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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.07.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-07-27
- Erscheinungsdatum
- 27.07.1901
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- Deutsch
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5952 Nichtamtlicher Teil. .-V 173. 27. Juli 1901. sachliche und in der Ausführung vollkommen klare, jedermann verständliche, das Fritz'sche Werk wird somit seinen Platz in der kunsttechnischen ^Litteratur^ im vollsten Umfange und damit zugleich Tonvordruck; die zweite eine reizende Kreidezeichnung von Pro fessor W. Hecht, ebenfalls auf Ton; es folgen dann eine Kreide- und Gravüre-Zeichnung, — eine Autographie-Zeichnung mit ver laufendem Ton, — eine Kreidezeichnung auf Patent-Kornpapier mit geschabter Tonplatte, — eine Accidcnzlithographie (Gravüre, Pantographie und Guillochierung), — eine Kreidezeichnung auf Pyramiden-Kornpapier, — zwei Blätter Muster von auto graphischen Zeichenpapieren, — eine Pantographie nach Alhambra- Motiven, — eine Relief-Gravüre, — eine Chromolithographie in Kreide, gedruckt von 16 Steinen, deren Skala gegcgeben wird, — eine Chromolithographie in Punktiermanier, von 12 Steinen gedruckt, mit Skala, - eine Chromolithographie, Kreide und Autotypie, gedruckt von 8 Steinen, mit Skala, — eine Chromo lithographie. Kreide und Lichtdruck, gedruckt von 13 Steinen und einer Lichtdruckplatte, mit Skala, — eine Chromolitho graphie, Kreide und Heliogravüre, 12 Steine und eine Heliograoüreplatte, mit Skala, — eine Chromolithographie, Raster-Tondruck, ausgeführt mit drei Rasterplatten, mit denen 124 Farbenkomplexe einer Landkarte hergestellt sind, - eine Chromolithographie, von der 11 Farben nach einer Korn papierzeichnung, 3 nach einer Federzeichnung auf Stein gedruckt wurden, mit Skala, — ein Dreifarbendruck, nach dem patentierten Verfahren von E. Nister in Nürnberg, hergestellt nach einer vierzehnfarbigen Lithographie und gedruckt auf einer Steindruck presse von Aluminiumplatten, — ein chromolithographischer Fünf farbendruck, — eine geologische Karte, eine hypsometrische Karte und eine topographische Karte, die beiden ersten in Mehrfarben druck, letztere nur in Schwarzdruck. Nach diesem Kartenverzeichnis darf man mit voller Be rechtigung auf die umfassende und gründliche Behandlung des weit umfassenden Gebiets der Lithographie durch den Verfasser des Werkes schließen. Seine treffliche Arbeit wird für längere Zeit, selbst bei den vielen und raschen Fortschritten der Gegen wart, ein zuverlässiger Führer sein. Theod. Goebel. Kleine Mitteilungen. Aufsuchen von Warenbestellungen in Ungarn. (Vergl. Nr. 96, 134 d. Bl.) — Der ungarische Gesetzartikel XXV vom Jahre 1900, das Sammeln von Warenbestellungen betreffend, ist laut Verordnung des Handelsministers am 1. Juli d. I. in Kraft getreten. Im Sinne dieses Gesetzes können von diesem Termin ab Aufträge außerhalb des Wohnortes eines Kaufmannes oder Gewerbetreibenden durch diesen selbst und durch Bevollmächtigte werden, die die betreffenden Waren Wiederverkäufen oder in ihrem Gewerbe verarbeiten. Die Entgegennahme von Bestellungen ist im allgemeinen nur erlaubt, wenn seitens des Käufers ein be stimmter Auftrag dazu im einzelnen Falle gegeben worden ist; werden nur in allgemeiner Form Kaufleute u. s. w. ein für allemal eingeladen, Bestellungen entgegenzunehmen, so gilt der persönliche Besuch und die Uebernahme von Aufträgen als gegen das Gesetz verstoßend. Wie wir schon früher mitgeteilt haben, bezieht sich diese Vorschrift nicht auf das Sammeln von Be stellungen auf litterarischc und künstlerische Erzeugnisse. Zur Neugestaltung des österreichischen Preßgesetzes. — Der -Bund österreichischer Industrieller, hat die nachfolgende Bitte um zeitgemäße Aenderung des österreichischen Preßgesetzes an das Abgeordnetenhaus gerichtet: -Zu den rückständigsten Partien der österreichischen Gesetz gebung gehört unstreitig das Preßgesetz. Im Jahre 1862, in einer Epoche geschaffen, in welcher man augenscheinlich weniger die Absicht verfolgte, den Verkehr mit den Erzeugnissen der Presse zu regeln, als denselben thunlichst einzuschränken, hat dieses Gesetz zwar im Laufe der Zeit einige Aenderungen er litten, ohne daß jedoch der Grundgedanke, auf dem dasselbe aufgebaut war, wesentlich verrückt worden wäre. Dagegen ist aus dem ursprünglichen Gesetze ein Flickwerk geworden, das des logischen Zusammenhanges entbehrt. Der empfindlichste Mangel gegangen ist. »Die gewaltige Umwälzung, welche das Wissen und der Bil dungsdrang des österreichischen Volkes durch die allgemeine Schul pflicht erfahren, die Hebung des Interesses an den öffentlichen Vorkommnissen in den breitesten Schichten der Bevölkerung, der Drang nach Bethätigung am politischen Leben seitens der organisierten Arbeiterschaft, die tausenderlei Bedürfnisse des geistigen Verkehrs, heroorgerufen durch die mächtige Entwickelung als notwendig erkannten Reformbedürftigkeit unseres Preß gesetzes, das jeder freien Bethätigung des geistigen Verkehrs Fesseln anlcgt, trotz unzähliger Petitionen und Beschwerden, welche von den interessierten Kreisen an die Regierung und^den einer längst vergangenen Zeit empor, in der man glaubte^ durch polizeiliche Maßregeln den Fortschritt und die freie geistige Bethätigung des Volkes verhindern oder eindämmen zu können. »Auch wir wollen nicht die Preßzügellosigkeit, welche ver rohend und entsittlichend auf die Bevölkerung einwirkt; dieser möge man durch entsprechende Maßregeln entgegentreten. Aber aus Furcht vor vereinzelten Auswüchsen darf die freie Ent faltung des geistigen Verkehrs durch die Presse nicht verhindert werden. -Wenn den anderen Kulturstaaten eine ungestörte Ent wickelung des Verkehres mit Preßerzeugnissen möglich ist, dann muß sie auch in Oesterreich gestattet werden. Dieses Zugeständnis der Regierung ist jedoch nur eine halbe Maßregel, wenn ihm nicht auch diz Freigabe der Kolpor tage folgt, des einzigen Mittels, das es ennöglicht, Preß- Kreise entweder gar nicht, oder erst zu einer Zeit in den Besitz der betreffenden Flugschrift gelangen, in der sie ihre Aktualität verloren hat. Deshalb ist es eine zwingende Notwendigkeit, Durchführung gelangt. »Es hat zwar der Herr Ministerpräsident sowohl, wie auch der Justizminister angedeutet, daß sich die Regierung mit dieser bürgen, können uns unmöglich befriedigen. Die von der Re gierung so oft betonte Jndustriefreundlichkeit erscheint auch in diesem Falle als ein platonisches Versprechen, insolange das trag erhält, unter Berücksichtigung der vorliegenden Petitionen selbst ein Preßgesetz auszuarbeiten und der nächsten Tagung des hohen Hauses 'vorzulegen.. schrift -kwAlwb Neebavio. berichtet, hier mitgeteilt sein. Es handelte sich bei diesem Versuch darum, die Bewegungen des Auges beim Lesen zu bestimmen. Es wurde ein Apparat konstruiert, um
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