Einführung des niedrigern Rabatts beim Publikum zu erleichtern, haben wir die nachstehende Erklärung: -An das Noten kaufende Publikum» drucken lassen und stellen unfern Mit gliedern davon 25 Exemplare kostenlos zur Verfügung, so daß Sie sich Ihren Abnehmern gegenüber nötigenfalls rechtfertigen können. Wir haben vorgezogen, die ziffernmäßigen Rabattsätze in dieser Erklärung nicht anzugeben, damit die darin verzeichneten Höchstrabatte nicht von allen denjenigen als Regel beansprucht werden, die an niedrigere Sätze gewöhnt sind und sich bisher damit begnügt haben. Von den vom 1.Januar 1903 ab giltigen -Rabattbestimmungen« haben wir gleichfalls Exemplare drucken lassen, fügen davon einen Abdruck hier bei und stellen Ihnen bis zu 5 Exemplaren für Ihre Angestellten kostenlos zur Verfügung. Bei weiterm Bedarf liefern wir zum Selbstkostenpreis: »An das Noten kaufende Publikum- an Vereinsmitglieder an Nichtmitglieder 25 Exemplare für — 40 H für — 50 -z 100 „ 1 ^ 50 -z 2 ^ 25 300 „ ,, 3 — c) 4 ^ 50 500 „ 4 ^ 50 cZ 8 1000 „ 7 ^ 50 ^ „ 9 ^ 10 Expl. der Rabattbestimmungen an Vereinsmitglieder für 30 ^ 10 „ „ „ ,, Nichtmitglieder „ 40 H bei größern Partien nach Uebereinkunst billigst, und wollen Sie Ihre Bestellung baldigst an die Geschäftsstelle des Vereins gelangen lassen. Hochachtend Der Vorstand des Vereins der deutschen Musikalienhändler zu Leipzig. Carl Andr6. Max Brockhaus. Ernst Eulenburg. Bernhard Hartmann. Carl Peiser. Franz Plötner. Bruno Scheithauer. Fritz Schuberth. Eugen Spitzweg. Karl Hesse, Geschäftsführer. An das Noten kaufende Publikum! Die allgemeinen Preissteigerungen, insbesondere die in letzter Zeit wesentlich verteuerte Herstellung der Musikalien und die fast durchgängige Erhöhung der Geschäftsspesen machen es unmöglich, die bisher vielfach gewährten hohen Rabatte beim Verkauf von Musikalien ferner zu bewilligen. Zum Schutz des Musikalienhandels hat deshalb der Verein der deutschen Musikalienhändler beschlossen, daß fernerhin die Rabattsätze einzuschränken sind, und hat jede Unterbietung der festgesetzten Höchstrabatte für straffällig erklärt. Auf Wunsch kann jede Firma die gedruckten Rabattbestimmungen des Vereins zur Kenntnisnahme vorlegen. Denjenigen Handlungen, die mit höherem Rabatt verkaufen sollten, würde auf Grund der Vereins bestimmungen die Lieferung der Musikalien seitens der Verleger entzogen, so daß ihnen die Fortführung ihrer Geschäfte unmöglich gemacht wäre. Die neuen Rabattbestimmungen sind vom 1. Januar 1903 ab giltig und zwar für alle Musikalien- und Buchhandlungen Deutschlands, Oesterreichs und der Schweiz. Der Vorstand des Vereins der deutschen Musikalienhändler. Berlin, Dresden, Elberfeld, Frankfurt a. M., Leipzig, München. Carl Andre. Max Brockhaus. Ernst Eulenburg. Bernhard Hartmann. Carl Peiser. Franz Plötner. Bruno Scheithauer. Fritz Schuberth. Eugen Spitzweg. Karl Hesse, Geschäftsführer. Die Sekretierung des Börsenblatts. (Vergl, Nr. 24g, L4S, 247, 2bk, 262, 287 d. Bl.) vm. Die Geheimhaltung des Börsenblatts gegenüber den Bibliotheken muß auch der Verlag, insbesondre der wissenschaftliche, als eine Maßregel bezeichnen, die gegen seine Interessen gerichtet ist. Es muß daher auch sein Be streben sein, dahin zu wirken, daß den Bibliotheken das Börsenblatt möglichst bald wieder zugänglich gemacht wird. Die größern Bibliotheken, namentlich die der Universi täten, sind die besten Abnehmer der wissenschaftlichen Ver leger. Viele Werke, in erster Linie Monographien, können nur unter der Voraussetzung verlegt werden, daß man auf ihre Anschaffung von einer Reihe von Bibliotheken rechnen kann. Jeder verständig und kaufmännisch denkende Buch händler wird daher danach streben, den Wünschen solcher Abnehmer nach Möglichkeit entgegsnzukommen. Da den Bibliotheken sehr viel daran liegt, über alles das, was im Buchhandel erscheint, möglichst bald unterrichtet zu werden, so ist es selbstverständlich, daß den Bibliotheken das ganze Börsenblatt zugänglich gemacht werden muß. Sind doch in der täglichen Bibliographie nicht die Be merkungen über die Neuerscheinungen enthalten, in der die Verleger ihren Inhalt darzulegen und darauf hinzuweisen pflegen, in welchen Kreisen auf Abnehmer gerechnet werden kann. Das zu wissen, ist aber auch den Bibliotheks-Vor ständen von Wichtigkeit. Können sie das nicht mehr durch das Börsenblatt erfahren, dann werden die Verleger ge zwungen, die Bibliotheken durch besvndre Ankündigungen von ihren Neuerscheinungen in Kenntnis zu setzen. Dies wäre nicht nur eine Mehrbelastung für den Verleger, sondern auch eine Schädigung der Einnahmen des Börsenblatts, da der Verleger seine Neuigkeits-Rundschreiben teilweise nur des wegen bisher auch im Börsenblatt veröffentlicht hat, damit sie dadurch in denjenigen Kreisen bekannt werden, die sie nicht zugesandt erhalten. Dazu gehören insbesondre auch die Bibliotheken.
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