Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.09.1846
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- 1846-09-15
- Erscheinungsdatum
- 15.09.1846
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1034 82 8 üruns ist es also noch z w e i f e l h a ft, ob der gegenseitig zu gesagte Schutz des Autor-Rechts ein gleich er sei; — so lang man solche Zweifel hat, muß man aber nichts unterschreiben. Daß aber die Falle ungleich sind, daß ferner für alle Sendun gen, welche aus Deutschland nicht nach Großbritannien selbst, sondern nur nach Englischen Colonien gerichtet werden, der Vertrag gar keine Zoll-Ermäßigung bietet, ist gewiß. Ich gebe zu, daß der Vertrag, gegen bisherige Verhält nisse gehalten, vortheilhast für uns ist; ich gebe zu, daß er mög licher Weise einen lebhafteren Absatz deutscher Bücher nach England zur Folge haben kann, aber ich halte es für eine Schmach für uns Deutsche, einen Vertrag zu schließen, dessen einzelne Bestimmungen nicht auf vollkommener Gegenseitigkeit beruhen, den wir (wir mögen über die Englische Papier-Accise philosophicen so viel wir wollen) nicht für b ill ig h alten könn en. Von meinen Verlags-Artikeln habe ich übrigens noch keinen ge wogen, um zu sehen, um wie viel Schilling und Pence er wohlfeiler im Vertrag tacisict ist als bisher; die Stempelet halte ich für eine Stümperei, und bei jetzigen Verhältnissen ein Verlags- Geschäft oder auch nur eine Eommandite in Berlin, Breslau oder Cöln zu etabliren, davor bewahre mich der liebe Herrgott! Amen! Ein Süddeutscher. II. Gedanken sind zollfrei. Ueber den preußisch-englischen Vertrag ist von sachkundigen Männern schon so viel Treffendes in diesen Blättern gesagt worden, daß ich den Aktenstoß nicht unnütz vermehren mag; nur eine theore tische Bemerkung, so wie die Mittheilung einer Thatsache möchte ich zum Besten geben. Vom Standpunkte des abstracten Rechts betrachtet ist es gleich gültig, ob das Buch, das nachgedruckt wird, dem In- oder dem Auslande angehört; wer aber literarische Verhältnisse im Ganzen und Großen zu überschauen gewohnt ist, wird bald einen wesentlichen Unterschied heraussinden. Da nämlich jedes Schriftwerk in einer bestimmten Sprache geschrieben ist, so wendet es sich zunächst an die Sprachge- nossen und sucht seinen Markt im eigenen Lande; wird ihm dieser ver kümmert, so ist ihm die freie Bewegung auf dem natürlichen Boden gehemmt, dem es angehört. Aber der deutsche Verleger, der englische Bücher nachdruckt, hat nicht auf die Einfuhr nach England, ec hat auf englisch lesende Deutsche speculirt; sein Nachdruck ist allerdings nichts als eine mechanische Vervielfältigung, aber das Publikum, das den Nachdruck veranlaßt, ist erst durch geistige Anstrengung, nämlich durch die Erlernung der fremden Sprache und den Drang, Bücher in dieser Sprache zu lesen, gebildet, es wäre ohne diese Anstrengung gar nicht vorhanden und gewiß hat weder der englische «Schriftsteller, noch der englische Verleger dasselbe ursprünglich im Auge gehabt. Einen Beweis für die Richtigkeit dieser Behauptung giebt die Erfahrung, dass die Verständigen im Volke — die eigentliche öffentliche Meinung—dem Nachdruck ausländischer Bücher nicht eben unhold sind, während der Nachstich ausländischer Musikalien, weil die Musik eine allgemeine Sprache ist, als eine Beeinträchtigung fremden Eigenthums schon jetzt ziemlich allgemein gemißbilligt wird. Bei der Universalität des deutschen Geistes erwachte in unsecm ^aterlande mehr als irgendwo lebhaftes Verlangen nach fremder Lite ratur und das Publikum für beinahe jede Literatur eines europäischen Culturvolkcs war in dem Grade angewachsen, daß es sich verlohnte, eigene Auflagen ausländischer Werke für dasselbe in Deutschland zu veranstalten. Die theuern Bücherpreise des Auslandes, der mangel hafte und kostspielige Verkehr mit demselben hätten dies in der inner sten Natur unsers Volkes begründete Verlangen ersticken müssen, wä ren ihm nicht deutsche Verleger mit richtiger Einsicht entgegengekom men. Freilich nicht aus reinem Interesse an der^ Verbreitung der Literatur, sondern aus Lust am Gewinn, aber was ändert das in der Betrachtung geschichtlicher Verhältnisse, da der Egoismus der Men schen das nutzbarste Werkzeug in der Hand des Weltgeistes von jeher gewesen ist und auch wohl in alle Zukunft bleiben wird? Wenn ich daher genöthigt bin, den Nachdruck fremder Schriftwerke in Deutsch land als das Ergebniß einer geschichtlichen Nöthigung zu betrachten, so muß ich der Behauptung des Herrn Enslin entgegentreten, daß der deutsche Buchhandel eine Scharte auszuwetzen habe. Da käme ja die Geistestcägheit recht unverhofft zu dem Ruhme hoher Tugend und Gewissenhaftigkeit; denn wahrscheinlich hat sich etwa der spanische Buch handel von der Beraubung auswärtigen Eigenthums vollkommen frei erhalten, dem Deutjchen aber würde sein unbezwinglicher Wissenstrieb, dieser Adelsbrief seiner höhern Natur, gar noch zum Vorwurf gereichen, etwa wie einem armen Jungen, der, durch seine Lecnbeqier verleitet, dem Nachbar auf der Schulbank die Bücher aus der Mappe stiehlt. Daß ein internationales Verlagsrecht der höhere Rechtszustand sei, den wir zu erstreben haben — wer wagte es zu laugnen? Es liegt in der Natur des Rechts, welches ich im Eingänge das abstracte ge nannt habe, daß es die concceten Verhältnisse am Ende nach seinem Willen umdilder und sich unterwirft. Daran haben wir die Gewähr alles Fortschritts. Und günstige Zeichen weisen darauf hin, daß die Zeit gekommen ist, an's Werk zu gehen. Haß, Neid und Vorurtheil, welche die Völker spalteten, stumpfen mehr und mehr sich ab und während sie in den lichtlosen Liefen des materiellen Daseins immer noch empfind lich wühlen, — aus den Höhen der Intelligenz beginnt ein Austausch der höchsten Güter, eine Verallgemeinerung der Ideen und zugleich eine Achtung vor der eigenthümlichen Form, in welcher der besondere Volks geist das Gemeinsame darbietet, daß wir von den Wogen der Weltlite ratur, die der sterbende Goethe geweissagt, aber nicht erlebt hat, uns schon umrauschr und mächtig gehoben fühlen. Dazu kommen die be gleitenden Erscheinungen des geschäftlichen Lebens, von denen ich nur den unendlich erleichterten Weltverkehr, die größere Annäherung des auswärtigen Buchhandels an den deutschen, die billigeren Bücher preise, namentlich Englands, hervorhebe, welche seit der ungeahnten Verbreitung der Pfennigliteratur neben den theuern einhergehen und, wie von dem kaufmännischen Takt englischer Buchhändler vorausge setzt werden darf, wohl auch für alle diejenigen Werke in Anwendung kommen werden, von denen sich nach den vorliegenden Erfahrungen aus dem neu ecöffneten Markte ein eben so umfassender als gesicherter Absatz erwarten läßt. Aber wozu der theoretische Lärm meiner Erörterung, wenn gleich wohl das internationale Verlagsrecht das Endziel ist? Sie ist gerecht fertigt genug, jene Erörterung, sofern sie die Einsicht in das wahre Vechältniß der Dinge fördert, aber auch ihr praktischer Nutzen wäre nicht allzu gering anzuschlagen, wenn sie England gegenüber dem Deutschen auch nur eine falsche Schamröthe ersparte. Spräche etwa das schlaue England der deutschen Diplomatie von „Strand- und Faustrecht, von Seeraub und Sclavenhandel und andern barbarischen Ueberbleibseln roherZeit"*), so läge die Gefahr freilich sehr nahe, daß der ehrliche, für weltbewegende Gedanken ohnedies so leicht entzündliche Deutsche, um solchen Gräuel je eher je lieber von sich abzuthun und gar den Ruhm eines völkerrechtlichen Fortschritts einzutauschen, ohne viel zu rechnen, auf die englischen Vorschläge einginge. Wer sähe nicht ein, daß auf diese Weise jene Verträge zu Stande kommen, die auf die Melodie: „Die erste Stunde reite ich und du gehst, die zweite Stunde gehst du und ich reite" im lieben deutschen Vater- lande gesungen werden ? Hat sich aber Deutschland klar gemacht, daß es sich nicht barum handelt, uralte Schuld zu büßen, sondern von ei nem durch die Natur der Dinge gebotenen System zum andern mit *) Worte der Eotta'schen Buchhandlung, Börsenblatt Nr. 72, pit§.873.
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