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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.05.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-05-03
- Erscheinungsdatum
- 03.05.1919
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- Deutsch
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X- 87, 3. Mai 1819. Redaktioneller Teii. Generation der Revolution unter dem Einfluß der Rousseauschen Diktion stand, ist bekannt, man denke in dieser Hinsicht nur ein mal an die Briefe Napoleons an Josephine Beauharnais wah rend des italienischen Feldzugs und auch noch später. Die grund sätzlichen Ausführungen des Berichterstatters scheinen keinen Widerspruch gefunden zu haben. Nun ist allerdings die Auffassung, daß die französische Re volution wohl eine politisch-soziale, nicht aber eine sozialistische war, keineswegs unrichtig. Man könnte also immerhin sagen, auf dem Boden einer sozialistischen Revolution sei die Stel lung zu der Anerkennung des Urheberrechts eine andere als aus dem Boden einer Revolution, die das Privateigentum an beweglichen und unbeweglichen Gütern vorbehaltlos anerkannt habe. Allein demgegenüber würde zu bemerken sein, daß die sozialistische Wirtschaftsanschauung die Anerkennung des Rechts der Verfügung über die Früchte der Arbeit keineswegs ablehnt, und daß sie zwischen der körperlichen und geistigen Arbeit keinen Unterschied macht. Der Schriftsteller und Künstler muß nach ihr ebensowohl das Recht der Verfügung über seine Arbeit haben wie der Schreiner und Schuster. Es ist undenkbar, daß auf dem Boden der sozialistischen Wirtschaftsordnung der geistige Arbeiter sich die Vergütungslose Aneignung der Erzeugnisse seines Schaffens gefallen lassen müßte. Selbst die kommunistt- sche Wirtschaftsordnung würde zu einer solchen Forderung nicht kommen können. Daher sind die Befürchtungen, die in bezug auf eine Rttck- wärtsrevidieruug der geistigen und künstlerischen Urheberrechte da und dort gehegt werden, durchaus grundlos und werden es auch dann noch sein, wenn dieSozialisierungstendenzensich in we sentlich erheblicherem Umfange verwirklichen sollten, als zurzeit überwiegend angenommen wird. Andrerseits aber darf darüber auch kein Zweifel bestehen, daß innerhalb der sozialisierten Ge sellschaft Aussichten für eine Verlängerung der Schutzfristen nicht vorhanden sind. Die Tendenz, nach einer bestimmten, nicht all zulange bemessenen Frist die Geistes- und Kunstwerke der Allge meinheit zu überweisen, muß in einer sozialisierten Gesellschaft sich naturgemäß in stärkerem Maße geltend machen als in einer nicht sozialisierten. In Deutschland hat bekanntlich aber schon bisher keinerlei Aussicht und Wohl auch wenig Neigung für eine Verlängerung der Schutzfrist bestanden, sodaß die Sozialisierung insoweit keine Veränderung der Sachlage bewirke» würde. Das Urheberrecht wird also auch auf dein Boden des soziali sierten Rechts nichts zu fürchten haben, und selbst wenn das Privateigentum an großen Teilen der Produktionsmittel auf gehoben bzw. durch das Eigentum des Staates ersetzt werden sollte, können die geistigen und künstlerischen Arbeiter mit Sicher heit darauf rechnen, daß sie gegen Eingriffe in ihr Individual recht nicht minder geschützt sein werden als bisher. Dies gilt ebenso in Ansehung des internationalen Schutzes. Auch in diespr Beziehung wird die Umwälzung in den Grundlagen der bisherigen Wirtschaftsordnung keine Beschränkung zur Folge haben. Tein Abschluß neuer Slaatsvertrüge zum Schutze der Urheberrechte, bzw. der Erweiterung des räumlichen Geltungs gebietes der Berner Konvention werden also hieraus ebenso wenig Schwierigkeiten erwachsen wie dem Ausbau und der Vervollkommnung der internen Gesetzgebungen. Aus 'der Praxis für die Praxis. Berichte der Deutschen Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig. I. Be richt, Januar 1919. Herausgcgeben unter Mitwirkung von Marie Lonrnitz-Klanrroth, Ser Leiterin der Deut schen Zcntralbüchcrei für Blinde und der Leipziger Blin- dcndruckerci, von Muscumsdireklor Prof. vr. Schram m. 4°. 79 S. Leipzig, Deutsche Zentralbllcherei für Blinde. Unter obigem allgemein gehaltenen Titel - erst der Untertitel läßt nns die Art der Beröfsentlichnng erkennen — verbirgt sich nicht allein ein Arbeitsbericht, sondern auch eine Arbeit von Bedeutung. Wirkt doch die Deutsche Zentralbllcherei für Blinde ohnehin schon im Stillen, wenn sie neuerdings auch äußerlich ihre Zugehörigkeit z»m deutschen Buchgewerbe »nd Buchhandel durch die Wahl Ihres Wohn sitzes im Deutschen Buchhändlerhause bekundet. Sie hat es umso weniger nötig, ihr Licht unter den Scheffel zu stellen, als sie im Hin blick ans die hohe Zahl unsrer Kriegsblinde» eine wichtige Kulturanf- gabe erfüllt. Den» rastlos ist sie bemüht, den ihres Augenlichts Ent behrende» oder Beraubte» de» Weg zu geistiger Beschäftigung zu er schließen, zu ebnen und zu verbreitern. Das geschieht durch eine innstcrhast geleitete Bibliothek und durch die Blindendruckerei, an deren technischer Ausgestaltung rastlos und erfolgreich gearbeitet wird, nur sic zu einer Musteranstalt ihrer Art zu machen. Das geht aus dem Jahresbericht, der Bibliothetstatistik, aus den Mitteilungen über den bibliographischen Apparat der Bücherei, dem Katalog, aus dem Bericht über die Leipziger Blindendrnckcrcj nftv. in erfreulicher Weise hervor. Unermüdlich ist die Leiterin der Bücherei und Blln- dendrnckerci, st- r a n M >arie L o in n i tz - K l a m r o t h, unterstützt von dem Direktor des Deutschen Kulturmuseums und Leiter der Leipziger Bibliothckarschulc, Pros. Ui. Albert Schramm, in, Dienste der deutschen Blindenfürsorge tätig, und überall spürt man ihren persönlichen Einsluß. Allgemeines buchhändlerisches Jnteresie beansprucht ein Beitrag von Renate Dumont, Assistentin am Deutsche» Änllnrmnscuin zu Leipzig: »Zur Blinbenbibliographie . Die Verfasserin hat die Halbjahrsoerzeichnisse von HinrichS, das Ver zeichnis von Büchting, die Schlagwortkataloge von Georg und Lst, die Pädagogische Enzyklopädie von Rcln und Schmidt nnd andere Ver zeichnisse durchgearbeiiet und das Ergebnis durch Material aus verschu- denen Bibliotheken ergänzt. So ist es ihr gelungen, den Anfang einer allgemeinen deutschen Blinbenbibliographie zu liefern. Die Anord nung der Titel erfolgte chronologisch nach Jahreszahlen. Werke ohne derartige Bezeichnung stehen am Anfänge. Das erste mit Jahreszahl bezeichnet«: Werk ist Daniel Leopolds »Geistliche Augensalbc in Ml Sonncttcu» vom Jahre 1735. Vielleicht benutz! die Verfasserin eine spätere Gelegenheit, das Material in systematischer Weise geordnet mit Angabe des Umsanges und Formates der Einzelerscheinungen zu per- öffentlichen. Kurt Loele. Ratgeber für literarisches Schaffen des Lehrers. Von Karl Cornelius Rothe. (Beihefte zur Zell- schrlfl .Lehrersorlbildung- Nr. 27.) 8°. 36 S. Leipzig 1919, Schulwissenschaftlicher Verlag A. Haase. Gehestet 1 ^il 50 H Die Verleger und Redakteure von Kachblättern nnd Fachliteratur sind vielfach ans die Mitarbeit von Fachleuten angewiesen, denen die Verhültnijse berufsmäßiger Schriftstcllerei fremd sind. Die Folge davon sind oft falsche Vorstellungen, die sich nicht selten in ungerecht fertigtem Mißtrauen äußern. Brauchbare Anfkiärungs- und An leitungsschriften können hier nur Nutzen stiften, wenn sic in dein Lese, das Verständnis für die Arbeit des Redakteurs und Verlegers wecken nnd diesen damit allerlei Schwierigkeiten und Arbeit ersparen. Dir vorliegende Schrift aus der Feder eines Fachmannes dürfte in dieser Beziehung den Pädagogen, insbesondere den jüngeren, die das Be dürfnis haben nnd die Fähigkeit besitzen, der Fachwelt oder der All gemeinheit durch schriftliche Äußerungen nähcrzntretcn, ein brauch barer Wegweiser für ihre Arbeit sein. Ausgehend von dem Grund sätze, Laß es erforderlich sei, zunächst Mitarbeiter durch Lektüre zu werden, spricht sich der Verfasser über das Halten pädagogischer Blätter durch die Lehrerkollegien, über die Wahl von Themen, über den Arbeitsplan, die Ausführung der Niederschrift lZitieren, Plagiat, Kompilation, Literatur und Sachstudium, Handschristi, über den Stil, die Drucklegung, die Korrektur, das Erscheinen des Buches, über Kri tiken, Aufsätze (Allgemeine, Sammelreferate, Untersuchungen über Einzeifragen, Stundenbiidcr, Berichte, Buchöesprechungeni, Schw und Hilfsbücher in knapper, aber erschöpfender Weise ans. In sach kundiger, übersichtlicher und anregender Darstellung wird den« An fänger die Quintessenz von Wissen an die Hand gegeben, die er für seine literarischen Versuche nötig hat, während für Fortgeschrittcne noch mancher beherzigenswerte Wink übrig bleibt. Wer also unter den Pädagogen das Zeug znm Kachschriftfteller hat (wer es nicht be sitzt, an den ist selbst die beste Anleitung verschwendet), der wird diese Schrift mit Nutzen und Erfolg lesen und gebrauchen. ?. Kleine Mitteilungen. (5i»c Hochschule für Musik soll in Münster i. W. errichtet wer den. Der Plan, der schon lange erwogen wurde, hat durch den neuen llniversitätsmnsikdirektor Professor Or. Fritz Volbach neues Leben gewonnen. Fn der Hochschule soll Unterricht in allen Instrumenten, in Sologesang, Komposition, Dirigieren usw. gegeben werden. Mit ihr verbunden wird ein Seminar für Mnsiklehrer nnd -lehrerinnen nnd eine Abteilung für Kirchenmusik.
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