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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.07.1882
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1882-07-31
- Erscheinungsdatum
- 31.07.1882
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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Il- 175, 31. Juli. Nichtamtlicher Theil. 3209 und Berlin mit Iah. Weiß, Leonhard Thurneysser und Christoph Runge genannt. Der hier zugemessene Raum gestattet nicht, anders als nur flüchtig der übrigen Länder Europas zu gedenken. An der Hand unsers kundigen Führers durchwandern wir den skandinavischen Norden, Italien mit seiner weltberühmten Druckerdynastie der Aldi in Venedig, der Druckerei der Propaganda in Rom, der Giunta in Florenz, Frankreich mit der den Aldi ebenbürtigen Familie der Stephani, die Niederlande mit dem großen Christoph Plantin in Antwerpen und dem dritten strahlenden Gestirn in der Geschichte des Druckwescns, der Elzeviersamilie, seiner England mit seinen in Vergleich zu den eben genannten allerdings erst in zweiter Reihe stehenden, aber immerhin hoch bedeutenden Druckern, endlich Nordamerika mit einem der berühmtesten Drucker aller Zeiten: Benjamin Franklin, und schließlich noch den slawischen Oste», die Türkei und die ostasiatischcn Länder. Jedes einzelne der hier aufgeführten Capitel ist so voll inte ressanter Details, die Darstellung ist so übersichtlich und klar, daß Jedem, der sich für das hier behandelte Thema interessirt — und das dürften doch wohl sämmtliche Leser des Börsenblattes sein — das eigene Studium des Werkes nicht genug empfohlen werden kann. Mit Ungeduld wird jeder Leser des ersten Bandes dem Erscheinen des zweiten (Schluß-) Bandes entgegensehen; der Verfasser liefert uns mit dieser Arbeit genau das, was er zu schaffen sich vorge nommen hat: ein praktisches, erschöpfendes und dabei lesbares und anregendes Handbuch über die Geschichte der Kunst, aus welcher unser gesammtes Gewerbe, unser Aller Streben und Gedeihen auf- gebaut ist. Daß auch die typographische Ausstattung des Buches muster gültig ist, wird bei einem Werke, auf welchem als Verfasser, Verleger und Drucker die Namen Carl B. Lorck, I. I. Weber und W. Drugu- lin glänzen, wohl kaum der Erwähnung bedürfen. Aus einige kleine Druckfehler (der Aristoteles des Aldus Manutius wurde nicht 1598 sondern 1498 vollendet sS. 177), Heinrich Stephanus II. wurde nicht 90, sondern 70 Jahre alt sS. 207), und einige unbcdcntende typographische Jncorrectheiten) sei nur zum Beweis genauesten Studiums und zum Zweck der Verbesserung in der sicherlich bald folgenden zweiten Auflage aufmerksam gemacht. Rudolf Winkler. In Sachen Keppel L Müller contra „solides" Sortiment. Die Hrn. Keppel L Müller in Wiesbaden unterschieben uns eine Verdrehung des Sinnes und Inhaltes ihres Protest-Circulares, indem sie darin nicht gesagt haben wollen, daß der Geschäftsbetrieb der sog. modernen Antiquare einzig existenzbercchtigt wäre. Dem gegenüber müssen wir constatiren, daß in jenem Protest-Circulare ausdrücklich die „Haltlosigkeit" des sog.soliden Sortimentes dargethan sein soll, daß dieses ausdrücklich „überlebt" genannt wird, während daneben der Geschäftsbetrieb der modernen Antiquare ebenso aus drücklich als gesund und von der Zeit gefordert bezeichnet wird. Wir unterbreiten es getrost dem Urtheil aller unbefangen Denken den, ob in solchen Worten nicht dem Einen alle Existenberechtigung ab- und dem Andern zugesprochen ist. Wie wir unsere Erwiderung auf das Protest-Circular der Hrn. Keppel L Müller deshalb verfaßten, um den darin enthaltenen objektiven Unwahrheiten zu widersprechen, so verfassen wir diese Berichtigung, um die subjektive Kampfesweise genannter Herren, die ja in ihrer realistischen Auffassung des Buchhandels nur die Nutzanwendungen des Einmaleins für sich gelten lassen wollen, zu charakterisiren. Hamburg, 27. Juli 1882. Herold'sche Buchhandlung. Rechtfälle. Aus Paris schreibt man der Nat.-Ztg.: „Ein seltsamer Prozeß ist von der hiesigen 8oclst« äes autoars et compositsars cko Musiqus gegen Madame AmLlie Ernst, eine geborene Elsässerin, angestellt worden, weil dieselbe in verschiedenen Städten Frankreichs Poesien von Mitgliedern der erwähnten Gesellschaft öffentlich vorgelesen hatte. Madame Ernst, welche im Jahre 18K9 amtlich zur „lootrioo" an der Sorbonne ernannt wurde, war aller dings bei den Verhandlungen in der Lage, eine ganze Reihe von Zuschriften vorzuweisen, aus denen hervorging, daß gerade die her vorragendsten Dichter mit dem Verfahren der Gesellschaft, welcher sie angehören, durchaus nicht einverstanden sind. Der Vorgang selbst erklärt sich daraus, daß in Frankreich die Schriftsteller die Wahrung ihres geistigen Eigenthums nicht selbst übernehme», sondernder Genossenschaft übertragen, welche daun eine gewisse Tantieme bezieht. Mad. Ernst, die Wittwe eines Künstlers, welcher seiner Zeit von Berlioz als ein Rivale Paganini's bezeichnet wurde, mußte dem französischen Gerichtshöfe, wie ihr Vertreter behauptete, schon dadurch sympathisch erscheinen, daß sie angeblich wegen ihrer,französischen Reime einer Elsässerin' vom deutschen Tribunal in Straßburg zu vier Monat Festung verurtheilt wurde. In der Autographensammlung, welche die Verklagte vorlegen ließ, befand sich auch eine Zuschrift des ,Revanchedichters' Paul Deroulöde, dessen Poesien von Mad. Ernst besonders bevorzugt wurden. Derselbe gab zunächst seinem Bedauern darüber Ausdruck, daß die Gesellschaft, ohne die betheiligten Dichter zu fragen, den Prozeß geführt habe. In einer Nachschrift wies er dann darauf hin, daß er die ,Üim68 tranyaisos ck'uus Llsaeionne'mit Vergnügen gelesen habe. ,Auch dadurch', schloß der Brief, .kommen Sie uns zu Hilfe, und auch dafür danke ich Ihnen und beglückwünsche Sie sehr lebhaft.' Hr. Deroulöde kennt den Werth seiner Poesien selbst zu genau, als daß er es für billig halten könnte, wenn für die bloße Vorlesung dieser,uwts sonores' noch ein besonderes Honorar be willigt werden sollte. Victor Hugo saßt sich jedenfalls kürzer, wenn er jede Initiative für diesen Prozeß ablehnt. Alexandre Dumas, Alphonse Daudet, Franyois Coppöe und Andere schlossen sich ihm an. Der jüngere Dumas findet das Verhalten der Gesellschaft um so seltsamer, als Mad. Ernst die Poesien nicht singe, sondern vor lese. Der Gerichtshof von Douai, welcher das Urtheil zu fällen hatte, verschloß sich denn auch nicht den zu Gunsten der Verklagten angeführten Argumenten und wies die Klägerin in einer prinzipiell immerhin wichtigen Entscheidung ab, indem er Mad. Ernst zugleich einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 500 Francs zubilligte, weil die Klägerin seiner Zeit die Casse der Verklagten mit Beschlag belegt hatte. Das Urtheil selbst entspricht übrigens auch der deut schen Rechtsanschauung; Mad. Ernst wird jedenfalls in Zukunst ihre Revanche-Poesien sowie diejenigen ihres Gesinnungsgenossen Deroulöde unbeanstandet vortragen können." Miseellcn. Den Sortimenter-Collegen zur Beachtung! — Herr Gustav Wenzel in Hoyerswerda kündigt Pr. Circular das Er scheinen von: „Die Staats-, Civil- und Militär-Lausbahn" zum Preise von 8 M. (baar mit 33U>il>, L cond. mit 25U Rabatt an und bittet: „sich recht lebhaft sür de» Absatz dieses gediegenen Werkes zu verwenden". — In öffentlichen Blättern aber kündigt derselbe das Buch mit dem Bemerken an: „Bei directem Baar- bezug ist der Preis auf nur L M. festgesetzt, während dasselbe durch den Buchhandel bezogen 8 M. kostet." — Es genügt, dieses Verfahren hiermit einfach zur Kenntniß des Sortimentsbuch handels zu bringen. k.
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