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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.12.1846
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1846-12-18
- Erscheinungsdatum
- 18.12.1846
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- Deutsch
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ausreichendes Urtheil zu haben, genöthigt werden, eine ganz schlechte, ihm aber als gut geschilderte Übersetzung als den einzig würdigen Spie gel seines Werkes anzusehen, jede bessere Bearbeitung aber als seiner unwürdig zu verfolgen- Und welche wunderliche Folgen könnten sich vollends ergeben, wenn der Verfasser, was namentlich bei Engländern häufig vockommt, g ar nicht deutsch verstände? Würde England einen neuen Shaspeare oder Byron erzeugen, soll durch einen Mißgriff des Verfassers, durch einen Fehlgriff oder Sparsamkeit des deutschen Buchhändlers, der jenem das Uebersetzungsrecht abgekauft hat, in der Wahl des Uebersetzers — Deutschland verurtheilt werden, bis 30 Jahre nach dem Tode des Verfassers mit einer mißlungenen Uebersetzung vorlieb zu nehmen? Soll einem neuen A. W. Schlegel, einem Ti eck, unmöglich gemacht werden, der verfehlten Uebersetzung eine treffliche an die Seite zu stellen? Nein, dies kann die Ansicht des Verfassers des Preuß. Nachdrucksgesetzes nimmermehr gewesen sein. Uebrigens ist auch in den Worten des Artikels 4 eine solche Aus legung nicht begründet. Wollte man auch behaupten, die Worte des ersten Satzes, „wenn der Verfasser eines Buches solches gleichzeitig in verschiedenen lebenden Sprachen hat erscheinen lassen", schließen nicht aus, daß der Verfasser das Buch auch in einer von fremder Feder bear beiteten Uebersetzung erscheinen lassen dürfe, so geht doch aus dem zwei ten Satze hervor, daß dies nicht eingeräumt werden wollte. Der zweite Satz sagt deutlich: „Hat der Verfasser auf dem Titelblatte bekannt ge macht, daß er eine Uebersetzung und in welcher Sprache herausgeben wolle" u. s. w. Hier ist klar ausgedrückt, daß der Verfasser selbst auch der Verfasser der Uebersetzung sein muß, damit dieselbe diesen Schutz des Gesetzes ansprechen könne. Oder würde, wenn z. B. Freiligrath von Moore veranlaßt und legitimirt worden wäre, eine deutsche Uebersetzung von Moore's Gedichten zu geben, Jemanden beikommen, deshalb Moore den Herausgeber der Freiligrath'schen Uebersetzung nennen zu wollen? Es ist vielmehr kein Zweifel, daß hätte der Verfasser des Gesetzes das bestimmen wollen, was man jetzt von einer Seite in dasselbe legen will, dies mit deutlichen Worten ausdrücklich hätte gesagt werden müssen. Der zweite Satz müßte dann etwa so lauten: „Hat der Ver fasser bekannt gemacht, daß er eine von ihm selbst oder durch einen von ihm dazuBevollmächtigten bearbeiteteUeber setzung herausgeben wolle rc.", und ein ähnlicher Zusatz müßte auch im ersten Satze eingerückt sein. Davon findet sich aber keine Spur im Gesetze, und wir sind daher der Ansicht, daß aus dem Buchstaben des Gesetzes eben so wenig, als aus dem Geiste desselben, ein ausschließliches Uebersetzungsrecht für diejenigen Uebersetzungen abgeleitet werden kann, welche nicht aus der eigenen Feder des Verfassers der Urschrift hervor gegangen sind. Ucber das Colporteunvesen. Wenn gleich in neuerer Zeit so manche Uebelstände und Mängel des Buchhandels in diesem Blatte zur Besprechung kamen, und an eine Reform des einen oder des andern gedacht wurde, so läßt es sich dennoch nicht leugnen, daß hie und da noch so Manches übersehen blieb. Am meisten aber muß es uns befremden, daß gerade ein Punkt, welcher unter allen besonders hervorgehoben zu werden ver dient , der allgemeinen Aufmerksamkeit fast gänzlich entgangen ist: es ist dies unser Colporteurwesen. Dasselbe hat seit Kurzem in einem Grade überhand genommen, der uns wohl befürchten macht, daß die darin sich eingeschlichenen Ver irrungen den Buchhandel gar bald auf einen Standpunkt bringen wer den, der den Ruf desselben, als reell, wankend macht. — Allerdings ist es nicht zu bestreiten, daß die literarischen Erscheinungen jedweder Art, während der letzten »oahre, in einer Menge um sich gegriffen, die es erheischt, dem gewöhnlichen Sortimentsbetcieb durch energische Mittel unter die Arme zu greifen. Der erste hierfür geschehene Schritt war das „zur Ansichtsenden", welches trotz seiner günstigen Seiten doch auch gar manche Schattenseiten gegen sich hat. Einmal raubt es dem Sortimentisten die kostbarste Zeit, ohne sich in einem verhältniß- mäßig hohen Grade zu verlohnen, dann wird auch das Publikum da durch verwöhnt; es kann mit Zeit und Muße die Erscheinungen durch lesen oder wenigstens durchblättern und ist somit entweder des Kausens gänzlich überhoben oder in den Stand gesetzt, nur das Beste zu wäh len. Wie sehr auch letzteres vom moralischen Standpunkte aus unstrei tig sein Gutes hat, so hat doch das damit verknüpfte genaue Durch blättern der Bücher für den Sortimentisten nur üble Folgen. Die Bücher nämlich, welche diesem von Seiten seiner Kunden zurückge sandt werden, haben oft mehr oder minder gelitten, und werden, da der Verleger in den meisten Fällen billiger Weise die Rücknahme ver weigert, oft lästige Ladenhüter. Andererseits verbindet sich auch mit dem „zur Ansicht senden" ein, dem Publikum unumschränkt gebotener Credit, welchen, wie die Erfahrung nur zu vielfach gelehrt, leider nur Wenige zu würdigen wissen. Endlich aber ist diese Art des Bücher verkehrs nur für den Theil des Publikums zugänglich, dem es entwe der Zeit und Mittel gestatten, sich vielfach mit Büchern zu befassen, oder deren Beruf es gebietet. Dem Bürger, besonders aber dem ei gentlichen Proletarier wird dadurch der Weg zur Literatur noch nicht gebahnt, und da bei diesem bekanntlich das Interesse hiefür noch nicht so rege ist, wie eben für Kaffee und Zucker, so bedurfte es hier eines weit kräftigeren Mittels. Das Geeignetste war natürlich das des Col- portirens von Haus zu Haus, und wurde besonders von Verlegern populärer Schriften, wie von solchen, denen eine, wie oben erwähnte genauere Durchsicht ihrer Artikel nicht angemessen erschien, mit Freuden ergriffen und mit dem günstigsten Erfolge durchgeführt. Aber dieser günstige Erfolg eben war es, dem wir die vielfachen, fast zahllosen Nachahmungen zuzuschreiben haben, welche natürlicher Weise zu eben so vielfachen Verirrungen führen mußten. Die Con- currenz verleitete Viele, eine mehr oder weniger gekrümmte Bahn zurEclangung des erzielten Absatzes einzuschlagen, und selbst auch hierin noch den Andern zu übertreffen. Daß dies Alles nicht nur auf Rech nung des zu bedauernden Publikums, sondern eben so auch auf die des günstigen Renommee's des gestimmten Geschäfts geschehen mußte, ist leicht ersichtlich, und somit sehen wir uns denn in die Nothwendig- keit versetzt, entweder die Ansprüche auf Ehrenhaftigkeit des Buchhan dels aufzugeben oder nachdrückliche Mittel zur Zügelung dieses unwür digen Verfahrens zu gebrauchen. Wer würde wohl letzteres nicht gern dem ersteren vorziehen, und das beste aller Mittel: „dem Publikum näm lich die Irrungen des Colporteucwesens vorzuführen", nicht mit Eifer ergreifen?! In dieser Beziehung glauben wir, eine in jüngster Zeit in Bres lau von der Expedition des Volksspiegels ausgegebene Schrift: „Die Contrebande auf dem Felde der periodischen Presse, oder Colporteuc-Wesen und Unwesen. In Commission bei Eduard Trewendt. Preis 2VZ S-s." freudig begrüßen zu dürfen. Dieselbe entspricht nicht nur vollkommen dem eben besprochenen Zwecke, sondern ist auch mit einer so tiefen und praktischen Sachkenntniß abgefaßt, daß sie mit vollem Rechte als ein Beitrag zur Geschichte des Buchhandels anerkannt zu werden verdient. Man sieht, daß die darin ausgesprochenen Behauptungen nicht am Schreibtisch, sondern in vieljähriger Erfahrung gesammelt sind, und der Vorwurf, daß eine solche, mit so vielen Piquanterien ausgeschmückte Darstellung dem gestimmten Buchhandel nur schaden, und denselben vor den Augen des Publikums verdächtigen müsse, kann den Verfasser eben so wenig treffen. Nicht gegen das Colporteur-Wesen im Allge meinen, nur gegen die Mißbräuche desselben im Besonderen, Haler geeifert, und eben so, wie er vor letztem warnt, stellt ec das Erstere als nothwendig und empfehlenswert!) dar. Die historische Entwicke lung des Co'lporteurwesens ist zwar nur kur; und oberflächlich bebau-
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