X- >57, 10. Juli ISZ1. Fertige und Künftig erscheinende Bücher. Börsenblatt f. ö.Dtschn.Buchhandel, 409g Preisausschreiben für alle Herren Kollegen unö ihre Mitarbeiter. Den großen Erfolg, Sen westermann» Monatshefte In Sen letzten Jahren errungen haben, Sänke Ich neben -er Werbearbeit me ne» Verlage» mit In erster Linie Ser warmen Einsetzung Ser Herren Kollegen unS ihrer Mit arbeiter für Liefe Zeitschrift. Es ist erstaunlich, Saß ln einer Zeit allgemeinen wirtschaftlichen NieSergang» westermann» Monatshefte eine« f» schönen Aufschwung erzielten. Deshalb möchte ich Sie Erfahrungen, Sie Sie Herren Kollegen unS ihre Mitarbeiter bei Ser Werbung für westermann» M»nat»heste gesammelt haben, Sem ganzen Sortiment nutzbar machen. Durch ein Preisausschreiben, Sa» Sie besten Werbebriefe für Sen Sezug von Westermanns Monatsheften prämiert, möchte ich olle Herren Kollegen vnS ihre Mitarbeiter gewinnen, ihre Erfahrungen in Sen Dienst Ser Monat«hest»werbeardeit zu stellen. Der Werde» drief soll hanüschristlich oüer mit Ser Schreidmaichine auf einem «tzuortbriefbogen hergestellt fein unü -arf im Um fang «ine ttzuartsetle nicht überschreiten. Zur Sir besten werdedriese staS folgenSe Preise ausgefetzt: 1. Preis RM 50.— 2. Preis RM ZS.- S öücherpreise im werte von je RM 15.— ferner je nach üer öeteiligung eine Anzahl Trostpreise. Die EinfrnSung Ser Entwürfe Hot dis spätestens Sen Z. August 1431 zu erfolgen. Die Verteilung Ser Preise erfolgt -urch Sen Verlag unter Ausschluß -es Rechtsweges. Die prämierten werdedriese gehen in -as Eigentum -es Verlages Georg westermann, öraunschweig über. Ich bitte um recht rege öeteiligung. Verlag Georg westermann, Öraunschweig Ende Juli erscheint: Verwaltungszwangsverfahren zur Beitreibung von Geldbeträgen Kommentar von Dr. iur. Georg Kautz Siebente Auflage, völlig neu bearbeitet und herausgegeben von Dr. iur. Alfred Niewald Ministerialrat im Preußischen Finanzministerium Llmfang etwa 25 Bogen 8° Preis etwa 15 RM Trotzdem der Kommentar viele Jahre gefehlt hat, wurde sein Neuerscheinen von dem außergewöhnlich großen Interessentenkreis bis in die neueste Zeit immer wieder dringend erfragt. Ein Zeichen, wie vorzüglich der Kommentar sich in der Praxis bewährt haben muß. Die Neuauflage wird mit sehr großer Spannung erwartet, und es bietet sich hier dem Sortiment ein gutes Geschäft, da wohl jeder eine Anzahl Kunden hat, die diesen Kommentar benötigen. Die 7. Auflage enthält den Text der Verordnung und der Ausführungsanweisung, die einschlägigen Vorschriften der Zivilprozeßordnung, das Lohnbeschlagnahmegesetz nebst Lohnpfändungsverordnung und das Gesetz über den Beistand bei Einziehung von Abgaben und Voll streckung von Vermögensstrafen. Die Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen sind systematisch gehalten. Sie führen in knapper Form in die Bedeutung jeder Vorschrift ein und schreiten von hier aus zu den Einzelfragen fort. Vorangeschickt ist dem Kommentar ein mit Quellenangaben und Erläuterungen ausgestattetes Verzeichnis der Ansprüche, die im Verwal- tunoSzwangsverfahren beigetrieben werden können. Die Benutzung des Buches wird durch zahlreiche in den Text eingearbeitete Ver weisungen und durch ein umfangreiches alphabetisches Sachregister erleichtert. Interessenten. Reichs-, Staats- und Kommunalbebörden. insbesondere deren Steuerausschüfse, Kreis- und Provinzial- ausschüsse, Wohlfahrtsämter, Vezirksfiirsorgeoerbände in Stadt und Land, Verflcherungsämter, Krankenkassen, Beruss- genoffenschasten, Arbeitsämter. Finanzämter. Städtische und Staatliche Vauämter.Induftrie-, Handels-, Handwerks, und Landwirtschaftskammern. Gerichte, Richter, Rechtsanwälte wie überhaupt sämtliche Stellen» die Geldbeträge zwangs weise beitreiben. MMIIIIIIIIIlllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllllMIIIIIlllllllllllllllllllllllllllllll^ Earl Aeymanns Verlag in Merlin Ä) 8 G sss-