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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.08.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-08-04
- Erscheinungsdatum
- 04.08.1902
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- Deutsch
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6146 Nichtamtlicher Teil. /ü 178. 4 August 1902. Nichtamtlicher Teil. Aus dem Iahrrsbrrichk für 1901 dcr Handelskammer zu Leipzig. Buchhandel. lieber den Leipziger Verlagsbuchhandel ist beson deres aus Jahre 1901 nicht zu berichten. Ehre und Freude zugleich war es für ihn. daß der vierte Internationale Ver legerkongreß vom 10. bis zum 13. Juni im Buchhändler hause zu Leipzig tagte. Die Teilnahme an diesem Kongreß war. zumal er auch von Musikverlegern zum erstenmal besucht war. außerordentlich groß, namentlich auch aus dem Auslande. Als wichtigstes Ergebnis seiner Beratungen, soweit sie nicht interne Angelegenheiten betrafen, ist der Beschluß hervorzuheben, zur besseren Durchführung der Kongreßbeschlüssc ein permanentes Bureau zu errichten, als dessen Sitz, nachdem zunächst ein Antrag auf die Wahl Leip zigs abgelehnt worden war, die für dergleichen internationale Einrichtungen anderer Gebiete schon mehrfach ausersehene Hauptstadt der Schweiz. Bern, bestimmt wurde. Zu erwähnen ist ferner, daß das Reichspostamt aus Veranlassung des Vereins dcr Buchhändler zu Leipzig die Beschränkungen, betr. die Wiedergabe gütiger Postwertzeichen in der vollen Originalgröße, die den Verlegern von Bries- marken-Älbums den Wettbewerb mit der ausländischen Kon kurrenz erschwert hatten, insofern gemildert hat, als es die Veröffentlichung gütiger Postwertzeichen, selbst in den Ab messungen der Originale, durch die Werke deutschen Ursprungs nicht weiter beanstanden will, dafern nur der Abdruck in Schwarz erfolgt. Weiterhin ist die auf der orthographischen Konferenz zu Berlin im Juni des Berichtsjahres erzielte Vereinbarung hervorzuheben, durch die in den deutschen Bundesstaaten, in Oesterreich und in der Schweiz eine einheitliche deutsche Rechtschreibung in den Schulen eingeführt wird. Für die Schulbücher-Verleger bringt dieses im übrigen mit Freude zu begrüßende Ereignis allerdings den Nachteil, daß die An passung ihrer Bücher an die neuen Bestimmungen zunächst mit großen Opfern verbunden ist; jedoch ist durch besondere Bestimmungen dafür Sorge getragen, daß der Uebergang nicht plötzlich erfolgen muß. Wünschenswert ist jedenfalls, daß nunmehr auch diejenigen beiden Stellen, die in aller erster Linie dazu berufen wären, den Bestrebungen nach Vereinheitlichung der Rechtschreibung Vorschub zu leisten, nämlich die Behörden (und zwar obere und oberste, sowie mittlere und untere) und die Presse, bei ihren Veröffent lichungen und in ihrem schriftlichen Verkehr sich der neuen Rechtschreibung zuwenden. In das neue Urheberrechts-Gesetz und in das Gesetz über das Verlagsrecht scheint sich der Verlagsbuchhandel ohne besondere Schwierigkeiten ziemlich rasch gefunden zu haben — jedenfalls das beste Zeugnis für die Gesetze selbst. Da gegen fällt es dem Musikverlage noch immer schwer, sich in die für ihn ungünstigen neuen Bestimmungen einzuleben. Die Bestrebungen des gesamten Buchhandels, der Zoll- pflichtigkcit von Büchern in, Auslande wie im Jnlande unter allen Umständen entgegenzutreten, hat die Kammer in ihren Eingaben zum Zolltarif-Entwürfe aufs lebhafteste unterstützt. Im Sortimentsbuchhandel ist auch im Berichts jahre die Zunahme des Reise- und Ratenbuchhandels un angenehm empfunden worden, da er dem rein örtlichen Sortimentsbuchhandel einen Teil des sonst möglichen Absatzes entzieht. Manchen Verlegern ist allerdings der Reife- und Ratenbuchhandel unentbehrlich, da er in Kreise dringt, die dem Sortimentsbuchhandel unerreichbar sind. Auch darf nicht verkannt werden, daß er zum Gelingen einer Reihe großer und namentlich sehr kostspieliger Verlagsunternehmungen nicht unwesentlich beiträgt, ja. sie teilweise allein ermöglicht. Als schlimmstes Hebel für den Sortimentsbuchhandel wird, neben dem übergroßen Wettbewerb der Sortimcnts- buchhändler untereinander, die Unterbietung der Ladenpreise betrachtet. Zum Schutze der Sortimenter hat der größte Teil der wichtigen deutschen, österreichischen und Schweizer Verleger und Kommissionäre beschlossen, die Verbindung mit solchen Firmen aufzuheben, die neue Bücher unter dem Ladenpreise anzeigen. Die Zahl der durch einen Kommissionär in Leipzig vertretenen auswärtigen Firmen betrug 7587. also 100 mehr als im Vorjahre. Im Musiksortiment ist eine Besserung des Absatzes und der Richtung des Tagesgeschmacks nicht eingetreten. Die leichte Richtung, zu der sich die Ueberbrettl-Erzeugnisse in ausgedehnter Weise gesellt haben, beherrschte das Gebiet der Neuigkeiten, und es wurden für diese Gattung musikalischer Erscheinungen gern sehr hohe Preise bezahlt. Staatliche Prefzämter. Noch kürzlich ist in diesem Blatt darauf hingewissen worden, daß es nötig sei. eine Stelle zu schaffen, die die autorisierten Uebersetzungen ausländischer Werke registriert, damit der Uebecsetzer gemäß den Bestimmungen der Berner Konvention sich überzeugen könne, ob die Usbertragung gestattet oder verboten ist. Diesem Verlangen kommt ein Vorschlag entgegen, den der Käntonsstatistiker und Privat dozent an der Universität Frciburg in der Schweiz, vr. Ferd. Buombcrgcr, dem am 20. — 24. Juli d. I. in Bern statt- gehabteu internationalen Preßkongreß unterbreitet hat. Er nimmt zwar nicht Bezug auf die an dieser Stelle geforderte Registrierung, sondern er verlangt eine solche nur aus Gründen der Anforderung der Wissenschaft; aber es ist zweifellos, daß bei Zustandekommen seines Vorschlags auch die hier erhobene Forderung berücksichtigt werden wird. Bekanntlich giebt es ja auch jetzt schon Mittel und Wege, um über bestimmte Themen, die in den verschiedenen Blättern behandelt werden, unterrichtet zu werden. Das sind die Zeitungsausschnittbureaux, bei denen man auf irgend ein Spezialthema abonnieren kann, worauf mau alle über dieses Thema in der in- und ausländischen Presse erscheinen den Arbeiten in Ausschnitten erhält. Um aber die Sammlung und Rubrizierung der Preß- crscheinungen nach wissenschaftlichen und praktischen Gesichts punkten jedermann zugänglich zu machen, schlägt der ge nannte Statistiker die Einrichtung einer, die Tagespresse des ganzen Landes umfassenden periodischen Registratur des In halts der Zeitungsblätter nach dem erwähnten Gesichts punkte vor. Die Staatsregierungen sollen ein dein Departement bezw. Ministerium des Innern anzugliederndes Preßamt lz. B. für die Schweiz mit 2—3 Angestellten) einrichten. An dieses Amt sollen von jedem Blatt je 1 oder 2 Exem plare gehen. Die Blätter sollen nach Jahrgängen gesammelt und in der Bibliothek des Preßamts zum Zwecke der Be-
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