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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.05.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-05-03
- Erscheinungsdatum
- 03.05.1919
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. X? 87, 8. Mai 1919. Die Wahl folgender n Mitglieder des Börsenvereins für den Verwaltungsrat der Deutschen Bücherei, v-r s-rren Oberbürgermeister a. D., Geheimer Rat vr. Dittrich in Leipzig Arthur Eeorgi in Berlin Karl W. Hiersemann in Leipzig Or. Alfred Kober in Basel Robert Kröner in Stuttgart , Hofrat Richard Linnemann in Leipzig Kommerzialrat Wilhelm Müller in Wien Kommerzienrat Paul Oldenbourg in München Staatsminister a. D. vr. Schröder, Erzellenz in Dresden vr. Paul Siebeck in Tübingen Or. Ernst Bollert in Berlin wurde von 25 Kreis- und Ortsvereinen empfohlen. Leipzig, den 3. Mai 1919. Der Wahl-Au-schutz des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler vr. Ernst Dollert, Vorsitzender. individualistischen oder der sozialistischen Anschauungen unab hängig ist, beweist vor allem die Geschichte der französischen Ur« hcbcrrechtsgesetzgebung. Am 11. Juli 1793 verkündete der Konvent das Gesetz über das Urheberrecht, das heute noch in Frankreich gilt und nicht zuletzt um deswillen bemerkenswert ist, weil es von einem Eigentum lproprietö- spricht. Das Gesetz wurde erlassen auf Grund eines Berichts des Konventsmitglieds Laianal, dessen Ausführungen heute, Ivo wir, nicht nur in Deutschland, sondern auch in andern Ländern, der Tatsache einer vollständigen Änderung der Grundlagen der bisher gel tenden Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung gegenüberstehen, bon großem Interesse sind. Man muß bedenken, daß dieses Stück Friedensarbeit geleistet wurde in den Tagen, in denen der rote Schrecken auf der Höhe stand und ungezählte Opfer dem Fallbeil verfielen. Der Bericht Lakanals stellt fest, daß das geistige Eigentum dasjenige Eigentum ist, das am wenigsten bezüglich seiner Be rechtigung bestritten werden könne. Es könne weder die re publikanische Gleichheit noch die Freiheit verletzen, man müsse sich nur Wundern, daß es einer so großen Revolution bedurft habe, um seine Anerkennung durchzusetzen. Der Berichterstatter weist dann darauf hin, daß nur dank der Plünderung seiner Schöpfungen durch literarische Räuber das Genie durch die Schrecken des Elends zur Unsterblichkeit gelangt sei; er erinnert den Konvent daran, daß Corneille in Armut gestorben sei, und wendet sich in schärfster Weise gegen die Ansicht, als ob durch den Druck ein Geisteswerk öffentliches Eigentum würde. Er stellt die Frage, weshalb der geistige Arbeiter, der seine Nächte der Erziehung seiner Mitbürger widme, sich mit einem unfrucht baren Ruhm begnügen müsse, und weshalb er nicht den berech tigten materiellen Nutzen dieser edeln Tätigkeit haben solle (W Die Ausführungen des Berichterstatters werden diejenigen, denen der Inhalt des Lontrat »ool-ü in Erinnerung ist, an manche Sätze Rousseaus erinnern, dessen Diktion die Männer von 93 sichtlich auch da bis zu einem gewissen Grade beeinflußt hat, wo es sich nicht um politische Gesetze und Angelegenheiten, sondern um solche handelte, die mit der Politik nichts oder doch nur sehr wenig zu tun haben. In welchem Maße die ganze 330 auch kein rechtes Verlangen nach dem n»,- waren durch das ewige Wachestehen und durch unnötige Härten — das darf man jetzt Wohl sagen; sie wurden auch uns nicht erspart — stets derart abgespannt, daß sic froh waren, wenn sie ein paar Stunden ruhen konnten. Ich habe noch keinen Bericht über die deutsche Gefangenen- sürsorge während des Krieges gelesen. Es wird nach der Rück kehr unserer Brüder aber sehr interessant sein, von diesen zu hören, wie die deutsche Regierung, die Städte und die Regi menter fortlaufend für sie gesorgt haben, um einen Vergleich mit dem Auslande ziehen zu können. Urheberrecht und Sozialisierung. Von Justizrat vr. Fuld -Mainz. Von verschiedenen Seilen sind Zweifel darüber geäußert worden, ob auf dem Boden einer in mehr oder minder weit gehendem Matze sozialisierten Gesellschaftsordnung die Anerken nung des Urheberrechts nicht gefährdet sein werde. Man hat insbesondere der Befürchtung Ausdruck gegeben, daß unter dem Einfluß einer Gcdanlenrichtnng, die der Ausdehnung des Eigen tums und Eigentumsbegriffs feindlich gegenüberstehe, auch in bezug auf die Anerkennung der Tragweite des Urheberrechts Änderungen zu erwarten seien, die dessen Bedeutung teiltveise abzuschwächen geeignet wären. Diese Befürchtungen und Be denken sind unbegründet. Die Anerkennung des geistigen Eigen tums ist auch seitens derjenigen sozialistischen Schriftsteller, die das Privateigentum an den Produktionsmitteln weitestgehenden Beschränkungen im Interesse der Allgemeinheit unterworfen wissen wollen, an sich nie bestritten worden. Sic haben sich dagegen niemals ablehnend verhalten, und es handelte sich bei ihrer Kritik nur um die zeitliche Ausdehnung der aus demselben sich ergebenden ausschließlichen Rechte. Das ist bekanntlich ein Punkt, über den die Ansichten auch unter denjenigen keineswegs stets vollständig übereinstimmten, die gegen jeden Verdacht der Sympathie mit sozialistischen bzw. staatssozialistischen Ideen durchaus geschützt waren. Daß die Anerkennung des Urheberrechts bon der Stellung des Staates zu den wirtschaftlichen Problemen im Sinne der
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