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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.10.1895
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1895-10-11
- Erscheinungsdatum
- 11.10.1895
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- Deutsch
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>s 237. 11. Oktober 1895. Nichtamtlicher Teil. 5539 stellt, wo z. B. Fabrikanten, die von ihren Sortiments buchhändlern Partien des Lindncrschen Buches gekauft hatten, sich nachträglich bitter wegen Ueberteuerung be schwerten. Auch diese Fälle, in denen es zu einer er klärenden Aussprache kommt, sind noch nicht die schlimm sten. Ganz schlimm sind die Fälle, wo die Käufer in dem Gefühl des Ueberoorteiltseins stillschweigend sich von ihren Sortimentsbuchhändlern abwenden. Das hat un zweifelhaft in vielen Fällen Vertrauen untergrabend für den Buchhandel gewirkt. »Selbstverständlich ist das nicht die Absicht eines Königlichen Ministeriums gewesen. Der resp. Verleger mußte jedoch diese Folgen ermessen können. Mithin ist ein Königliches Ministerium durch den Verleger schlecht be raten gewesen. Es ist doch nicht zu verkennen, daß die Gegenüberstellung von Preisen mit statt 4 nur 3 ^ beziehungsweise nur 2 ^ 50 H an sich schon ein nicht zu empfehlendes Lockmittel ist, welches bei einem sich so hoher Unterstützung erfreuenden Buche gar nicht hätte angewandt werden dürfen. Wenn es sich darum handelte, ein pa triotisches Buch zu billigstem Preise in großen Massen zu vertreiben, so hätte das unter Umgehung des Buchhandels direkt geschehen müssen. Es wäre das zwar auch höchst bedauerlich für den Buchhandel gewesen, aber längst nicht so ruinierend wie das jetzt beliebte Verfahren. »Natürlich ist das Lindnersche Buch jetzt tot für den Buchhandel; es wird nur noch gezwungen verkauft. Denn der Buchhandel kann sich unmöglich für ein Buch ver wenden, bei dessen Verkauf er stets gewärtig sein muß, der Uebervorteilung geziehen zu werden. Glücklicherweise bietet das neuerdings bei Schall L Grund in Berlin unter dem Titel: »Krieg und Sieg 1870/71« erschienene Buch vollen Ersatz. Es ist nicht nur relativ viel billiger als das Lindnersche Buch, sondern bietet in seiner Reichhaltigkeit bei weitem mehr, so daß es vollen Anspruch auf den Namen einer Geschichte des großen Krieges von 1870/71 machen kann. Da nun die Verlagshandlung von Schall L Grund viel mehr Einsicht in das Wesen und die Bedürfnisse des Buchhandels bewiesen hat, als die des Lindnerschen Buches, so ist es deshalb ganz erklärlich, daß der Sortimentsbuchhandel sich von diesem abwendet. Auch das kann nicht die Absicht eines Königlichen Ministeriums gewesen sein; aber es ist die unausbleibliche Folge des gänzlichen Verkennens der Lebensbedingungen eines eigen artigen Erwerbszweiges, wie es der Buchhandel ist. »Das Lindnersche Buch ist nun zwar tot für den Buchhandel, und deshalb verlohnt es sich nicht, ihm noch eine so lange Nachrede zu halten. Aber es wurde mit großem Bedauern in unserer Versammlung darauf hin gewiesen, daß neuerdings bei mehreren Büchern, die sich der Unterstützung des Kultusministeriums und hoher Schul behörden erfreuen, dasselbe Verfahren der Preisunterbie tungen angewandt würde. Genannt wurden z. B. Leitfaden für den Turnunterricht, Schneider, aus dem Leben Kaiser Wilhelms. »Wie oben schon ausgeführt ist, werden die Interessen des Buchhandels dadurch empfindlich geschädigt. Die Er werbsverhältnisse des Buchhandels liegen ohnehin schon ungünstig genug. Wenn nun gar aus den Preis-Unter bietungen mit obrigkeitlicher Unterstützung ein System ge macht werden sollte, so würde der Buchhandel, vornehmlich in den kleineren Städten, bald ganz dahin sein. Damit würde jedoch zugleich — wir sind von der Bedeutung des Buchhandels durchdrungen genug, um das auszusprechen — ein wichtiger Kulturfaktor dahinschwinden. Wenn in kleineren Städten Englands und Frankreichs geistiges Leben nicht so entwickelt zu sein pflegt, als es in gleichen Städten Deutsch lands der Fall ist. so liegt dieser Mangel dort ganz gewiß mit an dem Fehlen von Buchhandlungen. Einsichtige und wohlwollende deutsche Regierungen haben deshalb in früheren Jahren den Betrieb von Buchhandlungen zu erweitern und zu fördern gesucht durch Gewährung von Portofreiheiten und anderen Privilegien. Derartige Vergünstigungen passen natürlich nicht mehr in den Rahmen der modernen Gesetz gebung und heutiger Verhältnisse; doch dürften die Interessen des Buchhandels derselben Rücksichtnahme wert sein wie diejenigen aller anderen Erwerbszweige. »Indem wir des uns gewordenen Auftrages uns hier mit entledigen, bitten wir ein Königliches Ministerium, es wolle künftighin zu sochen Preisunterbie tungen seine Hand nicht mehr leihen. »In größter Ehrerbietung sind wir Der Vorstand des Buchhändler-Verbandes »Kreis Norden«. I- A. (gez.) G. Wolfhagen. I. Schriftführer.« Vorläufige Entgegnung. Die Redaktion des Börsenblattes hat uns die vorstehende Veröffentlichung des Buchhändler-Verbandes Kreis Norden vor dem Abdruck zugesandt. Es steht uns selbstverständlich nicht zu, die an das Preußische Kultus-Ministerium gerichtete Eingabe hier näher zu erörtern, ehe sie von diesem erledigt ist. Wir be halten uns vor, alsdann darauf zurückzukommen. Nur einen Punkt wollen wir nicht unerwidert lassen. Die Behauptung, das Lindnersche Buch sei für den Buchhandel tot, ist falsch. Im Gegenteil, das Werk erfreut sich, wie die aus allen Teilen Deutschlands täglich einlaufenden umfang reichen Bestellungen erweisen, im Sortimentsbuchhandel eines lebhaften und andauernden Absatzes. Berlin, 9. Oktober 1895. A. Asher L Co. Gerichtliche Lekanntinachungen. Bekanntmachung. Das Kgl. Amtsgericht Augsburg hat mit Beschluß vom 28. September l. I. das unterm 4. September 1894 über den Nach laß des verstorbenen Antiquars Kaspar Haugg dahier eröffneteKonkursverfahren nach Genehmigung der Schlußrechnung und Ab haltung des Schlußtermins wieder auf gehoben. Augsburg, den 3. Oktober 1895. Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts. Der Kgl. Sekretär: Heder. Zwelundsechzigster Jahrgang. Anzeigeblatt. Bekanntmachung. Vom Königlichen Amtsgerichte Würz burg wurde das Konkursverfahren über das Vermögen des Hofbuchhändlers Leo Wörl dahier durch Beschluß vom Heutigen infolge rechtskräftig bestätigten Zwangsvergleiches aufgehoben, was gemäß Z 175 der Konkurs ordnung öffentlich bekannt gemacht wird. Würzburg, am 1. Oktober 1895. Die Gerichtsschreiberei des Kgl. Amts gerichts. Der gcschäftsleitende Kgl. Sekretär: (I>. 8.) Andreae. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Ver mögen des Bibliographischen Bureaus, Aktien-Gescllschaft, hier, Alexanderstraße 2, ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Ver walters der Schlußtermin aufden24. Oktober 1895, vormittags 11^/. Uhr, vor dem König lichen Amtsgerichte I Hierselbst, Neue Fried richstraße 13, Hof, Flügel L., part., Zimmer Nr. 32, bestimmt. Berlin, den 2. Oktober 1895. Thomas, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts I. Abteilung 81. 754
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