Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.10.1846
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- 1846-10-27
- Erscheinungsdatum
- 27.10.1846
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1238 Literatur bei ihrem Einpassiren über die Gränze so zu besteuern, wie es in vielen anderen Staaten geschieht. Auch in England — zu seiner Ehrenrettung sei es gesagt — ist man jetzt von diesem Gefühl durchdrungen. Im Parlement hat man sich, als der.Bücherzoll auf seinen jetzigen Betrag, und zwar vorläufig nur für die Staaten, mit denen Vertrage abzuschließen, ermäßigt wurde, für die allgemeine Abschaffung desselben ausgesprochen und nur mit Rück sicht auf die Papier-Accise die Abgabe von Büchern aus jenen Staaten noch auf 15 Shill. belassen. Aber auch die Papier-Accise, die bereits im J. 1835, bis wohin sie doppelt so viel als jetzt betrug, reduzirtwurde, soll, sobald es der Zustand der britischen Finanzen, denen sie eine nicht unbedeutende Einnahme gewährt, irgend zuläßt, gänzlich abgeschafft wer den. Und für diesen Fall war die britische Negierung ermächtigt, allen fremden Regierungen, mit denen sie 6op)i-ixi,t-Vertcäge abschließt, die Versicherung zu ertheilen, (wie sie es wahrscheinlich wohl auch in einer besonderen Note an die preußische und die sächsische Regierung gethan hat) „daß, wenn später die bestehende Papier-Accisevon 15 S hill. abges cha fft werden sollte, dannauch decim V e r t r a g e st i p u l i r t e A o l l a u f u r sp r ü n g l i ch i n E n g l a n d er schien e n e B üch er von 50 auf 3 5 S hill- herab g esetzt un d der Zoll auf nicht ursp rünglich hier erschienen e Werke gänzli ch ausgehoben werden soll. Eben so soll, falls die i nl and i sche P api er-Accise nicht ganz abgeschafst, sondern blosreduzirt wird, auchin den gedachten Zöl len soso rt e i ne entsp rechen d e Reduction ei »treten." Was nun den eben erwähnten Zoll von 50 oder, wenn er rcduzirt wird, von 35 Shill. aus Werke betrifft, „die ursprünglich im Vereinig ten Königreich herausgegeben und in Preußen neu abgedruckt worden/, so wird man uns wohl zugeben, daß aus eine Einfuhr englischer Bücher in England, wo die alten guten Schriftsteller des Landes in so wohlfei len und zugleich so schönen neuen Ausgaben stets erscheinen, nicht leicht diesseits speculirt werden dürfte. „Eulen nach Athen tragen," haben die Alten eine solche Speculation genannt. Keine Zwickaucc Ausgabe von Shakespeare oder Milton kann — von der Korrektheit zu schweigen — so niedlich und so billig sein, wie dergleichen Ausgaben in England gefunden werden, trotzdem daß bei uns keine Accise aus dem Papier lastet und der Druck viel billiger ist als dort. Zn der That wäre eS aber auch etwas ganz Unnatürliches, wenn eine gebildete Nation den Verlag ihrer eigenen klassischen Schriften dem Auslande überließe. Was würden unsere Verleger dazu sagen, wenn uns die Engländer neue Ausgaben deutsch er Schriftsteller zuschickten? Wir find freilich nicht gegen solche Zusendungen durch einen höheren Zoll geschützt, doch wird diese Ungleich heit vollkommen dadurch gut gemacht, daß fast auf alle unsere klassi schen Schriftsteller das Verlagsrecht noch nicht erloschen ist, die Eng länder werden uns also eben so wenig deutsche Klassiker zuschicken, als wir ihnen englische, und das kann beiden Nationen nur recht sein. Was indessen die englische Regierung hauptsächlich veranlaßt over vielmehr genöthigt hat, den Zoll auf Werke, die ursprünglich in England erschie nen, so hoch zu halten, ist der Umstand, daß England mit den Verei nigten Staaten einen Vertrag besitzt, wonach diesen ebenfalls jede Zoll erleichterung gewahrt werden muß, die Großbritanien irgend einer Na tion zugesteht. Die Vereinigten Staaten aber, die mit England eine und dieselbe Sprache reden und in denen Papier und Druck noch viel billiger als in Deutschland sind, würden jenes Land mit Ausgaben aller englischen Schriftsteller, auf die kein Verlagsrecht mehr besteht, über schwemmen, wenn die englischen Pressen nicht durch einen höheren Zoll geschützt wären. Gleichwohl wird es nach dem Wortlaute des preußisch-englischen Vertrages britischen Verlegern unbenommen sein, ganz neu erscheinende englische Bücher in Deutschland drucken zu lassen und gegen den Zoll von 15 Shill. — den sie ja auch zu entrichten hätten, wenn das Buch in England gedruckt wurde - dort einzuführen. Daß ein solcher Druck I>17 94 in Deutschland dem englischen Verleger gute Rechnung geben dürfte, hat uns ein mit dem Buchhandel Englands sehr vertrauter deutscher Buchhändler, Herr A. Ash er in Berlin, der auch in London ein Ge schäfts-Etablissement besitzt, nachgewiesen. (Vergl. B.-Bl. No. 87.) Hieraus ist abzunehmen, daß, was den Druck nicht ursprünglich in England erschienener Werke betrifft (also, außer griechischen, römischen, orientalischen Schriftstellern, auch Bücher in französischer, italianischer, spanischer Sprache rc.) englische Verleger mit deutschen nicht mehr wer den konkurriren können. (Schluß folgt.) Noch einmal zur Preußischen Preßgesetzgebung. Herr Zanke hat über die Debits sä higkeit deutscher Bücher in Preußen durch seine als irrig und falsch erwiesenen Darlegungen und aus der Lust gegriffenen Eitate von Verordnungen, die, weil sie nur im Kopfe des Herrn Zanke, aber sonst nicht existiren, Niemand kennt, einen Wirrwarr und eine Unsicherheit angerichtet, die unverantwortlich ist. Erst warnt Herr Zanke nichtpreußische Ver leger, doch ja kein Buch erscheinen zu lassen, ohnedeuNamen des Druckers demselben hinzuzufügen, und preußische Sortiments händler, ja kein solches Buch ohne Drucker-Namen zu verkaufen: als ihm hier widersprochen wird, führt ec eine Verordnung an, welche die Beifügung der Drucker-Firma vorschreibe: und als er nun angegangen wird, diese Verordnung, die kein Anderer kennt und die nirgends zu finden ist, die aber, wenn sie wirklich existirte, von unbe rechenbar en Fo lg en wäre, wo sie stände oder gegeben sei anzu führen, schreibt er in No. 90 dies. Blätter ein angeblich „offenes Wort", in welchem er nun gerade das Gegentheil des von ihm früher Behaup teten sagt und anführt, daß die Nennung des Druckers nicht nöthig sei. Die citirte Verordnung ist also mit einem Male wieder ver schwunden. Freilich sagt Herr Zanke in seinem letzten Aufsatze, daß die Bestimmung, nach welcher die Nennung des Druckers nicht mehr nöthig sei, erst ganz kürzlich ergangen sei und es wün- schenswerth wäre, sie zur Beruhigung des Buchhandels zu veröffentlichen. Aber auch eine solche Bestimmung — das Gegentheil der in No. 85 des Börsenbl. von Herrn Zanke citirten, aber nicht existirenden — kennt wieder Niemand und es kann positiv eine solche gar nicht existiren, weil die Gesetzgebung seit 1819 diese Be stimmung deutlich schon enthält. Es versteht sich ganz von selbst, daß die Auslassungen des Herrn Zanke, welcher nun zweimal Verordnungen dem Buchhandel vorge führt, deren Eitation wirklich nur ein reiner Scherz zu sein scheint, an sich aus eine Widerlegung fortan keinen Anspruch mehr haben, denn wer, um einmal irrthümlich Angeführtes als richtig darzustellen, Ver ordnungen aus den Aecmeln schüttelt, schreibt in der That nur um zu belustigen, nicht zu belehren. Aber der Wirrwarr, den Herr Zanke angerichtet, und der wirklich eine bayerische Handlung bewogen hat, um ihre scheinbar bedrohten, der Buchdruckerfirma ermangelnden Neuigkeiten in Preußen zu debits fähigen zu machen, ein Eirculair mit einer Anzahl Firmen ihrer Buch druckerei zu versenden, welche sie bittet, den Exemplaren aufzukleben verlangt auf den Gegenstand alles Ernstes dahin zurückzukommen, daß es nach den, auch in di esen B l ätte rn t ceuan ge führten Ge setzen fest steht,da ßeinau ßerhalbPreußeninDeutsch- land erschienenes Buch, aus welchem der Name einer bekannten Verlagshandlung steht, in Preußen debits fähig ist, wenn auch der Name des Buchdruckers nicht m it genannt i st. Die Verleger außerhalb Preußen haben also für ihr Eigenthum nicht zufürchten und wollen sich durch Mittheilungen, wie die des Hrn. Zanke, nicht zu unnützen Bemühungen, wie die genannte bayerische Handlung, verleiten lassen, wenn schon bei künftig erscheinenden Bü chern die Beifügung der Druckerfirma an sich eine Kleinigkeit ist. ff.
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