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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.04.1929
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1929-04-06
- Erscheinungsdatum
- 06.04.1929
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- Deutsch
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die als Hilssbeamte der Staatsanwaltschaft deren Anordnungen Folge zu leisten haben. Ausnahmsweise sind auch Staats anwaltschaft und Polizei (Hilssbeamte der Staatsanwaltschaft) zur selbständigen Anordnung der Beschlagnahme von Druckschriften befugt, wenn einer der Ausnahmesälle des 8 28 des Retchspreßgesetzes oder 8 29 des Nepublikschutzgesetzes vorliegt. Die Frage, ob zur Beschlagnahme einer Druckschrift, die einem gemäß tz 21 des Republikschutzgesetzes erlassenen Verbot zu wider weiter verbreitet wird, auch die Polizei (Hilssbeamte der Staats anwaltschaft) und nicht nur der Richter befugt ist, ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt, wird aber im Hinblick auf die Auszählung der Ausnahmesälle, in denen auch eine nichtrichterliche Anordnung der Beschlagnahme für zulässig erklärt ist, verneint werden müssen. Dagegen ist die Polizei zur Durchführung eines von den Ver waltungsbehörden gegen eine periodische Druckschrift erlassenen Verbotes für befugt zu erachten, mit den ihr krast Landesrecht zur Durchführung polizeilicher Verfügungen zu Gebote stehenden Machtmitteln die Herstellung und Verbreitung einer verbotenen Druckschrist, nötigenfalls durch Anwendung unmittelbaren Zwanges, zu verhindern und demgemäß die verbotswidrig hergcstellten Stücke wegzunehmen und dem Verkehr zu entziehen. Hierbei handelt es sich nicht um eine strafprozessuale Beschlagncchme mit den Wirkungen und Folgen einer solchen Maßnahme, sondern um eine rein poli zeiliche Maßregel, für deren Formen und Wirkungen die landesrcchtlichen Polizelnormen gelten, unk die auch nur mit den Rechtsbehelfen angegriffen werben kann, die gegen solche Zwangs mittel landesrechtlich zugelassen sind. Ist die Polizei aber zur Weg nahme von Druckschriften befugt, die entgegen einem Verbot nach 8 21 Abs. 1 des Republikschutzgesetzes verbreitet werden, so tst sie auch zur Wegnahme solcher angeblich neuer Druckschrif ten berechtigt, die sich sachlich als die alte barstellen. Die Krage, ob eine Druckschrift unter die Bestimmungen des 8 21 Abs. 2 des Nepublikschutzgesetzes fällt, ist Tatfrage, knie sorgfältiger Prüsung bedarf. LS. Liste der Schund- und Schinutzschrift,:» <28. s. Nr. 72). (Gesetz vom 18. Dezember 1926.) Lsde. Nr. Akten- Zeichen Ent scheidung Bezeichnung der Schrift Verleger Bemer kungen 59 Psch- 229 P. St. Berlin v. 5. 3. 29 „D. dritte Geschlecht" I. Jahrgang, Nr. 1, 2, 3, 4, 6 II. Jahrgang, Nr. 1. Friedrich Rcidszuweit, Berlin S 14. Die Zeitschrift als solche auf oie Dauer von 12 Monaten. Ablaus der Frist 2. 4. 1939 Leipzig, den 3. April 1929. Der Leiter der Oberprüsstelle vr. Klare. Verbotene Druckschrift. — Der 4. Strafsenat des Reichsgerichts hat in der Sitzung vom 21. 2. 29 — 13 I 294/28 — u. a. für Recht erkannt: Die Zeitschrift »Die Schutzpolizei« vom Mai 1928, Nr. 2, 3. Jahrgang und vom August 1928, Nr. 3, 3. Jahrgang ist in allen Exemplaren nebst den zu ihrer Herstellung bestimmten Plat ten und Formen im Umfange des 8 41 Abs. 2 StGBs. unbrauch bar zu machen. 158 I ^ 1/29. Berlin, 28. ki. 29. PP (Abt. I L>. (Deutsches Kriminalpolizeiblatt Nr. 299 vom 39. März 1929.) verkekrönackricktirn. Beschränktes Vcrsligungsrccht über Postscheikguthabcn in Jugo slawen. — Unterm 8. März 1929 ist eine Verordnung des Finanz ministeriums in Belgrad, O. it. Nr 37 969, ersthienen, die das Ver- sügungsrechi der ausländischen Postscheckkontoinhaber über ihr Gut haben einschränkt. Ohne spezielle Ermächtigung des Finanzmini steriums kann darüber nicht verfügt werden. Sion den am Tage der Verlautbarung der Verordnung, d. i. 14. März d. I-, bereits aus den Konten verbuchten Beträgen können 1. 3999 Dinar pro Monat ohne jede Bewilligung abgehoben werden; 2. kann über 5999 Dinar pro Halbmonat frei disponiert werden, wenn das Guthaben am 14. März 1929 bereits zwei Monate auf dem Post sparkassenkonto geruht hat. 'kersonalnackrickten. Silbernes Ehrenzeichen. — Herrn Oskar Nissig wurde am 39. März ans Anlaß seines 49jährigen Dienstjubiläums in der Koehlcr L Voickmar A.-G. L Co. in Leipzig bas silberne Ehren zeichen des Buchhandels verliehen. Die Prinzipale und Mitarbeiter erfreuten ihn weiter durch Überreichung von Ehrengaben mancherlei Art. Möge es dem geistig und körperlich rüstigen Jubilar ver gönnt sein, seine Tätigkeit in obiger Firma noch recht lange aus üben zu können. Sprecksaal Bücher-Gesuche und -Angebote. Hiermit möchte ich die Ausführungen des Kollegen E. H. über »Bücher-Gesuche und Angebote« in Nr. 12 des Bbl. unterstützen. Es wird hier ein seit Jahren bestehender Mangel und unbegreifliches Versäumnis hervorgehoben. Wieviel Bestellungen laufen alltäglich !m Gesamtverlagsbuchhandel ein, die mit der kurzen Notiz versehen werden: »Vergriffen«. Warum hat sich der Verlag noch nicht zu sammengetan und eine eigene Rubrik eingerichtet, in der die Ver leger alle diejenigen Verlagswerke suchen, die bei ihnen vergriffen sind, aber noch ständig verlangt werden? Ich bin überzeugt, daß überraschend viel Bestellungen noch ausgesllhrt werben könnten, wenn der Verlag solche Werke mehr zurückkaufen würde. Wer das Börsenblatt in den letzten Jahren sorgfältiger durchgearbeitet hat, wird oft überrascht gewesen sein, welch eine Fülle von Einzelbän- den fortdauernd gesucht wird. Man kann cs aber heutzutage noch erleben, daß jugendliche Heißsporne, die nicht gelernt haben, über den Tagcswert des antiquarischen Buches seinen dauernden Wert zu verstehen, solche wertvolle Bestände zentnerweise maku lieren. Auch deshalb sollte der Verlag an das Antiquariat denken und ihm solche Einzelbestände abnchmen, da doch ohnehin bei sehr vielen Firmen der Umsatz gegen die Friedenszeit ganz gewaltig nach gelassen hat. So würde beiden Teilen etwas geholfen. Hieran anschließend möchte ich mal dafür werben, daß in größe ren Orten dis Kollegen mehr Gemeinsinn beweisen und durch gegenseitigen Umtausch sich unterstützen und damit ihre Lagcr- bestände verringern, über dieses Thema wäre gerade jetzt noch sehr viel zu sagen, doch das vielleicht ein andermal. Bonn. Albert Falkenrot h. Frankfurt am Main. Im Rahmen der Jungbuchhändler-Arbeitsgemeinschasten wird am Sonntag, dem 14. April, vormittags 19 Uhr (pünktlich) Herr vr. Waas, Direktor der Städtischen Volksbüchereien, im Hospiz Schweizerhof, Wiesenhllttenplatz 39/41 (Nähe Haupt- bahnhos) sprechen über das Thema »Der Roman im Leben unseres Volkes». Anschließend: Anssprache. Nachmittags: Fortsetzung der Vormittags-Aussprache und geselliges Zusammen sein. Alle Buchhändler und Buchhändlerinnen — auch von aus wärts — sind herzlich eingeladen. Wir hoffen aus eine rege Be teiligung. Anmeldungen Auswärtiger, eventuell auch schon siir den Samstag abend, erbeten an Hans Köster, im Hause Karl Robert Langewiesche Verlag, Königstein im Taunus. Achtung. Zeitschriftenreisender Richard Dickten, geb. 1919, augenblicklich i« Rheinland tätig (von verschiedenen Firmen ist wegen gefälschter Bestellscheine Anzeige gegen ihn erstattet worden. Verlag Kösel- Pustet, München). Mechaniker oder Chauffeur Kurt Forbrig, Meerane i. S. (Aus kunft gibt E. Walther, Wertbüchcr-Vertrieb, Leipzig). Boris Melngailis, Gut Laschmen-Pamuschis, Litauen (Auskunft gibt vr. Ludwig Häntzschel L Co. in Göttingen). Reisender Rohlfs (vor einer Geschäftsverbindung empfiehlt Herr Hans Langewiesche in Eberswalde, bei ihm anzufragen). Büchervertrieb Ruzlcka L Wottitz, Pretzburg, Stesanikstr. 17. (Der Verlag Paul Mähler in Stuttgart bittet Firmen, die mit dem Genannten in Verbindung gestanden haben, um Mitteilung.) Verantwort!. Schriftleiter: Franz Wagner. — Verlag: Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches NnchhändlerhauS. Druck: E. Heürich Nachs. Sämtl. tn Leipzig. — Zlnlchrtft d. Schrtstlettung ».Expedition: Leipzig C 1. Gerichtsweg 26 lBuchhändlerhausj, Postschliebs. 274/75.
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