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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.09.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-09-03
- Erscheinungsdatum
- 03.09.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 1913. September 1919° fasscr wohl nur wenig Kaufleute beistimmen, aber auch nur wenig Verleger werden nach dieser Vorschrift handeln. Die Mehrzahl wird die Steuern, gleichviel welcher Art, bei der Festsetzung der Selbst kostenpreise mit berücksichtigen. Die Gewerbesteuer, deren Sätze im allgemeinen nicht zu hoch sind, als daß sie auf die Herstellungs- bzw. Verkaufspreise von besonderem Einfluß wären, ist in manchen Staaten als direkte Kommunalsteuer übrigens bis zur Höhe des staatlich ver anlagten Betrags abzugsfähig, also z. T. unbedingt zu den Geschäfts unkosten zn rechnen. Daß der Verfasser kein Privatkonto für die persönlichen Geldentuahmcn des Geschäftsinhabers führen, sondern die sen monatlich einen bestimmten Betrag als Gehalt beziehen läßt, wird nicht überall auf Zustimmung und Einführung rechnen können. Die Praxis lehrt in dieser Beziehung, daß der festgesetzte Betrag den An sprüchen und Bedürfnissen vielfach nicht genügt und dann die Mehr entnahme doch einem (Privat-)Konto zu belasten ist. Ans Seite 29 des Lehrbuchs bezeichnet der Verfasser neben den Kreditoren- und Hypotheken-Schulden als zu den Verbindlichkeiten des Geschäfts ge hörend auch das Kapitalkouto und die Nückstcllungskonten. Diese bei den zuletzt genannten Posten stellen jedoch nicht Verbindlichkeiten dar, sondern das nach Abzug der wirklichen Schulden — eben der Kredi toren- und Hypothekenforderungen — von dem Gesamtvermögcn — den Aktiven — verbleibende Eigenvermögen oder Neinvermögen, dessen Ziffer nur wegen des erforderlichen Abschlusses und Ausgleichs beider Kontenspalten in die Spalte der Verbindlichkeiten eingesetzt wird; wie umgekehrt bei niedrigeren Aktiven (50 000 ^/i) und höheren Passiven (60 000 der Betrag der Unterbilanz (10 000 zum Ausgleich in die Vcrmögensspaltc (Aktiva) einzusctzen ist, deswegen aber doch keinen Vermögensposten bildet. Obgleich Lehrbuch und Buchformulare technisch gnt ansgestattet und nahezu fehlerlos sind, sind doch noch einige Ungenauigkeiten unter laufen. Auf Formblatt 6 Memorial Zinsenspalte Haben sind die Zah len 19,18 und 9,62 eine Zeile höher zu rücken. — Die Zusammen zählung auf Wechscleingang im Wechselbuch Formblatt 7 ergibt 44 599,85 nicht 44 606,65 .>//, ivie im Memorial verbucht ist. Die Wechselausgabesumme beträgt 56 755,59 nicht 56 762,29 ./i. Ter Fehler liegt im Wechsel Heinrichshofen, der nicht 240,51 ./i, sondern laut Eintrag im Wcchselbuch nur 333,71 beträgt. -- Fu der Remit- lendenliste von F. Volckmar Formblatt 43 muß es statt »nicht einge löste Barfakturen« heißen -»Varpakete«. Erfreulich und anerkennenswert ist das klare, unnötige Fremd wörter vermeidende Deutsch, dessen sich der Verfasser befleißigt. Auf eine im kaufmännischen Handels- und Briefstil zwar allgemein übliche, deswegen aber sprachlich doch nicht richtige Gepflogenheit stößt man aber auch in diesem Buche, nämlich im laufenden Text findet sich bei Gcld- zahlen die Bezeichnung Mark (^) den Ziffern vor- anstatt nachge setzt. Da man nicht spricht »Mark hundert«, sondern -»hundert Mark«, sollte die letztere Wortstellung auch im schriftlichen Verkehr benutzt werde». Spaßig und an bayrische Derbheit erinnernd ist die Be zeichnung eines bei den Buchungen im Auslieferungsbuch anzuwen- denüen kurzen schrägen Striches als »Balken«, wie es auf Seite 11 des Textes geschieht. Einige kleine Fehler wird der Leser ohne weiteres sel.bst finden und berichtigen. Wünschenswert und nützlich wäre es wohl noch gewesen, die sich auf die Buchführung und Geschäftsbücher beziehenden Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs im Buche abzudrucken oder doch den Leser durch Hinweis auf die betreffenden Paragraphen auf diese wichtigen gesetz lichen Vorschriften hinsichtlich der Buchführungspflicht aufmerksam zu machen. Auch auf die durch die Umsatzsteuer notweudig werdenden Buchungen und Aufstellungen hätte hingcwiesen werden können. Da der Verfasser sonst für alle Geschäftsbücher Spaltenbuchführung vor schreibt, hätte er auch noch ein tabellarisch eingerichtetes Journal und Hauptbuch wenigstens als Vorlage bringen können. Wenn ich diese kleinen Beanstandungen und Wünsche hier kundgegeben habe, so soll damit nicht etwa ein absprechendes Urteil über das Buch gefällt wer den, es geschieht nur, um der Buchführungssache im allgemeinen und dem Buche im besonderen zu nützen. Vielleicht können die kleinen Vor schläge bei einer späteren Auflage und schon jetzt bei Unterrichtskurscn mit berücksichtigt werden. Sehr beachtenswert und nützlich ist, was noch besonders hervor gehoben werden soll, die im Abschnitt 8 gezeigte monatliche Gcwinn- ermittelung ohne Bestandsaufnahme. Das Heusersche Werk ist eine fleißige und gründliche Arbeit, als deren Leitgedanken man »Klar und wahr« bezeichnen kann. Es bietet viel, und es läßt sich viel daraus lernen. Es füllt, wie oben schon gesagt, eine in der buchhändlerischen Fachliteratur bestehende Lücke aus, wo für dem Verfasser Dank und Anerkennung gebührt. Es sei daher allen sich für Buchhaltung, Organisation, Statistik interessierenden Buch händlern, Prinzipalen und Gehilfen bestens empfohlen. Jedenfalls wünsche ich dem Werke im Interesse der Ausbreitung guter Bnch- fllhrungskcnntnisse im Verlagsbuchhanöel möglichste Verbreitung. Der 766 den heutigen Herstellungskosten gewiß entsprcchude, für manchen aber doch immerhin etwas hohe Verkaufspreis wird einem größeren Absatz hoffentlich nicht allzu hinderlich sein. Ädelbert s i r st - n - Leipzig. Kleine MteUuMir. Post. — Der allgemeine Kabeltelegrammverkehr mit Nordain^.— und darüber hinaus ist — vorläufig auf dem Weg über England - wieder eröffnet worden. Die Bedingungen sind allgemein dieselben wie für Telegramme nach Großbritannien. Dringende Telegramme -»0« sind nicht zugelasscn. Telegramme nach Costa Rica, Nicaragua, Salvador, Ecuador, Venezuela und den Republiken Honduras, Colum bien und Panama sind nur auf Gefahr des Absenders anzunchmen. Telegramme nach Mexiko unterliegen der Zensur und sind Verzöge rungen unterworfen; sie sind in offener englischer oder französischer Sprache abzufassen, in verabredeter Sprache abgefaßte hat der Empfän ger der llberwachuugsbehörde zu übersetzen. Aus der französischen Bcsatzungszone. — 1. Die politischen Zei tungen aus dem unbesetzten Deutschland können bis auf weiteres in das besetzte Gebiet nur durch Buch- oder Z e i t u n g s h ä n d l e r eingeführt werde n. Unmittelbarer Bezug durch Privatpersonen ist also untersagt. 2. Buchhändler können aus dem unbesetzten Deutschland un mittelbar und ohne vorherig« Zensur Bücherpakcte empfangen. Es wird darauf hingewiesen, daß Veröffentlichungen und Verkauf aller Artikel, Bücher, Broschüren, Bilder, die der Sicherheit oder Würde der alliierten Besatzungstruppen Eintrag tun, untersagt sind und Nichtbeachtung gerichtliche Bestrafung und Geschäftsschließung zur Folge haben kann. Diez, den 23. August 1919. Der Chef der Militärverwaltung des Unterlahnkreises. Chatras, Major. Zur Postgebühren-Erhöhuug. — Außer der erheblichen Erhöh! der Postgebühren sollen auch ganz neue Gebühren eingeführt werH So müssen Abholer künftig auch ohne Schließfach eine Fachgebühr « 6 Mark jährlich entrichten. Ferner muß in Zukunft fiir abgeholte Zeitungen die Hälfte der Gebühren bezahlt werden. Postvollmachten werden nur noch gegen eine Aussertigungsgeblihr von 1 Mark ausge stellt, ebenso Abholungserklärungcn. Für telegraphische Postanweisun gen wird eine Schreibgebühr von 25 Pfennig eingeführt. Erhöht wird ferner die Vorzcigegebiihr für Nachnahmen von 10 auf 25 Pfennig. Die Zustellungsgebühr beträgt 40 Pfennig. Die Einschreibgebühr wird von 20 auf 30 Pfennig erhöht, die Gebühr fiir die Einlieferung nach Schluß des Schalters auf 40 Pf. Dringende Pakete kosten 2 Mark mehr, Rückscheine und Laufzettel 40 Pfennig, Unbestcllbarkeitsmeldungen 50 Pfennig. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten der erhöhten Postgebüh ren wird eine Vergrößerung der Postkarten von 1 Zentimeter in jeder Richtung vorgenommen werden. Stiftung zur Förderung von Kultur uud Wohlfahrt. — Unter dem Namen »Stiftung für Volkswohlfahrt« ist im Staate Sachsen-Meinin gen eine Stiftung zur Förderung von Kultur und Wohlfahrt errichtet worden. Zweck der Stiftung ist, im Gebiete des Staates Sachsen- Meiningen a) die Wohlfahrt zu fördern, d) Kunst, Wissenschaft und Ge werbe, soweit ein höheres Interesse obwaltet, zu pflegen und zu unter stützen, e) Baudenkmäler aller Art dauernd zu erhalten, 6) Natur- denkmäler und landschaftliche Schönheiten zu erhalten und zu pflegen, e) Kunstgegenständc, Altertümer, sowie Sammlungen von wissenschaft lichem, künstlerischem oder geschichtlichem Wert im Besitz von Kirchen, Gemeinden und anderen öffentlichen Körperschaften und Vereinigun gen zu erhalten, zu pflegen und solche Gegenstände zu erwerben. Die zur Erfüllung der Stiftungszwecke notwendigen Ausgaben sind aus der Reineinnahme der Stiftung zu decken. Zur Erreichung und Sicherung der Stiftungszwecke libernimmt der Staat Sachsen-Meiningen fiir sich und seine Rechtsnachfolger die Verpflichtung, jährlich 500 000 aus der Staatskasse an die Stiftung zu überweisen. Beihilfen für wissenschaftliche Unternehmungen. — Die Preußische Akademie der Wissenschaften hat in ihrer letzten Gesamtsitzung wieder eine Reihe von größeren Beiträgen zu wissenschaftlichen Zwecken be willigt, und zwar die physikalisch-mathematische Klasse dem Professor Struve als außerordentliche Zuwendung für die »Geschichte des Fix- sternhimmels« 6000 Prof. Engler zur Fortführung des Werkes »Das Pflanzenreich« 5000 .//; Prof. Hei 5 er znr Fortführung des Unternehmens »Das Tierreich« 2000 der Sächsischen Gesellschaft der Wissenschaften in Leipzig fiir die Teneriffa-Expedition 333 der
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