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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.09.1846
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1846-09-15
- Erscheinungsdatum
- 15.09.1846
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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1035 1846.^ klarem Bewußtsein, aber ohne Kränkung des nati onalen Ehrgefühls überzugehen, so wird es sich mit dem Abschluß eines Staatsverlrages nicht zu übereilen brauchen und dem deutschen Unterhändler dürften wir gar stolze Worte in den Mund legen. Etwa so: „Mylord! Sie haben zuerst den Vertrag uns angeboten, also ist England im Vortheil. Und so ist es in der That! Der deutsche Verlagsbuchhandel wird ein schwunghaftes Geschäft erstellen, unser Sortimentshandel gebahnte Bezugswege verlassen und sich von der Großmuth und Klugheit englischer Verleger abhängig machen müs sen/ Die Vortheile, die für den Absatz deutscher Bücher ^nach England in Aussicht stehen, sind nach dem Urtheile Heinrich Er- hard's, dem, wie ich weiß, der größte Theil besonnenerGeschäftömänner beistimmt, für die nächste Zukunft kaum der Rede werth, weil ver mehrter Bücherabsah von ganz andern Bedingungen, als von Ermäßi gung der Zölle, weil er von gesteigertem Antheil an deutscher Literatur abhängt, der nur langsam wächst, am langsamsten in England. Der Vortheil ist aus Ihrer, der Nachtheil aus unserer Seite, aber ich weiß sehr wohl und auch dem deutschen Buchhandel steht es klar vor Augen, daß dies in der Natur der Dinge unabänderlich begründet liegt. Wir schlagen daher mit Freuden den Vortheil in die Schanze um des Rechtes willen, dem wir auf unsere Kosten schon manche Stätte ge gründet haben. Weil wir aber so zu thun genöthigt sind, so dürfen wir nicht noch überdies uns an einer Zollermäßigung genügen lassen, die unsre Bücher noch immer mit dem Zehnfachen des Zolls belastet, den die Ihrigen bei uns zu bezahlen haben. Nur auf der Grundlage vollkommener Zollgleichheit können wir abschließen. Und wenn Sie einwenden, daß der Zoll von 15 Schilling gar kein Bücher zoll, sondern nur der Papierzoll sei, der ohne eine Ermächtigung von Seiten des Parlaments nicht abgeschafft werden könne, „die Aufhebung der Papieraccise aber nothwendig in den CycluS der im englischen Steuerwesen begonnenen Reform gehört-" *> so ist es am gerathensten, auch diese weitere Entwickelung des englischen Tarifsystems, die durch einseitiges Nachgeben von meiner Seite verzögert werden könnte, ruhig abzuwarten, da Deutschland zum Abschluß sich keinesweges gedrängt fühlt." UndMylord erwiedert: **) „„Wenn wir Ihnen eine Ermäßigung des Zolles zugestanden haben, so geschah dies nur, weil ein schreiendes Mißverhältn iß zwischen den preußischen und engli schen Zöllen bestand; denn das Fünfunddreißigfache sich weiter bezahlen lassen, wenn man Vortheile eintauschen will, das geht doch nicht an! Aber das Zehnfache, das ist ein billiges Verhältniß und Preußen kann keinerlei andern Vortheil in Anspruch nehmen, ohne zu feilschen mit Recht und Gerechtigkeit. Ein Beispiel wird Sie über zeugen. Alle scheinbaren und wirklichen Nachtheile, welche man aus dem englisch-preußischen Vertrage nur immer ableiten kann, werden sich bei einem preußisch -französischen ***) in verstärktem Maße finden lasten, denn der Verbrauch und Nachdruck französischer Literatur ist bei Ihnen um so viel größer. Was könnte aber Frankreich zur Ver gütung desselben bieten? Eine Erleichterung in andern Theilen seines Tarifs, z. B. im Eingangszolle auf Rindvieh, Hammel? Das würde offenbar weder passend noch genügend sein, denn nicht die deutschen Viehzüchter, sondern die Buchhändler würden durch den Ver trag benachtheiligt und ihnen gebührte auch die Entschädigung. Sollte Deutschland etwa einen jährlichen Barbaresken-Tribut fordern oderPen- stonirung Aller, die bis jetzt französische Bücher nachgedruckt haben? — H Worte der Cotta'sehen Buchhandlung, Börsenblatt Nr. 78, pag. 978. **) Aus Worten der Cotta'schen Buchhandlung (Börsenblatt Nr. 78, psA. 977 fgdn.) zusammengesetzt- ***) Man bemerke die feine Höflichkeit deS Britten, der Preußen den Vorrang läßt, wo er es mit Frank reich zusammen nennt. Und am Ende, wenn eine Zollherabsetzung von fünfunddreißig Schilling ohne practischen Werth bleibt, welchen praktischen Schaden sollen die die noch übrigen fünfzehn Schilling —>? "" —' „Aber um's Himmelswillen, Mylord, verstehen Sie denn nicht? Es ist ja nicht vom Vortheil, es ist von der Ehre die Rede!" —— So hätte der Deutsche sprechen können. Wie gern und freudig würden wir uns einer deutschen That unsers preußischen Vaterlandes gerühmt haben, die einen Ehrenplatz in der Geschichte der europäischen Civilisation ansprechen durfte, aber wir sehen uns auf die Anerken nung seines guten Willens beschrankt, müssen jedoch auch Einflüste rungen mitUnwillen zurückweisen, Wieste z.B. in der badischen Volkskam mer verlautet haben. Zu gleicher Zeit finden wir es nur allzu erklär lich, daß der übereilte Abschluß des Vertrages mit dem Mißbehagen ausgenommen wird, das der gekränkte Nationalstolz Hervorrufen, in einer Zeit nothwendig Hervorrufen muß, in der das Gefühl für deutsche Kraft und Einheit unablässig aufgestachelt wird, die entsprechen den Thaten aber immer noch ausbleiben. Deshalb erregt dieser Staats vertrag ein weit größeres Aufsehen, als die Bedeutung der durch ihn vertretenen materiellen Interessen erwarten ließ; das dadurch erweckte oder bekräftigte Mißtrauen in Preußens Unterhandlungskunst, der das zollver einte Deutschland seine Interessen anheim stellt, ist gewiß nicht geeignet, weder den Zollverein zu stärken, noch auch die nicht beigetretenen Staaten Heranzuziehen. Wird man es etwa dem kleinen Bremen verdenken können, wenn es mit seemännischem Stolz auf die Handelsverträge hinweist, die sein greiser Bürgermeister bereits abgeschlossen hatte, als der Handel von der deutschen Diplomatie noch nicht für ebenbürtig gehalten wurde? Wakrlich, vor der Unterzeichnung jedes Handelsvertrages mit dem Ausland sollten unsre Staatsmänner die Feder niederlegen, umher schauen und fragen: „Ist kein Smidt da?!" Der Nicht-Beitritt der übrigen Zollveceinsstaaten zu dem preußisch englischen Vertrage wäre mir als ein That der reinsten Vaterlandsliebe, nicht als ein Riß, sondern weit eher als eine gründliche Heilung des Zollvereins erschienen. Und man wäre zum Ziele gelangt. Um so ge ringe Einnahme, als die Einfuhr deutscher Bücher, zumal nach dem neuenZollsatz, in Aussicht stellt, würde England gewiß Anstand genom men haben, dem deutschen Nationalstolz zu nahe zu treten, wenn es ihm nur erst zum Bewußtsein gebracht worden wäre, daß dieser sich verletzt fühlt. Aber ich fürchte, daß durch Sachsens Beitritt jeder fernere Widerstand gebrochen ist, da es in seiner Macht steht, den Vertrieb englischer Nachdrücke aus dem übrigen Deutschland über Leipzig zu verbieten, die polizeilichen Maßregeln aber, die an ein solches Verbot geknüpft sein müssen, den Leipziger Commissionsbetrieb noch weit em pfindlicher treffen würden, als die vielbesprochnen Nachforschungen nach verbotnen Büchern. Wenn daher, wie zu erwarten ist, die Gewalt der Umstände die allgemeine Annahme des preußisch-englischen Vertrages hecbeiführen wird, so bleibt es die Pflicht des deutschen Buchhandels, mit Rücksicht auf die Erneuerung des Vertrages im Jahre 1851, bei seinen Regierungen die nachfolgenden Anträge fort während zu wiederholen. Erstens. Vollkommene Aollgleichheit, wo möglich gänzliche Beseitigung des geringen Uebercestes von 15 für den Etc. damit von Volk zu Volk die Gedanken zollfrei herüber, hinüber gehen mögen. Zweitens. Um den Vertrag als einen deutschen auszuweisen möge in Art. 1> desselben dem Registrirungsbuch des Buchhändler- Vereins in London die amtliche Bücherrolle im Börsenblatt, dem Organ des Börsenvereins der deutschen Buchhändler gegenüber treten. ' Was ferner zu beantragen sein dürfte, wird die Erfahrung lehren. Nur noch ein Wort über den zweiten Punct. Es wird uns so oft gesagt, daß die Politik den thatsachlichen Bestand anzuerkennen
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