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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.11.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-11-12
- Erscheinungsdatum
- 12.11.1902
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- Deutsch
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^ 268, 12. November 1902, Nichtamtlicher Teil, 9209 solche Werke eingesührt, die schon vierzig Jahre veröffentlicht sind, oder deren Autor gestorben ist — weder für die Autoren, noch für die Allgemeinheit günstig ausgefallen sei, sondern eine große Täuschung ergeben habe, so daß diese Bestimmung denn auch im neuen Gesetzentwurf fallen gelassen werde. Auf Grund der vom Berichterstatter selber aufgestellten Theorie, wonach das litterarischc und künstlerische Eigentum zum Teil gar nicht veräußerlich sei, was die völlige Gleich stellung mit dem gewöhnlichen Eigentum ausschließe, und unter Hinweis auf die Thatsache, daß dieses geistige Eigentum erst dann für den Autor Wert gewinne, wenn das Publikum zum Genuß zugelassen werde, bekennt sich Herr Ferrari mit Zustimmung des Herrn Dejardins als Anhänger der jenigen Regelung, wonach die Werke nach einer reichlich be messenen Schutzfrist wirklich und vorbehaltlos Gelneingut werden. Nur so entstehe ein freier Wettbewerb unter Ver legern und Theaterdirektoren, wodurch das Lese- und Zu- hörerpublikum die Werke auch zu billigem Preis zu ge nießen in den Fall komme; nur so werde die Allgemeinheit der Wohlthat des Ablaufs des Urheberrechts teilhastig, Herr Ricordi giebt die Wirkung dieses Wettbewerbs, der übrigens schon vor Ablauf der Schutzfrist zu Tage tritt für den Buchverlag zu, nicht aber für die Aufführung musi kalischer und dramatischer Werke, Das Aufführungsrecht sollte den Autoren und ihren Rechtsnachfolgern auf unbe grenzte Zeit durch Einrichtung der Abgabepflicht an den gemeinfrei gewordnen Werken zustehen, und der Staat könnte sich auch dieser Einrichtung bedienen, um Gratisvorstellunge» zu organisieren. Nach Herrn Osterrieth werden die Buchhändlerpreise und die Eintrittspreise zu Theater und Konzert nach den Gesetzen der Nachfrage und des Angebots bestimmt und keineswegs durch die dem Urheber oder der Allgemeinheit zu bezahlenden Abgaben; immerhin ist er der Ansicht, daß trotz vieler Unvollkommenheiten das System Mack das einzige sichre Mittel bilde, um die ewige Schutzdauer des Urheber rechts anzubahnen. Wir können diese lebhafte Diskussion nicht in alle Einzel heiten verfolgen. Einerseits wies man auf die Schwierig keiten hin, eine solche Steuererhebung ohne unverhältnis mäßig hohe Kosten für alle Kategorien von Werken ein zurichten; man hob die Unmöglichkeit hervor, die unzähligen Erben und Berechtigten überhaupt auszufinden; man ver urteilte zudem die Ungerechtigkeit, die man dadurch begehen möchte, daß man ihnen ihr Eigentum einfach wegnähme, um cs Vereinen zu übertragen; man behauptete, dieses System der öffentlichen Beschlagnahme des geistigen Eigentums würde sich für die Wahrung des Autorschaftsrechts (äroit mors') als verhängnisvoll erweisen, oder der Staat würde sich zum mindesten gegenüber diesem Recht teilnahmlos erweisen. Anderseits führte man die einschränkenden gesetzlichen Be stimmungen, betreffend die Erbschastsgrade und die Ver jährung, an. Man sagte, es handle sich nur darum, einen in Frankreich schon bestehenden Zustand gesetzlich zu nor mieren; man versicherte, das Autorschaftsrecht oder das Recht der Autorpersönlichkeit werde durch die von der Allgemein heit beständig auf das Werk gerichtete Kontrolle nur noch befestigt, Behauptung stand gegen Behauptung, Der Antrag, die Frage zu vertagen und sie noch ein gehender zu prüfen, fand nicht die Mehrheit des Kongresses, Beinahe in zwei Hälften gespalten, entschied sich dieser schließlich dahin, der in Turin ausgesprochne Wunsch solle erneuert werden, womit grundsätzlich für die Abgabepflicht aus gemeinfreie Werke eingetreten wird. Die praktische Durchführung derselben soll jedoch später erörtert werden. Verschiedene Fragen. Die Frage der mechanischen Musikinstrumente, die seit dem letzten Kongreß in Vevey keinen Schritt vorwärts ge- than hat, soll den Gegenstand einer Umfrage bilden, für die Herr Osterrieth einen Fragebogen vorlegte. Der Bericht erstatter warf einen geschichtlichen Rückblick auf diesen Be ratungsgegenstand und beleuchtete namentlich die drei Phasen, die er in Deutschland durchgemacht hat: erst die freie Wieder gabe der Musik auf solchen Instrumenten, dann das im Jahre 1888 durch das Reichsgericht ausgesprochne Verbot, aus wechselbare Scheiben herzustcllcn, endlich den Erlaß des neuen deutschen Gesetzes von 1901, das nur die Wiedergabe ge schützter Musik auf den vollkommensten Instrumenten unter sagt, Aus Grund dieser Darlegung spricht Herr Osterrieth die Ansicht aus, daß die Frage zu gunsten des ausschließ lichen Urheberrechts nur durch eine internationale Verein barung werde gelöst werden können, und zwar erst, nachdem der Beweis erbracht ivorden sei, daß die aus gesellschaft lichen und ökonomischen Verhältnissen geschöpften Argumente nicht stichhaltig seien Nach Ansicht des Herrn Ferrari hingegen sollte die Reform zuerst auf dem Gebiet der ein zelnen Länder durchgesllhrt werden; in Italien sei man bereit, die freie Benutzung von geschützten Musikstücken sür solche Instrumente absolut zu verbieten, Herr Taillefer erwähnte zwei interessante, in Frankreich anhängige Prozesse An gewichtigem Material zu einer lehrreichen Untersuchung der Sache wird es somit nicht fehlen Für ein andres Thema: »Künstlerisches Eigentum in Bezug aus das Theater« lag der angesagte Gesamtbericht nicht vor, Herr Lermina setzte nun in höchst geistreicher Weise seine persönlichen Ansichten über das dem letzten Kongreß in Vevey unterbreitete Frageschema (Börsenblatt 1901, Nr, 218) dar. Mehrere der dort aufgeführten Punkte stehen in keinem Zusammenhang mit dem Autorrecht; andre werden durch Verträge zwischen den Theaterdirektoren und den vcr- schiednen ausübenden Künstlern geregelt; wieder andre eignen sich gar nicht zu einer systematischen Regelung, noch zu grundsätzlichen Entscheidungen, sondern wickeln sich je nach den Umständen verschieden ab, wie sie auch täglich eine andre Gestalt annehmen. Da indessen mehrere Redner unter Anführung von Beispielen die Notwendigkeit ver fochten, sich mit den verschiednen auf die Theaierkunst be züglichen Problemen zu beschäftigen, die sich oft aus die Probleme der Mitarbeiterschaft zurllckfllhren lassen, so wurde die Frage auf dem Programm belassen, ebenso wie auch zwei oder drei andre, die vom Kongreß nicht behandelt werden konnten. So stellt sich denn der Neapeler Kongreß vom Gesichtspunkt der geleisteten Arbeit aus als ein Uebergangs- stadium dar. Verschleime Fragen wurden behandelt, bleiben aber zunächst ohne Antwort, Das künftige Arbeits programm wird somit sehr belastet sein, und es wird großer Energie bedürfen, um mehrere Umfragen zugleich durchzu- führen und um den Unzukömmlichkeiten, die mit dem »Schwänzen» (llabsoutsismo) der Berichterstatter verbunden sind, zu steuern, und um von diesen zu erreichen, Laß sie zum mindesten ihre auf die Tagesordnung gesetzten Berichte vor dem Zusammentritt der künftigen Kongresse herausgeben und veröffentlichen. Wir haben übrigens die Ueberzeugung, daß der »Lssoeiotiou« diese Energie nicht fehlen wird, Noch haben wir von der herzlichen und gastfreundlichen Aufnahme zu sprechen, die den Kongreßteilnehmern vomKomitee in Neapel bereitet wurde. Letzteres wurde in seiner Auf gabe unterstützt durch den unermüdlichen Direktor der italienischen Autorgesellschast, Herrn Marco Praga, und ebenso, wie gewöhnlich, durch den ständigen Sekretär der 1223»
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