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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.06.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1894-06-02
- Erscheinungsdatum
- 02.06.1894
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18940602
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189406021
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18940602
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- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1894
- Monat1894-06
- Tag1894-06-02
- Monat1894-06
- Jahr1894
- Titel
- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.06.1894
- Autor
- No.
- [1] - 3367
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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — JahrcsprciS: für Mitglieder ein Exemplar Ii> sür Nichtmiiglieder 20 Börsenblatt für den Anzeigen: für Mitglieder 10 Psg., für Nichtmitglieder 20 Psg-, für Nichtbnch-- händler 30 Psg. die dreigefpaltene Petit zeile oder deren Raum. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Leipzig, Sonnabend den 2. Juni. 1894. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Nachstehende Zusammenstellung der vom Börsenvereiu der Deutschen Buchhändler in neuerer Zeit geschaffenen Einrichtungen soll diese den Mitgliedern des Börsenvereins in Erinnerung bringen und zur Benutzung empfehlen: 1. Amtliche Stelle für den Deutschen Buch-, Kunst- und! Musik-Verlag in New York. Sie wird von den Herren Kurt Moebius, Buchhändler (39 Last 19"' 8troet), und Gvepel L Raegener, Rechts anwälte (280 Lroaärvazch, in New Dort verwaltet. Alle für dieselbe bestimmten Zuschriften und Sendungen sind an die fol gende .Adresse zu richten: Amtliche Stelle für den Deutschen Buch-, Kunst- und Musik-Verlag (Osrinan Lootc-, ^.rt- anä Nusilr --lpAsnozZ Kurt Moebius, 39 Last 19^ Ltrsst, New Jork. Sie hat die Aufgabe, die Rechte und Interessen der deutschen Verleger und insbesondere der Mitglieder des Börsenvereins be züglich des 6op^rlKbt in den Vereinigten Staaten von Amerika wahrzunehmen. Zu diesen! Zwecke übernimmt dieselbe: 1. die Besorgung aller Eintragungen in die in der Biblio thek des Kongresses zu Washington geführte Eintrags rolle und die fortlaufende Kontrollierung derselben in dem von dem Bibliothekar herausgegebenen „6atato§!is ok Ditto - Lntriss ok tlls Inbrarian ok (tonAross"; 2. die Erteilung von Rechtsauskunft hinsichtlich dieser Ein tragungen; 3. die Gewährung von Rechtsbeistand hinsichtlich aller das Amerikanische Urheber- und Verlagsrecht betreffenden Fragen. (Vgl. die Bekanntmachung vom 10. April 1894, Börsenblatt 1894 Nr. 87.) 2. Amtliche Stelle für den Deutschen Buch-, Kunst- und Musik-Verlag in London. Die Verwaltung derselben ist Herrn Max Jesing in Lon don, Vertreter der Firma Breitkopf L Härtel, 54 6rost Llart- doroiiAll Ltrsst, Donäon IV., übertragen, an welchen alle für die selbe bestimmten Zuschriften und Sendungen zu richten sind. Sie vermittelt die zum Schutze des Urheberrechts an Werken der Litteratur und Kunst in Großbritannien erforderliche An meldung bei der Ober-Zollverwaltung in London und bietet den Mitgliedern des Börsenvereins die durch das englische Zollgesetz ^ und durch die Bekanntmachung der Ober-Zollverwaltung vom 16. März 1888 gewährten Vergünstigungen. (Vgl. die Bekanntmachung vom 15. Mai 1893, Börsenblatt 1893 Nr. 111.) 3. Auskunftstelle für Urheber- und Verlagsrecht in Leipzig. Nach einem mit Herrn Rechtsanwalt vr. Paul Schmidt in Leipzig getroffenen Uebereinkommen besorgt derselbe: 1. alle Eintragungen in die beim Rat der Stadt Leipzig geführte Eintragsrolle, 2. die Erteilung von Rechtsauskunft hinsichtlich dieser Ein tragungen, 3. die Gewährung von Rechtsbeistand in allen das Urheber- und Verlagsrecht betreffenden Fragen, und zwar dergestalt, daß die Dienstleistungen unter 1. und 2. nicht von den Mitgliedern, sondern vom Börsenvereine, die Dienst leistungen unter 3. zu noch näher mit dem Vorstande zu verein barenden Bedingungen von den Vereinsmitgliedern vergütet werden. (Vgl. die Bekanntmachungen vom 20. Okt. 1891, Börsenblatt 1891 Nr. 249, u. vom 2. Jan. 1892, Börsenblatt 1892 Nr. 5.) 4. Buchhändlcrischc Verkehrsordnung. Angenommen in der Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig, 26. April 1891. Der Zweck der Buchhändlerischen Verkehrsordnung ist die Regelung des geschäftlichen Verkehrs der Deutschen Buchhändler, einschließlich der mit dem Deutschen Buchhandel verkehrenden aus ländischen Firmen, unter einander. Die Bestimmungen der Verkehrsordnung sind, in Ermangelung besonderer Vereinbarungen von Firma zu Firma, verbindlich für den geschäftlichen Verkehr 1. der Mitglieder des Börsenvereins der Deutschen Buch händler, bezw. der von denselben vertretenen Firmen, unter einander; 2. der Mitglieder des Börsenvereins, bezw. der von diesen vertretenen Firmen, mit denjenigen Nichtmitgliedern bezw. den von diesen vertretenen Firmen, sowie der letzteren unter einander, welche durch eine dem Vor stande des Börsenvereins abzugebende, von ihnen Unter zeichnete Erklärung die Verkehrsordnung sür sich als verbindlich anerkannt haben und als solche vom Vor stande im „Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel" bekannt gemacht und im „Adreßbuch des Deutschen Buch handels" bezeichnet worden sind. (Vgl. die Bekanntmachung vom 27. April 1891, Börsenblatt 1891 Nr. 114.) Elnundsechzigster Jahrgang. 454
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