! S^0 Ä°"s!?Ü-n- : Nr. 109 <N. 6S). Leipzig, Freitag den 30. Mqi 1919. 88. Jahrgang. Redaktioneller Teil. T Bekanntmachung. Die Bezugszeit des Börsenblattes fllr den Deutschen Buchhandel ist halbjiihrig (1. Januar bis SV. Juni oder 1. Juli bis 31. Dezember), mithin ist die Lieferzeit für das erste Halbjahr ISIS am 30. Juni d. I. abgelaufen Es macht sich daher für das zweite Lalbjahr 1919 eine Neubestellung notwendig: s> für Nichtmitglieder des Börsenvereins (das Börsenblatt wird nur an solche Firmen geliefert, die im Adreß buch des Deutschen Buchhandels verzeichnet stehen), b) für Mitglieder des Börsenvereins, die außer den ihnen zustehenden kostenlosen Mitglieds-Exemplaren noch weitere beziehen wollen An die Mitglieder des Börsenvereins wird das Börsenblatt in einem Stück als Vereinsorgan kostenlos ohne Bestellung weitergeliefert. Die Zustellung dieses Stückes erfolgt im Deutschen Reiche nur durch Postüberweisung. Weitere Stücke können auch durch Kommissionär bezogen werden. Den Mitgliedern im Ausland wird der Bezugsweg freigestellt; sie können das Börsenblatt wie folgt beziehen: a) durch Kommissionär, b> unter Kreuzband (bei Zahlung der Portoauslagen), c> durch Postbezug unter Vergütung des bei dem Postamt hinterlegten halbjährlichen Betrages von ^ 100.—. Die Rückzahlung erfolgt gegen Einsendung der Postquittung, nach Abrechnung mit der Post, am Schluß des Lalbjahrs. Kreuzbandsendungen nach dem Ausland übernimmt die Geschäftsstelle nur für tägliche Zusendung und für die ganze Dauer der Bezugszeit. Das Postgeld wird nach Schluß eines jeden Vierteljahrs durch Barfaktur erhoben. Nicht mitglieder haben neben dem Postgeld noch eine Versendungsgebühr von ^ 5.— jährlich zu zahlen. Der Bezugspreis beträgt: für Nichtmitglieder- und weitere Mitglieder-Eremplare für das halbe Jahr ./t LS - (durch Postüberweisung), -F rr.- (durch Kommissionär und Kreuzband). Wir bitten Sie, sich der Bestellzettel in dieser Nummer zu bedienen und sie umgehend an uns einzusenden, wenn Ihnen an der rechtzeitigen Lieferung des Börsenblattes vom 1. Juli an ge legen ist. Die Stücke fllr die Postüberweisung müssen von uns dem Zeitungspostamt bis zum IS Juni gemeldet werden. Abbestellungen innerhalb der Bezugszeit können nicht anerkannt werden. Erhöhungen der Bezugspreise im Laufe der Bezugszeit müssen mit Rücksicht auf die Wirt schaftslage Vorbehalten bleiben Maßgebend sind im übrigen die -Bestimmungen über die Berwaltung des Börsenblattes«, die von uns bezogen werden können. Leipzig, den 28. Mai I9l9. Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Orth, Syndikus. 437