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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.05.1904
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- 1904-05-04
- Erscheinungsdatum
- 04.05.1904
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102 4. Mai 1904. 3907 Amtlicher Teil Herr Brockhaus dankt im Anschluß daran dem ersten Herrn Schatzmeister, dem Rechnungsausschuß und der Geschäftsstelle für ihre Tätigkeit. Punkt 4 der Tagesordnung: Antrag des Vorstandes, betr. Anschluß der Vereinigten Staaten von Nord amerika an die Berner Konvention: Herr vr. Wilhelm Ruprecht-Güttingen erstattet für den Vorstand Bericht. Er erinnert daran, daß eine Petition des Börsenvereins ans den Anschluß weiterer Staaten an die Berner Konvention vom Reichstag dem Reichs kanzler bereits zur Berücksichtigung überwiesen worden sei. Dabei könnte eigentlich vorläufig Beruhigung gefaßt werden. Indessen sei die Erregung im Buchhandel gegenwärtig derart groß, daß der Vorstand es für angezeigt gehalten habe, den vorstehenden Antrag an die Hauptversammlung zu bringen; es sei allgemein der Ruf nach Kündigung unseres Abkommens mit den Vereinigten Staaten von Amerika laut geworden, da dieses Veranlassung gegeben habe zur unfreiwilligen Ausdehnung des Schutzes französischer Werke. Eine Kündigung unbedingt ins Auge zu fassen, soweit könne der Vorstand jetzt nicht gehen, da der Börsenverein auch den Kunst- und Musikalienhandel zu vertreten habe, die durch das amerikanische Urheberrecht und das Abkommen besser gestellt seien. Es sei zweifelhaft, ob die wohl erworbenen Rechte der Musikalienhändler nach Kündigung des Ab kommens mit den Vereinigten Staaten erlöschen würden. Weitere Gründe, die Kündigung nicht ohne weiteres zu empfehlen, waren für den Vorstand einmal der Umstand, daß eventuell die Handelsvertragsverhandlungen ein günstiges Resultat haben könnten, sowie die im Jahre 1906 tagende Staatenkommission der Berner Konvention und eine Novelle zum amerikanischen Urheberrecht. Es stehe abzuwarten, ob diese Novelle Gesetz werde; sie enthalte wenigstens einige Verbesserungen des Schutzes. Herr R. L. Prager-Berlin erhält das Wort zum Antrag. Der Antrag sei nach seiner Meinung ein Schlag ins Wasser; die Musikalienhändler sagten nicht, wieviel sie an den von ihnen investierten Kapitalien Vorteil hätten. Die Amerikaner boykottierten jetzt die deutsche Musik und warteten nur, bis Deutschland den Vertrag kündigte; der Ver trag sei eine Schmach, eine Aufhebung der Nanukacturmg elsuse sei nicht zu erwarten. Diese Aufhebung sei aber Voraussetzung für die Angliederung der Vereinigten Staaten an die Berner Konvention. Ob der Antrag angenommen oder abgelehnt werde, sei gleichgültig. Es komme s. E. nur die Kündigung in Frage. Herr Direktor Fritz Schwartz-MUnchen teilt die sittliche Entrüstung des Herrn Prager nicht. Amerika werde allerdings nicht seine Wirtschaftspolitik ändern, das sei richtig. Auch er halte eine Aufhebung der Nanukaoturing elauss nicht für möglich; daran könne aber der Börsenverein und auch das Reich nichts ändern. Amerika sei ein literarisches Parvenu-Volk und nehme, wo es kriegen könne, darin würde Amerika sich nicht beirren lassen. Der Redner kommt speziell auf den Schutz des deutschen Kunsthandels in Amerika zu sprechen. Er hält dessen Schutz nicht für unbedingt sicher. Um die Nachbildung eines Gemäldes z. B. zu schützen, müsse schon das Originalgemälde, da das Ausstellen eines Gemäldes in Amerika als Veröffentlichung gelte, den Vermerk »Vopxrixbt 190 . tragen, deshalb müsse der deutsche Künstler schon diesen Vermerk ans seinem Bild anbringen. Das sei allerdings für letzteren eine große Zumutung. Der Kunsthandel sei trotzdem dafür, den Vertrag mit Amerika nicht zu kündigen, da er einen mangelhaften Vertrag für besser halte als überhaupt keinen. Herr Direktor Schwartz fragt weiter an, was wohl die deutschen Verleger von amerikanischer Literatur und Musik Nachdrucken würden; das sei so gut wie nichts. Er schlägt folgenden Ausweg vor, an die deutsche Regierung die Bitte zu richten, wegen Abänderung des Vertrags mit Amerika zu verhandeln und zwar dahin, daß amerikanische Werke in Deutschland nur geschützt sein sollten, wenn sie in Deutschland gedruckt seien, wie es Amerika jetzt von deutschen Büchern verlange. Dadurch würde ein Weg gefunden, den Vereinigten Staaten von Amerika das Unwürdige unsrer Situation vor Augen zu führen. Er gebe seinen Vorschlag nicht als Antrag, sondern nur mit zur Erwägung für den Vorstand. Es erhält das Wort Herr Hofrat vr. Oscar von Hase-Leipzig. Auch er glaubt, daß der sogenannte amerikanische Vertrag an sich kein Vertrag sei, nur ein Surrogat, wobei es zu bedauern wäre, daß die Gesetzgebung des andern Teils so schlecht sei, daß der Vertrag für Deutschland ohne Vorteil wäre. Ein Vorgehen wegen Ver besserung des Schutzes in Amerika sei als ein Vorgehen gegen die dortige nationale Gesetzgebung aufzufassen, das außerdem, weil aussichtslos, keinen Wert habe; er sei der Ansicht, daß nach Kündigung des Vertrags die von deutschen Verlegern erworbenen Schutzrechte erlöschen müßten, dies sei seine bestimmte Meinung. Er halte für den allein richtigen Weg den vom Börsenvereins - Vorstand in dem Antrag vorgeschlagenen. Er bitte also, diesem Antrag zuzustimmen und zwar in dem Sinne, daß nichts durch Preisgeben in der Zwischenzeit verloren würde. Herr Hermann Hillger - Berlin hält den gegenwärtigen Zustand für unwürdig. Sei dies aber der Fall, so müßten wir als Deutsche unbedingt auf Kündigung des Abkommens dringen. Selbst in Amerika sei man der Ansicht, daß Deutschland eine Änderung anstreben müsse, das hätten ihm eine große Anzahl Briefe aus den Vereinigten Staaten von Amerika bewiesen; auch er bitte, dem Vorstandsantrag zuzustimmen. Herr Kommerzienrat Carl Engelhorn-Stuttgart erklärt, daß der Vertrag früher nur als erster Schritt zu einer Verständigung mit den Vereinigten Staaten angesehen worden sei, in der Erwartung, daß weitere nach-
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