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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.04.1929
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- 1929-04-24
- Erscheinungsdatum
- 24.04.1929
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94, 24. April 1929. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f.d.Dtschn. Buchhandel. IS28. 0.5^ 2S8 str. <I8 x^S>07 ftg I r. 35 Irop. 6osuci. irck-vo, l^l.-I^,. 1928. 100 8tr. (17 X 13). 10.000 etcr. 50 lrop. 85 8tr. (17 X 13). 10.000 Ilrr. 50 kop. Oo3ud. iLd-vo, N. I.. 1928. 32 8tr. (17x13). 4.000 ekr. 20 kop. un-ta im. da. N. Lvsrcliova, N. 1928.(17 X13). 6.000 elrr. 6 1. 38 8tr. 50 Irop. un-ta im. dir. N. Lverdlova^ N. 1928. 6. III. 109 8t,r. (17x13). 4.000 olrr. 80 lrop. XommuQ. un-ta im. da. N. Lvercklova, N. 1928. 6. IV. 101 8tr. (17x13). 4.000 skr. 80 Icop. Kleine Mitteilungen Schadensersatzanspruch aus einem Akquisitionsabkommen. (Nach druck verboten.) — Der Bauingenieur L., der in den Wiutermonaten ohne Beschäftigung und Einkommen war, wollte sich eine Einnahme quelle verschaffen und trat deshalb mit dem Verlag einer Fachzeit schrift in Verbindung. Er schlug dem Verlag vor, als Annoucen- akquisiteur in der Weise für ihn tätig zu sein, daß er große Stet tiner Firmen veranlassen wollte, ihre Annoncen in einem bestimmten Format unter der Rubrik »führende Firmen Stettins« in der Zeit schrift erscheinen zu lassen. Der Verlag einigte sich mit L. auf eine Entschädigung von 20 Prozent der eingehenden Annonreubeträge und stellte ihm zur Durchführung seines Planes kostenlos einen Schreibmaschinendienst, Papier und Porto zur Verfügung. Nachdem die erste Nummer mit den Annoncen der angeworbenen Firmen er schienen war, erhob ein Hauptaktionär des Verlags Einspruch und verlangte, daß nur bestimmte Firmen in der Zeitschrift inserieren dürften. L. lehnte es ab, irgend etwas ändern zu lassen und gab bald darauf seine Akquisitionstätigkeit bei dem Verlag wegen dieser Differenzen auf. Mit der Begründung, er hätte, wenn ihn die Firma, wie vereinbart, hätte gewähren lassen, 200 große Firmen angeworben und für jede Annonce 26 Mark Provision erhalten, klagte er gegen den Verlag auf Zahlung von 5300 Mark Schadenersatz. Der Be klagte machte geltend, daß dem Kläger ein solcher Anspruch nicht zu stehe, weil er nicht in einem arbeitsähnlichen Verhältnis gemäß 8 5 Arl>GG. zu ihm gestanden habe, sondern freier Handlungsagent auf Provision gewesen sei. Das Arbeitsgericht mies die Klage ab, dagegen wurde ihr vom Laudesarbeitsgericht Stettin und jetzt auch vom Reichs - Arbeitsgericht mit folgenden Entschei dungsgründen stattgegeben: Es kann dahingestellt bleiben, ob der Kläger als Handlungsgehilfe oder Handlungsagent zu betrachten ist. jedenfalls muß nach dem geringen Umfang der Geschäfte und der Art seiner Tätigkeit davon ausgegangen werden, daß es sich um eine wirtschaftlich derartig vom Arbeitgeber abhängige Persönlichkeit han delt, die unter »arbeitnehmerähnliche Person« im Sinne des § 5 ArbGG. zu rechnen ist. Daraus ergibt sich die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte und die Rechtfertigung des Schadensersatzanspruchs. »Reichsgerichtsbriefe«. (NAG. 363/28. — Urteil vom 23. Februar 1929.) Der Sprachen-Wirrwarr in der Türkei. — Die türkische Negie rung verlangt in der letzten Zeit nicht nur, daß auf jedem Ladenschilü die Firma nach der neuen, europäisch-lateinischen Schreibweise er scheint, sondern sämtliche Aufschriften sollen auch mit dem neuen, amtlichen Wörterbuche übereiustimmen. Bisher hatte jeder Geschäfts mann in der Türkei sich seinen Namen so lange laut vorgesagt, bis ihm die Erleuchtung seiner Schreibweise gekommen war. Nun kommt aber das amtliche türkische Wörterbuch nachgehinkt, und wenn die Aufschrift der Firmenbezeichnung nicht stimmt, muß das Fir menschild wohl oder übel neuerlich abgeändert werden. Wie genau hierbei die Behörden in der Türkei Vorgehen, beweisen tausende von Fällen; Herr Abdullah bekam beispielsweise einen Verweis, weil er sich Abdoulla effendi schrieb- Er hat einen Buchstaben zu viel und ist erst ein wahrer reformgetränkter Türke, wenn er Abdoulla efendi schreibt. Ta aber die türkischen Wörterbücher noch recht sel ten sind, so stehen die mannigfaltigsten Versionen in Blüte. Die Arzte neunen sich »Dokdoru«, wenn sie sich nicht einfach Doktor nennen; sucht man Wohnungen, so hat man die Auswahl zwischen »apartamani« und »apartman«. Einige Sicherheit herrscht im Schreiben der 64 Provinzen, denn sie sind behördlich festgesetzt. Stam- bul erscheint nun als Istanbul, Angora als Ankara, Brussa wird zu Bursa, Trebisond zu Trabzon, Smyrna zu Izmir. Fremde Namen sollen, soweit sie nicht Buchstaben enthalten, die es im türki schen Alphabet nicht gibt, so bleiben, wie sie sind. König Fuad von Ägypten hat einen großen Wettbewerb für geeignete Vorschläge für eine Reform der arabischen Schrift aus geschrieben, der mit hohen Preisen dotiert ist. Der Wettbewerb zerfällt in zwei Abschnitte. Der erstere soll der Erfindung großer Anfangsbuchstaben und der zweite der Erfindung einer Interpunktion gewidmet sein. vr. M. Die Hoover-Kriegsbibliothek in Stanford University. — Es dürfte wenig bekannt sein, daß auch in den Vereinigten Staaten, und zwar an der Stanford Universität in Kalifornien eine Weltkriegs bibliothek vorhanden ist und daß niemand anders als der gegen wärtige Präsident der Vereinigten Staaten, Herbert Hoover, An spruch darauf erheben kann, als ihr eigentlicher Schöpfer zu gelten. Die Anregung zur Sammlung alles auf den Krieg bezüglichen bibliographischen Materials wurde, wie die Contemporary Review mitteilt, Hoover während seiner Tätigkeit bei der Relief Admini stration in Belgien von Professor Adams in Stanford gegeben und von ihm um so beifälliger ausgenommen, als er selbst schon mit der Sammlung des ihm zugänglichen Materials begonnen hatte. Im ganzen enthält die »Hoover-Kriegsbibliothek« in Stanford University rund eine Million Urkunden, 21000 Handschriften, 130 500 Druck hefte, 56 000 gedruckte Bücher, 57 000 Zeitungs- und Zeitschriften titel und 170 000 einzelne Nummern. Von den Büchern und Druck heften sind 10 000 in französischer, 9000 in englischer, 7000 in deut scher, 12 000 in russischer, 1500 in ungarischer, 1500 in italienischer und 4500 in anderen Sprachen verfaßt. Rückgang des ärztlichen Studiums in Frankreich. — Neuver- öfsentlichte französische Statistiken zeigen seit dem Kriege einen ständig geringer werdenden Zugang zum ärztlichen Beruf. Die Zahl der bei der Pariser medizinischen Fakultät eingereichten Doktorthesen ist von 665 im Jahre 1926 auf 556 im folgenden, und im letzten Jahr auf 493 zurückgegangen, also in zwei Jahren um 26 Prozent gesunken. Für die bei der Polizei registrierten Doktordiplome zeigt die Statistik für den Zeitraum seit 1920 die gleiche Tendenz, nämlich eine fast stetig fortgesetzte Abnahme um 30 v. H. Als Grund für diese auf fällige Erscheinung wird neben der noch immer bestehenden über- fiillung des Berufs die Teuerung angegeben, die es vielen Eltern unmöglich mache, die Kosten eines fünfjährigen Studiums aufzu bringen. Hauptversammlung der Goethe-Gesellschaft in Weimar. — Die Goethe-Gesellschaft in Weimar ladet zu ihrer diesjährigen Hauptver sammlung ein, die am 24. und 25. Mai in> Weimar stattsindet. In der geschäftlichen Sitzung am 24. Mai wird nach einer Ansprache des Vorsitzenden Prof. vr. I. Petersen, Berlin, Direktor Prof, vr. Hans Wahl über das Goethe- und Schiller-Archiv, das Goethe- Nattonal-Museum und die Dornburger Schlösser berichten. In dieser Sitzung wird auch die Neuwahl des Vorstandes vorgenommen. Abends findet eine Aufführung von Goethes Lustspiel »Der Groß- k o p h t a« im Deutschen Nationalthcater statt. In der Sitzung am 25. Mai hält Geheimrat Prof. vr. Konrad B u r d a ch, Berlin, den Festvortrag über »Goethes Sprachkunst«. Am Nachmittag wird im Lichtspielhaus »Zentralpalast« eine Aufführung der Tiefurter Schattenspiele »Minervens Geburt« und »Zauberspiel vom König Midas« öargeboten, wozu Prof. vr. W. Dcetjen den ein leitenden Vortrag hält. Daran schließen sich eine Besichtigung des neu ervffneten Römischen Hauses im Weimarer Park und ein gemeinschaftliches Essen in der »Erholung«. st. 463
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