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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.12.1846
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1846-12-01
- Erscheinungsdatum
- 01.12.1846
- Sprache
- Deutsch
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1398 des Einkaufs ist in das Belieben der Interessenten gestellt, entweder durch eine einmalige verhältnißmäßige Zahlung eines Eapitals, ooer gemischt, durch dies und einen bestimmten jährlichen Beitrag, oder endlich nur durch einen jährlichen verhältnißmäßige n Alters-Beitrag. Dies ist eine Bestimmung, die den Einkaufenden die möglichste Freiheit und Bequemlichkeit gewähren soll und wurde dieselbe in Naumburg noch besonders bevorwortet. Zu diesem Ende ist auch jetzt der Herr Brune mit nochmaliger Revision des Statutes und mit Ausarbeitung mehrerer neuen Ergänzungstabellen beschäftigt, eine Arbeit, die in einigen Wochen beendigt sein wird. Alle Mitglieder des Börsenvereins und Commis, die nach dem Statute eintrittsfähig sind, welche aber der Anstalt nicht als wirkliche Mitglieder beigetreten und auch solche, welche weder Ehemänner, noch Väter, noch Brüder sind, können dersel ben vorläufig als Ehrenmitglieder sich anschließen, indem sie sich zu einem fortlaufenden jährlichen Beitrage, der nicht unter fünf Tha- ler sein darf, verpflichten, und dagegen alle moralischen Rechte wirkli cher Mitglieder erhalten. Die geleisteten Beiträge werden ihnen, wenn sie später als wirkliche Mitglieder ausgenommen werden, nebst 4 dH jährlicher Zinsen und Zinseszinsen angerechnet, im Fall sie aber früher sterben oder sonst ausscheiden, werden ihre Beiträge als Geschenke für die Anstalt angesehn. Die Pensionsquoten möchten Manchem niedrig erscheinen, dage gen ist aber zu bemerken, daß aller Anfang am sichersten klein gemacht wird und daß es auch in der Idee der Anstalt liegt, bei guter sinan- rieller Stellung die Pension zu erhöhen. Daß nur ein bestimmter Pensionssatz angenommen ist und daß es nicht in das Belieben eines Jeden gestellt wurde, die Seinigen für verschiedene hohe Pensionssätze einzukaufen, hat in der Ansicht seinen Grund, daß in diese runsererVereins-AnstaltderWohl- habende vor den Minderbegüterten keinen Vorzug ha ben sollte. Die Verfassung und Verwaltung der Anstalt ist im Wesentli chen dem Börsenvereine nachgebildet. Als Sitz der Anstalt ist Leipzig am wünschenswecthesten, welches auch in den Statuten als solcher an genommen ist. Als Grundprincipe wurden folgende Punkte aufgestellt: 1) Es soll bei der Anstalt das Princip der Versicherung auf Gegen seitigkeit dem der Wohlthätigkeit voranstehen und es soll keine Versicherung auf Capitalien, wie bei Lebensversicherungs- Anstalten, sondern nur auf jährliche Pensionen stattsin- den, ähnlich wie bei den Wittwenverpflegungsanstalten. Dieser Beschluß gründet sich vorzugsweise darauf, daß evident dargethan wurde, wie es ohnmöglich sei, beide Principien in einer Anstalt zu vermischen. Man könne nur eine Wohlthatigkeitsanstalt besonders und eine Versicherungsanstalt besonders allein oder ne ben einander haben. Da nun schon eine Wohlthatigkeitsanstalt „Der Unterstü tzungsverein für hilfsbedürftige Buchhändler" existirt, so würde sich das Unterstützungswesen durch das Zustandekommen der Wittwencasse auf das Schönste abrunden; um so mehr, wenn der Unterstühungsverein einige Abänderungen in seinen Statuten vernimmt, so daß beide Anstalten zwar getrennt ne ben einander bestehen, aber doch dergestalt in ihrer Wirksamkeit in einander greifen, daß die Eine da aushilft, wohin die Andere ihrem Principe nach nicht hinreichen kann und darf. Die Bestimmung aber, daß nur jährliche Pensionen, nicht ein malige Capitalauszahlungen versichert werden können, wurde deshalb getroffen, weil es in der Erfahrung begründet ist, daß Wittwen und Waisen mit Verwaltung von Capitalien oft nicht Bescheid wissen, rmd sich deshalb fremder Hülfe bedienen müssen und daß leider eben so sM 104 oft ihnen dieselben auf listige Weise entlockt werden. Die Commis sion fand daher die Hinterbliebenen durch eine jährliche Pension bei weitem mehr gesichert als durch eine ein malige Auszahlung eines entsprechen den Capitals. 2) Es beruht auf der Erfahrung, daß Wohlthätigkeitsan- stalten am besten und nachhaltigsten wirken, wenn die Grenzen ihres Wirkens eng gezogen werden, es ist aber auch ein eben so evi denter Erfahrungssatz, daß das Gedeihen der Versicherungsan stalten gerade durch das Gegentheil, durch ein en großen Wirkungskreis und durch große Betheiligung daran bedingt wird. Um der Anstalt eine möglichst feste und breite B asis geben zu können, soll Vorbehalten bleiben, auch An dere a ls Börsenmi tg lieber daran Theil nehmen zu lassen, zu nächst Buchhändler, die nicht Börsenmitglieder sind, Buchhand lungscommis im Allgemeinen, Buchdrucker und Geschäftsverwandte und überhaupt andere Stände. Es wurde ferner als nothwendig an erkannt, daß der jährliche Beitrag, den der Börsenver ein decAnstalt bewilligen wird, zuvörderstzur De ckung der Verwaltungskosten angewendet werden solle und daß dieser sowie anderweitige etwaigeZu- wendungen vom Staate, von Buchhändlerinstitnten oder Börsenmitgliedern w. w. stets n ur diesen Letzte ren selbst, in so fern nicht anderweite specielle Bestimmungen bei solchen Zuwendungen gemacht werden, zu Gute kommen sol len, wahrend wenn Nicht-Börsenmitglieder, Geschäftsverwandte oder Andere später in die Anstalt ausgenommen würden, diese ei nen Antheil an derlei Zuwendungen nicht haben, vielmehr außer den Beiträgen pro rats einen Zuschuß zu den Verwaltungskosten zu entrichten gebunden sein sollen. Auch sollennur Börsenmitglieder Sitz und Stimme in der Generalversammlung der Mitglie der der Anstalt und Einfluß auf die Verwaltung, haben. Dagegen sollen in einem solchen Falle der ausgedehnteren Betheiligung Mitgliedern, die auch Börsenmitglieder sind, vor zugsweise die Agenturen der Anstalt in den verschiedenen Städten Vorbehalten bleiben. Die Bevorzugung der Börsenmitglieder vor den Nicht-Börsenmitgliedecn erscheint vollständig dadurch gerechtfertigt, daß bis jetzt alles, was vom Börsenvereine geschehen und ausgegan gen ist, nie den Börsenmitgliedern allein, sondern der Gesammtheit des Buchhandels und selbst weiteren Kreisen zu Gute gekommen ist und daß dadurch oft die Frage aufgeworfen ist: was es Einem denn nütze, Börsenmitglied zu sein? Möge die Errichtung der Wittwen casse diese Frage Jedem klar beantworten. Die aber, welche meinen, der Börsenverein habe bis jetzt wenig oder Unbedeutendes gewirkt, mögen sich doch unter Vielem nur des Einen erinnern, daß der Börsen verein es war, der den Impuls zur Vertilgung des schmählichen Nachdrucks innerhalb der Grenzen Deutschlands gab und daß seine Stimme über diese wichtige Angelegenheit beim deutschen Bunde und bei allen deutschen Regierungen und Ständeversammlungen nicht un berücksichtigt geblieben ist und somit liegt es denn wohl nur in der Bil ligkeit, daß der Börsenvfrein einmal bei einer von ihm ausgeh enden In stitutio n seine Mitglieder, wenn mög lich ausschließlich oder doch wenigstens insonderheit bevorzugt, um so mehr, da es jedem Buchhändler nur geringe Opfer kostet, Bör senmitglied zu werden. Die obigen Bestimmungen über die mögliche Ausdehnung der Anstalt sind in das Statut selbst jedoch nicht mit ausgenommen worden, indem fürerst nach demselben nur Borsenmitglie- d!er und Commis, die zur Ze it ihres Ei ntritts bei Bör senmitgliedern servi ren, der Anstalt beitreten können. Erst für denFall, daß sich nicht so viel Börsenmitglieder zum Beitritt mel-
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