1092 44, 21, Februar 1931, Fertige Bücher, Börsenblatt f. d.Dtschn.Buchhandel. Soeben ist Mienen in Trojes Zoll- nnb Sleuer-Biblioihek: Die ÄrionWbe Wi) M NeichsobBen-Srbmg vom 13, Dezember ISIS vkntt/v^vi,i>^c.^,v vks 8ik»ki^re^ vkvrseue^ unter Berücksichtigung der in der Verordnung des Reichspräsidenten vom 1. Dezember 19ZV enthaltenen 8O2I0I.O6e^r^Ok5 WernM md WWM vom 28, 8epteml>er t>l8 1, Otitober 1930 in öerlin Bearbeitet von A. von Oresky-Nüffe <8cbriKcn der Oculsctien OeLellscligkt für Preis broschiert RM 4.80, gebdn. RM «.5« Loriolozie I. 7> Wir liefern diese neueste Textausgabe zusammen mit Trojes Zoll- und Steuerbibliothek Band I 2^/. />/ r/r-^ /O.2o ^,u§ dem Inhalt: L, krinlimsrin und 14. V. Lckurill: Presse und öüenlliche Xpeinunz. PI, O, Ltolkenberz und O. Xolzen: Lezriips- Me MsaWen-SriMiis als ErlSutcrungsbuch sehr bewährt und unentbehrlich, zu dem bisherigen Preis von broschiert RM 24.—, gebunden RM 27.— Zur Textausgabe: Die von Steuerpflichtigen, Rechtsanwälten und Steuerberatern, sowie von Zoll- und Finanzbeamten bereits im Dezember 1930 erwartete neue Textausgabe der Reichsabgabenordnung ist von dem obengenannten Verfasser nunmehr fertiggestellt. Sie umfaßt 160 Seiten. Das Buch zeichnet sich besonders durch praktischeFassung sowie durch Genauigkeit und Zuverlässigkeit des behan delten Stoffes aus. Im Text sind alle noch gültigen alten und die durch die Ver ordnung vom 1. Dezember 1930 eingetretenen Änderungen und Ergänzungen der Reichsabgabenordnung berücksichtigt. Dabei ist bei jedem geänderten Paragraphen ersichtlich gemacht, ob es sich n) um eine Vorschrift handelt, die schon am 1. Januar 193V in Kraft getreten ist, oder ob es sich um b) eine erst mit dem 1. April 1932 Geltung erhaltende neue Bestimmung handelt. Die Bestimmungen sind auch besonders wichtig und beachtenswert für die Länder, Gemeinden und Gutsbezirke, denn die Grundsteuer und die Gewerbesteuer werden für die Zeit vom 1. April 1932 ab nach den Vorschriften (Teil 3 der Verordnung) neu veranlagt und erhoben. Die Vorbereitungen für die Neubildung der Steuerausschüsse und Finanz gerichte sind daher auf Grund der geänderten Reichsabgaben ordnung möglichst bald zu treffen, damit sie am 1. April 1931 für den gesamten Geltungsbereich der Verordnung vom 1. Dezbr. 1930 gebildet sind. Ein ausführliches Inhaltsverzeichnis und ein umfangreiche- Sachregister sind beigefügt. In der Einleitung ist außerdem noch ein Wegweiser durch die neuen Vorschriften enthalten, der die Übersicht über die Materie erleichtert. T> lrildunz in der Loaiolozie. O, ^iese, O, kotkuclrer und X. Lre^six: Loriolozie der Xunsr, PI. "pönnies: Loriozrnplue. I-, Lulenburx, V/. Ilellpa-ch, s. Pendler, pp. ^ubin: ?ol!lisd>e Loriolozie „Oie deutschen Ltünime". Oistrussionen. «e//re» /.»/e-r c. v. ik^vi. sikkkcio PerlagsbllWMllllg H. MunWar / Liegnitz