Erscheint jeden Dienstag ». Freitag; während der Buchhändler-Messe zu Ostern täglich. Börsenblatt Alle Zusendungen für das Börsenblatt sind an die Redaction zu richten. für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des Börsenvcreins der Deutsche» Buchhändler Leipzig, Donnerstag am 7. Mai. 184k. Amtlicher Theil. Bekanntmachung, die Aufnahme neuer Mitglieder in den Börsenverein betreffend. Um den in letzter Zeit wiederholt vorgekommenen Fall, daß die Aufnahme neuer Mitglieder wegen Mangelhaftigkeit der da zu erforderlichen Papiere beanstandet werden mußte, für die Zukunft möglichst zu verhüten, bringen wir hierdurch § 2. unseres Statuts und das Formular der zu unterschreibenden Verpflichtung in Erinnerung. Der gedachte tz lautet folgendermaßen: Fähigkeit zur Aufnahme. Jeder Buch- und Kunsthändler, sowohl des Inlands, als des Auslands, kann zum Mitgliede des Bdrsenvereins ausgenommen werden. Zur Aufnahme ist erforderlich: 1) der Nachweis legaler Berechtigung zu Betreibung des Buch - oder Kunsthandels; 2) die Einsendung des eigenhändig Unterzeichneten und von einer öffentlichen Behörde beglaubigten Circulairs, worin der Aufzunehmende sein Etablissement anzeigt; 3) die Ausstellung einer unbedingten und schriftlichen Verpflichtung, in allen Stücken dem Börsenstatut, sowie den statutenmäßigen Be schlüssen der Generalversammlung, des Vorstandes und der Ausschüsse sich zu unterwerfen, und insbesondere sich des Nachdrucks und des Nachdrucksvertriebes zu enthalten; endlich 4) die Bezahlung eines Eintrittsgeldes von zehn Thalern im 2t Guldenfuß. Die unter 1, 2 und 3 bezeichneten Schriften sind dem Vorsteher mit dem Gesuch um Aufnahme zuzustellen und bleiben bei den Acten; der Vorstand hat selbige zu prüfen und vollzieht die Aufnahme sofort, wenn kein Bedenken dabei Statt findet, während un entgegen gesetzten Falle die Aufnahme bis zur Entscheidung der Generalversammlung ausgesetzt bleibt. Die Bekanntmachung der Aufnahme erfolgt im Börsenblatt. Die zu unterschreibende Verpflichtung lautet: Hierdurch übernimmt der Unterzeichnete die Verpflichtung, sich in allen Stücken dem Statut des Bdrsenvereins der deutschen Buch händler zu Leipzig, so wie den statutenmäßigen Beschlüssen der Generalversammlung, des Vorstandes und der Ausschüsse, bei Verlust der Mit gliedschaft, unweigerlich zu unterwerfen, und sich insbesondere des Nachdrucks und des Nachdruckvertriebes zu enthalten, im Fall persönlicher Anwesenheit in Leipzig die Vermittelung der Vergleichsdeputation bei Streitigkeiten mit andern Mitgliedern des Vereins anzunehmen, und den von der Generalversammlung festgesetzten jährlichen Beitrag von zwei Thalern im 2k Guldenfuß pünktlich zu bezahlen. Gedruckte Exemplare der Verpflichtung können von jedem der Unterzeichneten Vorstands-Mitglieder bezogen werden. Stuttgart, Leipzig u. Berlin, d. 6. Mai 1846. Dreizehnter Jahrgang. 72