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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.09.1846
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1846-09-04
- Erscheinungsdatum
- 04.09.1846
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- Deutsch
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1846.^ 991 Der preußisch-englische Vertrag. Die Nummer 62 des Börsenblattes und 34 der süddeutschen Buchhändler-Zeitung enthalten zwei weitere Aufsätze über den pceuß. englischen Vertrag und es ist zu erwarten, daß noch mehrere Nachfol gen werden. Dieses Zeichen von Theilnahme an einer im Prinzip und in den Folgen so bedeutenden Angelegenheit ist höchst erfreulich, aber es scheint uns eben, die Wichtigkeit der Sache sollte die Anonymität verbannen. Wer sich durch Interessen oder innern Antrieb gedrungen fühlt, das Wort zu nehmen — und es sind der Berechtigten viele in Deutschland —> der möge die Aufrichtigkeit seiner Meinungen, die Wahrheit seiner Behauptungen, durch Namens-Unterschrift vertreten. Wir sind gemeint, an der Diskussion lebendigen Antheil zu nehmen, wenigstens in so lange, bis die jetzt noch etwas trübe durcheinander gährenden Ansichten sich abgeklärt, und die deutschen Buchhändler sich in die beiden allein möglichen, ihres Zweckes bewußten, aufrichtigen Partheien getrennt haben werden: in Solche, welche internationales Verlagsrecht, Unterdrückung des Nachdrucks wollen, und in diejeni gen, welche dies nicht wollen. Es möge uns aber gestattet sein, hier ein für allemal zu erklären, daß wir anonyme Artikel in keiner Weise beachten werden. Wenn wir jetzt eine Ausnahme machen, so geschieht dies nicht, weil der erste jener Artikel direct gegen uns gerichtet ist, sondern weil beide einen neuen Jncidenz-Punct berühren, der jetzt eben auch in politischen Zeitungen zu Aufregung besorgter Gemüther nach Kräften ausgebeutet zu werden scheint*), wir meinen die Bedingungen, unter welchen die übrigen Zollvereinsstaaten dem Preuß. Engl. Ver trage beitreten können, und insbesondere die Handhabung des Stem pels, mit welchem künftig deutsche Bücher zu versehen sind, um in England Schutz und Zollbegünstigung zu genießen. Wir sind nicht im Falle, wie der Artikel im Merkur „glaubwürdige Quellen" oder auch nur „umlaufende Gerüchte" anführen zu können; wir äußern unsere subjective Meinung; diese stützt sich aber auf Vorgänge und Gründe, und da sie geeignet ist, das in Frage stehende einfach und sachgemäß zu erklären, so dürfte sie in so lange denVorzug vor nicht durch Gründe unterstützten verdienen, bis Thatsachen ihr widersprechen. Wir glauben, daß Preußen über den Vertrag nicht unterhandelt haben, noch weniger zum völligen Abschlüsse gekommen sein wird, ohne sich der Zustimmung seiner Verbündeten zu versichern. Nichts in dem Vertrage ist so pressanter Natur, daß die Zeit dies nicht gestattete, nichts so speciell im Vortheile Preußens, daß es hätte auch nur in Versuchung gerathen können, den Abschluß durch einen voup clo main halb mit Gewalt durchzusetzen. Vor einem Jahre trat der ganz gleiche Fall ein mit dem Portugiesischen Handels-Vertrage. Preußen schloß ihn zuerst für sich ab; daß es aber im Einverständniß mit sämmtlichen Zollvereinsstaaten geschehen war, beweist der nachhecige successive Bei tritt Aller. So jetzt mit England; die übrigen Staaten werden dem Vorgänge Preußens Nachfolgen; aber eben, weil sie selbstständig sind, weil England sogar bei den meisten eigene Gesandtschaften unterhält, st werden sie nicht dasselbe Dokument der Reihe nach hinter Preußen Unterzeichnen, sondern immerhin gleichlautende aber besondere Verträge abschließen und —> was ein Haupt-Punkt ist — England wird dann uicht im ganzen Zollverein nach Preußischem Gesetze Schutz finden, stndern in Sachsen nach sächsischem, in Bayern nach bayerischem u. s-si dieser Gang der Dinge mag nicht der bestmögliche seyn, letzterer Punkt ^sonders nicht in den Augen Englands, — aber, daß er besteht, zeigen alle Vorgänge. Was sodann den Stempel anbetrifft, so wird gewiß keinem der contrahirenden Staaten einfallen, die Ausführung seines Vertrages in diesem oder einem andern Punkte an Preußen zu über tragen. **) Es wird damit, wie uns in höchstem Grade wahrscheinlich *) Siehe z. B. den Schwäbischen Merkur vom 21. Aug. in einem ^orrespondenzartikel, datirt Leipzig den 16. August. . **) Wenn es nothig wäre, die Stempelung durch einen Staat in einer Stadt vornehmen zu lassen, so dürste allerdings Leipzig als der dünkt, gerade so gehalten werden, wie mit den Ursprungs-Eertisicaten für gewisse Fabrikate: jeder Staat wird amtliche Stellen in größecn oder kleinern Städten — vielleicht Zoll-, vielleicht Regiminalbeamte mit der Stempelung beauftragen, und diese wird zu jeder Zeit, in jeder beliebigen Anzahl der Exemplare, unentgeld- lich zu geschehen haben. Kosten, Aufenthalt, Chikanen können hier gar nicht eintreten, von Seiten Englands auch nicht, denn nicht in sei nem Interesse wird die Stempelung geschehen, sondern in unserem, damit nicht fremde Nachdrücke sich als deutsches Erzeugniß ausgeben können. Den sonstigen Inhalt der gedachten Artikel können wir füglich ohne weitläufigere Berührung lassen. Der Herr Verfasser des Zwei ten im Börsenblatte dürfte mittlerweile in einer spätem Nummer des selben unsre letzte Erwiderung an Herrn Erhard gelesen, und darin Manches gefunden haben, was sich gegen seine Ansichten geltend machen laßt. Ob unsere Gründe ihn befriedigen, bleibt wie billig dahinge stellt, jedenfalls aber dürfte er sich überzeugt haben, daß Deutschlands Ehre wirklich nicht durch den Vertrag gefährdet ist. Wie auch die preuß. und die engl. Eingangszölle sich nebeneinander ausnehmen mö gen, nicht Preußen trägt die Schuld der bestehenden Differenz; im Gegentheil, seinen Bemühungen wird zu danken sein, wenn sie auf die Hälfte, resp. ein Viertheil der früheren vermindert erscheint. Der Artikel spricht von „Opfern", von einem „theuern Preis", welche Deutschland durch diese Aollverhältnisse auferlegt werden. Worin be stehen denn diese Opfer? Setzt Preußen etwa den Eingangszoll auf englische Bücher herab, oder bewilligt es England andere Tarif- oder Handelsbegünstigungen irgend einer Art? Nein. England hat gar kein solches Zugestandniß durch den Vertrag erhalten. Der deutsche Eingangszoll von 52^ kr. pr- Ctr. besteht seit Jahren für alle fremden Bücher, und wenn er zu niedrig sein sollte — was übrigens hoffentlich kein Buchhändler behaupten wird — so trägt nicht englische Unterhandlungskunst Schuld daran. Der preußisch-englische Vertrag ist kein Handels-Vertrag, sondern ein Vertrag über gegenseitigen Schutz von Eigenthum und Recht; jedes Wort hat daraus Bezug, mit Ausnahme des Artikels 4 und die ser enthält eine bedeutende Herabsetzung des englischen Eingangszolles, also ein Zugeständniß von Seiten Englands, dem kein ähnliches von Seiten Preußens gegenüber steht! ! Man kann gegen den Vertrag selbst einwenden, was man will, man kann die Folgen desselben für den deutschen Buchhandel günstig oder nachtheilig finden, man kann wünschen , daß der englische Ein gangszoll ganz wegfalle, das ist Sache der individuellen Ueberzeugung. Wenn man aber von einem Handelsverträge spricht, von Opfern, die er Deutschland auflege, und am Ende gar von Deutsch lands Ehre, der hierdurch Eintrag geschehe, so ist das eine seltsame Verkehrung der Verhältnisse und Ausdrücke, die jeder Unbefangene zurecht legen wird. I. G. Cot ta'sche Buchhandlung. Buchhandel und Presse in Kopenhagen*). Der Kopenhagener Buchhandel steht auf einer verhältnißmäßiq niederen Stufe. Nicht als ob der Däne keinen Sinn für literarische Erzeugnisse hätte — die vielen Lese-Gesellschaften liefern den Gegenbe weis —, sondern weil der Wirkungskreis, dessen sich die dänische Lite ratur zu erfreuen hat, ein so höchst beschränkter ist. Rechner man nämlich, daß die dänische Sprache nur auf Den Inseln und in einem Theile von Jütland, also etwa von einer Million Menschen gesprochen rrcy zweckmäßiger und einfacher wird aber sein, wenn jeder L rn seinem Wohnorte stempeln lassen kann. or und die Seeländer, von Chr. Dehn- C. Kürschner sche Buchhandlung." 147*
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