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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.07.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-07-31
- Erscheinungsdatum
- 31.07.1902
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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,'6 175, 31. Juli 1902. Nichtamtlicher Teil. 6069 53690. Ullstein L Co., Berlin, Kochstr. 23/24 : Eine Eule. 53345. Veit L Co., Leipzig: Schild mit V. L 0. 51981. Verlag der deutschen Modenzeitung August Pölich, Leipzig, Markgrafenstr. 4: Verschiedene Engels gestalten, welche Vorhang Zurückschlagen. 52245. Verlag der deutschen Modenzeitung August Polich, Leipzig, Markgrafenstr. 4: Eine Frau, welche beim Nähen ist. 52509. Verlagsbuchhandlung von Richard Schoetz, Berlin, Luisenstr. 36: Schutzmarke mit Inschrift »Niemals zurück«. 53346. F. C. W. Vogel, Leipzig, Schillerst!. 8: Frauengestalt mit Schale in der Hand. 51095. F. Volckmar, Leipzig, Hospitalstr. 10: Ein nach vorn gebeugter Mann mit Büchern auf dem Rücken, welcher sich auf eine Tafel stützt. 52768. F. Volckmar, Leipzig, Hospitalstr. 10: Merkurkops und Umschrift »Arbeit bringt Segen«. 54157. A. Weichert, Berlin, Neue Königstr. 9: Ausgeschla genes Buch mit Buchstaben L. IV. und zwei ge kreuzten Federposen. Diejenigen, welche sich diese Zeichen haben eintragen lassen, haben ihre Rechte sichergestellt und können nun nicht mehr von unlautern Konkurrenten bedroht werden. Leider ist nach unserer Gesetzgebung die Okkupation von Waren zeichen nicht nur geduldet, sondern dom Gesetze nach direkt erwünscht, und es hat sich daher unsere Rechtsprechung dieser recht unschönen Tendenz des Warenzeicheugesetzes nicht ent ziehen können. Wer sich heute ein nicht geschütztes Zeichen eines andern aneignet und eintragen läßt, kann also nicht wegen unlautern Wettbewerbs belangt werden, sondern handelt durchaus gesetzlich, weil die Gesetzgeber den nach lässigen Benutzer eines Zeichens rechtlos machen wollten. Es ist dies besonders von denjenigen zu beherzigen, welche bisher ihre Zeichen etwa aus Sparsamkeits- oder andern Rücksichten nicht haben eintragen lassen. In andern Branchen, ivo die Konkurrenz schon schlechtere Früchte gezeitigt hat als gerade im Buchhandel, sind solche Handlungen an der Tages ordnung, und es liegen auch Gerichtsentscheidungen vor, welche den Zeichendiebstahl direkt für gesetzlich erklären. Hier gegen haben sich zwar schon viele Stimmen erhoben, besonders auf den Versammlungen des Vereins für gewerblichen Rechts schutz, doch ist bis jetzt eine Aenderung des Warenzeicheu gesetzes in dieser Richtung noch nicht herbeigeführt worden, weil der formelle Eintragungszwang auch gewisse Vorteile im Geschäftsverkehr zur Folge hat. Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. Unlauterer Wettbewerb. (Nach druck verboten.) — Das Landgericht Magdeburg hat am 18. Februar d. I. den Kaufmann Ehrenfried Finke wegen unlaute ren Wettbewerbs zu 150 ^ Geldstrafe verurteilt. Der Ange klagte hatte in Zeitungsanzeigen bekannt gemacht, daß er Kleider stoffe, welche aus Konkursmassen stammten, zu -staunend billigen festen Taxpreisen- verkaufe. Hierin ist das strafbare Delikt vom Gericht erblickt worden. In seine Filiale brachte er Nach schübe aus dem Hauptgeschäfte, die Preise setzte er willkürlich fest; demnach war seine Angabe thatsächlich unrichtig. Die Waren aus seinem eigenen Geschäfte, welche nicht aus Konkursmassen stamm ten, waren teilweise verstaubt und verstockt. Die von ihm hierfür angesetzten Preise sollten die Einkaufspreise sein oder auch noch unter diesem »Taxpreise- stehen, wie er in den Anzeigen sagte, was aber nicht der Fall war. Bei den Nachschüben setzte er die Preise willkürlich fest. — In der Revision des Angeklagten, die am 29. Juli vor dem Reichsgericht zur Verhandlung kam, wurde ausgeführt, daß der Begriff Taxpreise nicht feststehe; der Ange klagte habe die Preise so angesetzt gehabt, daß sie den Taxpreisen entsprachen. Das Reichsgericht verwarf die Revision als unbegründet. Das Landgericht habe festgestellt, daß unter -Taxpreisen, vom Publikum solche Preise verstanden würden, die von ganz besonders Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 69. Jahrgang. Papierzölle. — Zu den von der Zolltarifkommission des Reichstags beschlossenen Erhöhungen der Papierzölle wird der -Nationalzeitung, aus Kreisen der Papierverarbeitungsindustrie -Unter den vaterländischen Industrien, die in den letzten Jahrzehnten in kraftvoller Entwicklung emporgeblüht sind, nimmt die deutsche Papierverarbeitungsindustrie eine der ersten Stellen ein. In der Hauptsache auf Massenerzeugung ihrer Waren an gewiesen, hat diese Industrie mit Eroberung des Weltmarktes einen ungeahnten Aufschwung genommen. Von der heimischen Gesamterzeugung der Papierverarbeitung wurden schließlich 40— 50 Prozent im Werte von 210 Millionen Mark ins Ausland aus geführt, und die Industrie schien berufen, sich noch weiter aus zubreiten, sofern man ihr nur die Grundbedingungen ihres Da seins ließ, d. h. ihr die Produktionskosten nicht verteuerte bezw. ihr nicht den Weltmarkt verschloß. Diese Industrie, die so glän zende Proben ihrer Leistungsfähigkeit abgelegt und der noch eine mächtige Entfaltung beschieden war, soll dem Untergange geweiht, hingeopfert werden durch eine blindwütige Schutzzollpolitik. Es ist kaum ein Roh- oder Hilfsstoff, kein einziges Vorsabrikat der Industrie übrig geblieben, das in der Zolltarifkommission des Reichstags nicht mit höheren Zöllen, ja mit dem Drei- und Vier fachen des bisherigen Zolls belegt worden wäre. So hat man erhöht den Zoll auf: Holzschliff von 1 auf 3 Zellstoff von 1 auf 3 Pappe von 1 auf 4 Strohpapier von 1 auf 4 Packpapier vom 3 auf 4 sonstiges Papier von 6 auf 10 Buchbinderleinen von 30 auf 60 Leim von 3 auf 5 Stärke von 12,50 auf 16 Stärkegummi von 12,50 auf 18 Kasein von 0 auf 10 Farben u. s. w. u. s. w. -Es unterliegt keinem Zweifel, daß diese enormen Zoll erhöhungen zum großen Teil dazu dienen sollen, durch absolute Fernhaltung ausländischen Wettbewerbs die Ringbildung in der Rohstoffindustrie zu fördern. Damit wäre die Papierverarbeitung Druck- und Buchgewerbe zu zählen ist, in der Hauptsache auf Massenerzeugung ihrer Waren angewiesen. Bei diesen Massen waren ist der Verkaufspreis im einzelnen derart kalkuliert, daß eine Erhöhung desselben im Falle der Steigerung der Selbst kosten unmöglich ist. Vor allem aber kommt m ^Betracht, daß würde viel intensiver wirken. Durch ihre vielfache Ausgestaltung nach der rein künstlerischen Seite (die Luxuspapierindustrie, die Chromolithographie u. dergl.) ist die Papierverarbeitung mit er heblichen einmaligen Kosten (Aufwendung für Originalzeichnungen, Lithographien, Klischees, Manuskripte u. dergl.) belastet. Diese Kosten sind so bedeutend, daß nur auf der Basis eines möglichst mit seiner Aufnahmefähigkeit diesen Ausgleich zu bieten. Vielmehr kann nur eine möglichst unbeschränkte Äbsatzgelegenheit auf dem Weltmarkt eine lohnende Verteilung jener einmaligen Kosten garantieren. Die Verschließung oder Beschränkung des Weltmarktes würde also teils zur Aufgabe der Produktion, teils zur Verschlech terung und Verteuerung der Waren führen, d. h. die Industrie müßte von der heutigen Höhe ihrer technischen Leistungsfähigkeit heruntersteigen und verkümmern. Dabei ist wohl zu berücksichtigen, daß diese Industrie (nach der Zählung von 1895) rund 220 000 Personen beschäftigt, ungerechnet die vielen Künstler und Künst lerinnen. die heute für die Papierverarbeitung als Lieferanten von Originalentwürfen, Malereien u. s. w. thätig sind. -Die Verwirklichung dieser trostlosen Aussichten werden frei lich zahlreiche Unternehmer der Industrie nicht abwarten. Sie werden vielmehr mit ihren Betrieben auswandern. Viele unserer ersten Firmen aus der Papierverarbeitung haben seit Jahren im Ausland Niederlassungen, zum Teil mußten solche Filialen ^ in England und sonstwo gegründet werden, um die wird die Expatriierung zahlreicher Betriebe der Papieroerarbeitung nicht mehr auf allzu große Bedenken bei den Unternehmern stoßen. Daß es sich dabei gerade um die intelligentesten und auch um die steuerkräftigsten Unternehmer handeln wird, die man vom heimischen 796
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