DöHsnvereins zahlen für eigene^nzelgen^*«Eanlg«^ ? die Aeile^für '/, S.,7^M.. '/z^S. 5^M.. ^/. 6^20 NI.. Stellen- ! ^ lu^r»e,7len ^eU^. ^ ^t^lede^r des ' 70 DI.. 135 M.^23(> ^N. Deila^en werden nicht ange- ^ Nr. 87 (R. S0>. Leipzig, Sonnabend den 3. Mai 1919. 88. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Mit unserer Bekanntmachung vom 20. Januar 1919 (Börsenblatt Nr. 16 vom 23. Januar 1919) haben wir dem Buchhandel davon Kenntnis gegeben, daß bei den preußischen Staatsbibliotheken mit einem Vermehrungsetat von mehr als 10000 Mk. gegen Verzicht auf den bisher gewährten Rabatt von 7)4^0 vom I. Januar 1919 an von der Erhebung des I0"/„igen Teuerungzuschlages abzusehen ist. Wir sind daraufhin auch mit den in Betracht kommenden Regierungen der anderen deutschen Bundesstaaten in Verbindung getreten, um mit diesen eine gleiche Regelung herbeizusühren. Dies hat zu einem erfreulichen Ergebnis geführt) der Vorstand gibt nachstehend die zustimmcndcn Antworten bekannt. Leipzig, den 30. April 1919. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 0r. Arthur Meiner. Paul Schumann. Hans Volckmar. Karl Siegismund. Otto Paetsch. Max Röder. Wegfall des Rabatts bei Staatsbibliotheken mit mehr als 1000Ü M Vermehrungsetat. Hessisches Daxmstadt, den 7. April 1919. Slaalsministcrinm. Zu Nr. St. M. 5806. Auf das gefällige Schreiben vom 3. Februar d. I. teilen wir Ihnen ergebenst mit, daß nach der von dem Ministerium des Innern getroffenen Anordnung von den Staatsbiblio theken mit einem Vermehrungseta! von mehr als .-/k 10 000.— <d s. die Hof- und Landcsdibliolhek, die Bibliotheken der Lan- des-Universität und der Technischen Hochschule) vom 1. Jan. 1919 an auf den 7st!> "-Ligen Rabatt bei Buchhändlerrechnungen verzichtet wird, wogegen der 107»ige Teuernngszuschlag nicht zu gewähren ist. Hessisches S t a a t s m i n i st e r i n m. (gez.) Ulrich. An den Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu L e i p z i g. Direktorium Oldenburg, den 16. Februar 1919. des Freistaats Oldenburg. Abt. der Kirchen und Schulen. Nr. 1251. Auf das Schreiben vom 3. d. M. Das Direktorium tritt dem Ihrerseits mit dem preußi schen Ministerium für Kunst und Wissenschaft abgeschlossenen Übereinkommen, nach dem der besondere Rabatt für die An schaffungen der öffentlichen Bibliotheken wegsüllt, anderer seits der Teuerungszuschlag nicht berechnet wird, für die hie sige öffentliche Bibliothek bei. <gez.) Greupel. An den Sächsisches Ministerium Dresden, den 9. April 19l9. des Kultus und öffentlichen Unterrichts. Nr. N42 Vers. Das Gesamtministerium hat, wie dem Vorstand aus sein hierher gerichtetes Gesuch vom 3. Februar d. I. eröffnet wird, beschlossen, dem gestellten Anträge zu entsprechen, und sein Einverständnis damit erklärt, daß die öffentlichen Biblio theken mit einem Jahresetat für Anschaffungen von mehr als./t 10 000.- vom 1. Januar d. I. ab den bisherigen Ra batt von Hs,7» nicht mehr erhalten, dagegen der Buchhandel ihnen gegenüber von der Erhebung des Teuerungszuschlages von >07» absieht. Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts. Für den Minister: <gez.) Boehme. An den Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leip z i g. Staatsministcrium. Weimar, den 7. März 1919. Departement des Kultus. II. 147 b. Auf das gefällige Schreiben vom 3. Februar 1919 er widern lvir, daß die darin vorgeschlageue Regelung in un serem Geschäftsbereich nur für die Universitätsbibliothek in Jena in Betracht kam. Auf unsere Anordnung hin hat die Universitätsbibliothek de» Vertrag mit den sic beliefernden Buchhandlungen im Sinne des dortigen Schreibens geändert, lgez.) Wuttig <i. V.). An den Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, z. H. des Herrn vr. A. Meiner in Leipzig. vörsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 325