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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.03.1903
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- 1903-03-27
- Erscheinungsdatum
- 27.03.1903
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2498 Nichtamtlicher Teil. ^ 71, 27. März 1903. Kleine Mitteilungen. Österreichischer Zoll auf gebundene Bücher. (Vergl. Börsenbl. 1903, Nr. 32, 36, 43, 4b, 49. 5S, 56, 61, 64, 66, 67 u. 68.) — Die Genossenschaft der Buchbinder in Wien und die Ver treter der mit der Buchbinderei zusammenhängenden am Bücherzoll interessierten Gewerbe veranstalteten am 23. März eine Kundgebung für den Bücherzoll. Es wurde eine Versammlung im Saale des Gewerbevereins abgehalten, dessen Präsident Jenk den Vorsitz führte. Dieser bezeichnete es als dringend notwendig, daß das Buchgewerbe in dieser Frage gegen die Buchhändler Stellung nehme. Der Vorsteher der Buchbinder-Genossenschaft, Gemeinderat Schlechter, erstattete das Referat und verteidigte die Einfüh rung des Bücherzolls. Cs wurde beschlossen an die Regierung und das Abgeordnetenhaus die Bitte zu richten, im Interesse vieler Tausender, schwer kämpfender Industriellen und Gewerbe treibenden dahin zu wirken, daß der Bücherzoll unter allen Um ständen baldigst Gesetz werde und in Wirksamkeit trete. — Die Buch händler werden sich dagegen zu rühren wissen. -Palm«, Verein jüngerer Buchhändler in München. — Aus München wird uns geschrieben: »Soeben verbreitet sich in Buchhändlerkreisen die Nachricht, daß der Verein ,Palnü seiner Auflösung entgegengeht. Der Verein wurde vor nahezu dreißig Jahren gegründet und zählt noch heute über achtzig Mitglieder, darunter eine große Anzahl Münchener Chefs. Seine Vereins abende sind aber meistens nur von vier bis zehn Mitgliedern besucht, infolgedessen kann er sein jetziges Vereinslokal nicht mehr halten — und ein neues nicht finden. Der Verein ist im Besitz einer reichhaltigen Bibliothek, eines Klaviers und sonstiger wert voller Sachen. Durch Auflösung des Vereins würde das gesamte Vermögen der »Allgemeinen Vereinigung« zufallcn (lt. Etat. 1896). Am 1. April findet die Generalversammlung statt, in der vielleicht das Todesurteil gefällt wird. Interessenten seien hierdurch darauf aufmerksam gemacht.« Volksbibliothekswesen. — Nach E. Reyer, Fortschritte der volkstümlichen Bibliotheken (Leipzig 1903, Verlag von Wilhelm Engelmann) bestehen Bücher- und Lesehallen, die den neueren Grundsätzen, die E. Jeep (vergleiche den Artikel »Eine städtische Musterbibliothek« in Nr. 69 d. Bl.) aufstellte, mehr oder weniger entsprechen, außer in Berlin und Charlottenburg in nachstehend ausgcführten Städten Deutschlands. Die beigefügten Jahres zahlen sind die der Begründung, die sich daran anschließende Notiz bezeichnet den Begründer oder Hauptfördercr. Der Verfasser bemerkt zu dieser Liste, daß den angeführten Städten nicht mehr allzuviele anzureihen sein dürften, wir vermissen aber z. B. Jena, Stuttgart und noch einige andre, so daß die Liste wohl noch der Vervoll ständigung bedarf, trotzdem sei sie für Interessenten mitgeteilt: Altona (1900, Verein für Volksbildung). Arnstadt (1899, Volks bibliotheksverein). Beuthen, O.-S. (1899, mit staatl. und städt. Subvention). Biebrich (1901, Volksbibliotheksverein). Bielefeld (1898, Lesehallenverein). Bitterfeld (1899, Volkslesevcrein). Brieg (1900). Cannstatt (1901, Verein für Volksbildung). Cöthen (1899, städtisch). Duisburg (1901, städtisch). Erfurt (1897, städtisch). Essen (1901, städtisch). Flensburg (1898, Arbeiterbund). Gießen (1898, Lesehallcnverein). Glauchau (1899). Gotha (1899, städtisch). Greifswald (1897, Gemeinnütziger Verein, Kreis, Stadt). Grün berg (1899, städtisch). Hagen (1899, städtisch). Haspe (1900). Herford (1900). Hildesheini (1901, Verein zur Verbreitung von Volksbildung). Kattowitz (1897, Gewerbeverein). Köln (zwei Lese hallen 1897, 1900, städtisch). Königsberg (1896, Gesellschaft f. eth. Kultur). Königshütte (1898, Regierung, Hllttenamt re.). Lands berg a. W. (1899, Volksbibliotheksverein). Lübeck (1899, Volks bibliotheksverein). Magdeburg (1900, städtisch). Mainz (1895, Verein f. Volkswohlfahrt). Mannheim (1895, Volksbibliotheksverein). Neusalz a. O. (1897). Nürnberg (1898, Gesellschaft f. öffentl. Lese hallen). Offenbach (1901, Verein f. Volksvorlcsungen). Offenburg (1900, städtisch). Potsdam (1899, städtisch). Reichenbach i. Schl. (1901). Schneidemühl (1897, Verein f. Verbreitg. v. Volksbildung). Schöne berg bei Berlin (1901, städtisch). Schweidnitz (1895, Vereins gründung). Stralsund (1900, Gcmeinnütz. Verein). Straßburg (1902, städtisch). Wiesbaden (1895, Ges. f. Verbr. v. Volksbildung). Wittenberge >,1902, städtisch)). Zerbst (1901). Rechtsunwirksamkeit unleserlicher Unterschriften. — Nachdem in letzter Zeit wiederholt von den Behörden ihren Be amten der Gebrauch einer lesbaren Unterschrift empfohlen worden ist, zieht jetzt Amtsrichter Or. Michels-Barmen in der »Deutschen Juripen-Zeitung« (Verlag von Otto Liebmann in Berlin) gegen die auch im Privatpublikum, insbesondere bei Kaufleuten häufige Unsitte der unleserlichen oder unvollständigen Namenszeichuung zu Felde, mit dem Hinweis daraus, daß solche als Erfüllung der ge setzlichen Form nicht anzusehen sei. Wie die Unlesbarkeit wichtiger Stellen, z. B. der Bürgschaftssumme in der Bürgschaftserklärung, das ganze Schriftstück beweisunfähig macht, so sei, wie der Ver fasser ausführt, auch die Deutlichkeit der Namensunterschrift un bedingtes Erfordernis. Deshalb unterscheiden die neuern Gesetze allgemein zwischen Unterschrift und Handzeichen. Die Form der letztem ist gleichgültig, dafür bedürfen sic zu ihrer Geltung der Beglaubigung, die erstem aber haben in Buchstaben zu erfolgen, weshalb das Reichs-Oberhandelsgericht eine Wechselunterschrift als ungenügend erklärte, wenn der Schreiber nur Buchstaben unähn liche Federstriche angebracht hatte. Ob der Unterzeichner deutlich schreiben nicht kann oder nicht will, könne keinen Unterschied machen. Auch die Hinterlegung der Firmenzeichnung bei Gericht will nicht an Stelle von lesbaren Schriftzügen sonstige Zeichnungen als Unterschrift gestatten, vielmehr werden Handzeichen von des Schreibens Unkundigen als zur Zeichnung der Firma ungenügend erklärt. Aus dem Antiquariat. — Die umfangreiche Bibliothek des verstorbenen katholischen Pfarrers Reinlein in Steinwiesen bei Kronach ging an das Antiquariat von M. Edelmann in Nürn berg über. Die Bibliothek enthält hauptsächlich neuere katholische Theologie und viele Geschichtswerke. Ausstellungspreise. — Dem Leipziger Schulbilder verlag von F. E. Wachsmuth wurden auf der internationalen Lehrmittel-Ausstellung in Santiago (Chile) laut Beschluß der Jury drei erste Preise auf seine Anschauungsbilder und die Blätter seines künstlerischen Wandschmucks zuerkannt. Personalnachrichten. Gestorben: am 9. März, wie wir verspätet erfahren, hochbetagt der frühere Buchhändler und Fürstliche Hofbibliothekar Herr August Speyer in Arolsen. Mit ihm ist eine fein gebildete Persönlichkeit, ein Buchhändler der alten Schule zur Ruhe gegangen. Er hatte die früher hochangesehene alte Speyersche Buchhandlung im Mai 1866 von seinem Vater übernommen und ihren guten Ruf in jeder Weise zu wahren und zu mehren gewußt. Im Herbst 1875 ging die Handlung in andern Besitz über und ist dann nach mehr fachem Wechsel der Besitzer vor einigen Jahren eingcgangen und ganz aus dem Buchhändler-Adreßbuch verschwunden. Der Name des Verstorbenen war jedoch, obwohl er nicht mehr im Buchhandel tätig war, noch bis vor wenigen Jahren in der Mitgliederliste des Unterstützungsvereins der Buch händler zu finden. Ehre seinem Andenken! 8. f Albin Ackermann-Teubner in Leipzig (vergl. Börsen blatt Nr. 68). — Der Vorstand der Innung Leipziger Buch druckereibesitzer (Zwangsinnung) rief dem Verstorbenen, durch dessen Tod diese Vereinigung den Verlust eines hochverdienten, treuen Mitglieds zu beklagen hat, folgende Worte des Dankes nach: »Der Verstorbene ist als erster Vorsitzender des Deutschen Buchdrucker- Vereins (1869—1872) und in andern ehrenamtlichen Stellungen für das Leipziger und für das gesamte deutsche Buchdruckgewerbe mit reichen Erfolgen tätig gewesen und sein umsichtiges und tat kräftiges Eintreten für unsre beruflichen Organisationen und ins besondere seine rege Förderung des Leipziger Buchdruckgewerbes werden dem Verstorbenen für alle Zeiten ein ehrendes und dank erfülltes Andenken in unserm Kreise sichern.« (Sprechsaal.) Warenhaus-Musikalienhandel. Auf Vcrlangzettel von Paul Schubert, Buchhandlung in Berlin kl., Weißenbu-rgerstraßc 1 und auf solche von M. Lazarusson L Co. in Berlin 8>V., Besselstraßc 15, sind in letzter Zeit wiederholt größere Bestellungen von Musikalicn gemacht worden. — Wir haben festgestellt, daß es eine Buchhandlung von Paul Schubert in der Weißenburgerstraße 1 in Berlin nicht gibt, daß eine solche in Berlin überhaupt nicht bekannt ist. — Bezüglich der Zettel von M. Lazarusson L Co. hat uns Herr Lazarusson persönlich versichert, daß die betreffenden Bestellungen weder von ihm selbst, noch mit seinem Wissen und Willen gemacht seien; es könne sich nur um ihm entwendete Zettel handeln, mit denen Unfug getrieben werde; er selbst habe ebensowenig Bedarf an Musikalien als seine Firma. — Es unterliegt für uns nicht dem geringsten Zweifel, daß in beiden Fällen die Bestellungen von Warenhaus-Hintermännern ausgehen. Berlin, 25. März 1903. Der Vorstand des Vereins der Berliner Musikalienhändler. W. Challier. B. Scheithauer. M. Raabe.
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