X M, 20. Mai 1919. Künftig erscheinende Bücher. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchbandel. 4239 > Duncker k Humblot Im Juni liefern wir nach unserer Fortsetzungsliste und nach den eingegangenen Bestellungen aus: Lehrbuch -es deutschen Gtaatsrechts Von - Georg Meyer Nach dem Tode deö Verfassers in siebenter Auflage bearbeitet Or. Gerhard Anschütz III. Teil (Schluß) mit ausführlichen Registern und einem Nachtrag über die staatsrechtliche Entwicklung bis April 1919 Preis 12 Mark Der erste Teil erschien 1914, der zweite Teil 1917. „Warum besitzen wir im Grunde genommen nur ein System des deutschen — Reichs- und Landes- — Staats rechts? Diese Frage, so oft man sie sich auch vorlegt, wird immer die Antwort finden: Weil wir Georg Meyers Lehrbuch haben. Und in der Tat läßt sich an Fülle des Inhalts, Durchdringung deö Stoffes, sowie Übersichtlichkeit und Klarheit der Darstellung kaum ein zweites seiner Art neben ihm denken. Gerhard AnschützenS Verdienst ist es, nun schon zum zweiten Male das Buch vor dem Ver alten bewahrt- zu haben. Seinem Feingefühl verdanken wir eö, wenn aus dem Meyer nicht ein An schütz, seiner souveränen Beherrschung des Faches, daß aus dem Meyer von 1899 der Meyer-Anschütz von I9O5 und jetzt 1914 geworden ist." Plivaldozent Or. Oeschcy in Negers Entsch. Sammlung, Bd. 35. München u. Leipzig Soeben, Frühjahr 1919, wurde fcrtiggestellt: Lehrbuch -es deutschen Gtaatsrechts Von Georg Meyer weiland ord. Professor der Rechte in Heidelberg Nach dem Tode des Verfassers in siebenter Auflage bearbeitet mit einein Nachtrag über die staatsrechtlichen Reformen und Reformbestrebungen während der Kriegszeit, über Ur sachen und Ausbruch der Revolution und die Anfänge deö neuen Staatörechtö vr. Gerhard Anschüh Geh Justiz,at, ord. Prof. a. d. Universität Heidelberg XII und 1167 Seiten In 3 Teilen geh. M. 32.—, in I Halbleinenbd. geb. M. 38.- nur fest und bar. „Die letzte zeitgenössische Beschreibung deö gesamten deutschen Staatswesens so wie es vor der Umwälzung, in Reich und Einzelstaaten ausgesehen hat- Möge es dem Nachlebenden Kunde bringen von der rechtlichen Gestaltung dieses Staatswesens und möge es, über diesen seinen nächsten rechtswissenschaftiichen Zweck hinaus die Erinnerung wach ballen an eine Epoche deutschen Staatklebens, die unserm Volke mit der Erfüllung seines Einheitötraumes ein vordem von Vielen ersehntes, von Wenigen für möglich gehaltenes Maß von Macht, Glück und Glanz gebracht hat. Die nach unö kommen, werden sagen können, ob diese Epoche in der deutschen Geschichte nur eine Episode war und ebenso müssen wir es ihrem Urteil überlassen, ob die Ergebnisse der Revo lution von 1918 gegenüber dem, was an politischer Frei heit und sozialer Gerechtigkeit im bisherigen Deutschen Reich schon vorhanden war, oder doch ohne gewalisame Um wälzung erreichbar gewesen und auch sicher erreicht worden wäre, in irgendeinem Sinne einen Fortschritt bedeuten." Aus dem Vorwort. I